Galater 4,1

Lutherbibel 2017

1 Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, ist zwischen ihm und einem Knecht kein Unterschied, obwohl er Herr ist über alle Güter;

Elberfelder Bibel

1 Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich in nichts von einem Sklaven, obwohl er Herr über alles ist;

Hoffnung für alle

1 Überlegt einmal: Solange der Erbe noch nicht volljährig ist, besteht zwischen ihm und einem Sklaven kein Unterschied, obwohl ihm als Erben schon alles gehört.

Schlachter 2000

1 Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, besteht zwischen ihm und einem Knecht kein Unterschied, obwohl er Herr aller Güter ist; (Gal 4,4)

Zürcher Bibel

1 Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich in nichts von einem Sklaven, obwohl er Herr ist über alles,

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Nun sage ich: Solange der rechtmäßige Erbe minderjährig ist, unterscheidet er sich in nichts von einem Sklaven, auch wenn ihm in Wirklichkeit alles gehört.

Neue Genfer Übersetzung

1 Allerdings weise ich euch auf Folgendes hin: Solange der Erbe noch unmündig ist, unterscheidet ihn nichts von einem Sklaven, obwohl er doch der künftige Herr des ganzen Besitzes ist.

Einheitsübersetzung 2016

1 Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich in keiner Hinsicht von einem Sklaven, obwohl er Herr ist über alles;

Neues Leben. Die Bibel

1 Stellt euch vor, ein Vater stirbt und hinterlässt seinem unmündigen Kind großen Reichtum. Doch dieser Erbe ist, bis er erwachsen ist, nicht besser dran als ein Knecht, auch wenn er in Wirklichkeit alles besitzt, was seinem Vater gehörte.

Neue evangelistische Übersetzung

1 Ich will Folgendes sagen: Solange der Erbe minderjährig ist, unterscheidet er sich in nichts von einem Sklaven, obwohl ihm doch alles gehört.

Menge Bibel

1 Ich sage[1] aber: Solange der Erbe noch unmündig ist, besteht zwischen ihm und einem Knecht[2] kein Unterschied, wenn er auch der Herr von allem[3] ist;

Das Buch

1 Ich will damit dieses sagen: Die ganze Zeit, in der der Erbe noch unmündig ist, unterscheidet er sich eigentlich nicht von einem Leibeigenen, obwohl er ja letztlich der Besitzer von allem ist.