4Und wo auch immer einer übrig geblieben ist, dem sollen die Leute des Orts, an dem er als Fremdling gelebt hat, helfen mit Silber und Gold, Gut und Vieh neben der freiwilligen Gabe für das Haus Gottes zu Jerusalem.
4Und jeden, der übrig geblieben ist, an irgendeinem Ort, wo er sich ⟨als Fremder⟩ aufhält, den sollen die Leute seines Ortes unterstützen mit Silber und mit Gold und mit Habe und mit Vieh neben den freiwilligen Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem. (Esr 9,15; Jes 10,21)
4Alle Untertanen meines Reiches sollen den Judäern, die bei ihnen leben, Silber und Gold mitgeben, Vieh und was sie sonst noch brauchen, zusätzlich zu den freiwilligen Gaben für den Tempel in Jerusalem.«
4Und jeder, der noch übrig geblieben ist an irgendeinem Ort, wo er sich als Fremdling aufhält, dem sollen die Leute seines Ortes helfen mit Silber und Gold, mit Gütern und Vieh sowie freiwilligen Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem!« (Esr 9,15; Jes 10,21; Jes 11,11; Jes 11,16; Jer 23,3)
4Und jeden, der übrig geblieben ist an irgendeinem Ort, wo er sich als Fremder aufhält, den sollen die Männer seines Orts mit Silber und mit Gold unterstützen und mit Gütern und mit Vieh, ausserdem mit den freiwilligen Gaben für das Haus des Gottes in Jerusalem! (Esr 9,15)
4Wer an irgendeinem Ort in meinem Reich vom Volk dieses Gottes übrig geblieben ist, soll dabei von seinen Nachbarn am Ort unterstützt werden. Sie sollen ihm Silber und Gold, Vieh und was er sonst noch braucht, sowie freiwillige Gaben für das Haus dieses Gottes in Jerusalem mitgeben.« (2Mo 3,21; Esr 7,15; Esr 8,25)
4Und jeden, der irgendwo übrig geblieben ist, sollen die Leute des Ortes, in dem er ansässig war, unterstützen mit Silber und Gold, mit beweglicher Habe und Vieh, neben den freiwilligen Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem.
4Aber auch die übrigen Einwohner aus all den Orten, in denen er als Fremder lebt, sollen ihn unterstützen mit Silber und Gold, mit Vorräten, mit Vieh und darüber hinaus mit einer freiwilligen Gabe für das Haus Gottes in Jerusalem.«
4Wer irgendwo vom Volk dieses Gottes übriggeblieben ist, soll von den Leuten seines Ortes mit Silber und Gold, mit beweglicher Habe und Vieh unterstützt werden. Dazu kann man ihnen freiwillige Gaben für das Haus Gottes in Jerusalem mitgeben."
4Und jeder, der noch übriggeblieben ist, den sollen an allen Orten, wo er sich als Fremdling aufhält, die betreffenden Ortsbewohner mit Silber und Gold, mit beweglicher Habe und Vieh sowie mit freiwilligen Gaben für das Gotteshaus in Jerusalem unterstützen.«