28dass man dieser Tage gedenken und sie halten solle bei Kindeskindern, bei allen Geschlechtern, in allen Provinzen und Städten. Es sind die Purimtage, die nicht übergangen werden sollen unter den Juden, und ihr Andenken soll nicht untergehen bei ihren Nachkommen.
28Und ⟨sie bestimmten,⟩ dass diese Tage in Erinnerung[1] bleiben und gefeiert werden sollten in jeder einzelnen Generation, in jeder einzelnen Familie, in jeder einzelnen Provinz und in jeder einzelnen Stadt, und dass diese Purimtage bei den Juden nicht untergehen und die Erinnerung an sie bei ihren Nachkommen kein Ende finden sollten. (Ps 145,4)
28Was damals geschehen war, durfte nie in Vergessenheit geraten. In jeder Generation sollten die jüdischen Familien das Purimfest feiern, ganz gleich, in welcher Stadt und Provinz sie wohnten. Der Brauch sollte auch in ferner Zukunft nie untergehen.
28Und so sollen diese Tage im Gedächtnis bleiben und gefeiert werden von Geschlecht zu Geschlecht, in allen Sippen, in allen Provinzen und Städten; sodass diese Purimtage nie verschwinden sollen unter den Juden und ihr Andenken bei ihren Nachkommen nicht aufhören soll. (Ps 77,12; Ps 145,4)
28Und man erinnert sich dieser Tage, und sie werden gefeiert in jeder Generation, in Sippe um Sippe, in Provinz um Provinz und in Stadt um Stadt, und diese Tage des Purim sollen nicht untergehen bei den Juden, und bei ihren Nachkommen soll die Erinnerung daran nicht abreissen.
28Für alle Zukunft sollten diese Tage die Erinnerung an das Geschehene wach halten; jede jüdische Familie sollte sie begehen, in welcher Provinz und Stadt sie auch lebte. Niemals sollte dieses Fest unter den Juden in Vergessenheit geraten.
28Diese Tage sollten in Erinnerung bleiben und in jeder Generation, in jeder Familie, in jeder Provinz und in jeder Stadt begangen werden. Die Juden sollten das Purimfest nie abschaffen; diese Tage sollten bei ihren Nachkommen nie vergessen werden.
28Diese Tage des Purimfestes sollen den Juden für immer im Gedächtnis bleiben und in jeder Generation, Familie, Provinz und Stadt gefeiert werden. Die Juden sollen die beiden Festtage immer beibehalten und die Erinnerung an das, was damals geschehen war, soll unter ihren Nachkommen niemals verlöschen.
28Diese Tage sollten in Erinnerung bleiben und gefeiert werden in jeder Generation, in jeder Familie, in jeder Provinz und in jeder Stadt. Diese Purimtage sollten bei den Juden nie vergessen werden, und die Erinnerung daran sollte auch bei ihren Nachkommen nie aufhören.
28und diese beiden Tage sollten im Gedächtnis festgehalten und von Geschlecht zu Geschlecht in allen Familien, Provinzen und Ortschaften gefeiert werden, so daß diese Purimtage unter den Juden niemals in Abgang kämen und die Erinnerung an sie bei ihren Nachkommen niemals verschwände.