42damit dorthin fliehen konnte, wer seinen Nächsten totschlägt ohne Vorsatz und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe.
42damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der seinen Nächsten unabsichtlich[1] erschlagen hat und ihn nicht schon vorher[2] hasste – dass er in eine von diesen Städten fliehen und am Leben bleiben kann: (5Mo 19,2)
42als Zufluchtsorte für Totschläger. Wenn jemand einen anderen versehentlich und nicht aus Feindschaft getötet hatte, konnte er in eine dieser Städte fliehen und so sein Leben retten.
42damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unabsichtlich getötet hat, ohne ihn zuvor gehasst zu haben, dass er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe, (2Mo 21,12; 5Mo 19,2)
42damit dorthin ein Totschläger fliehen kann, der seinen Nächsten ohne Vorsatz totgeschlagen hat, ohne dass er ihm feind war, und damit er durch die Flucht in eine dieser Städte sein Leben retten kann: (5Mo 19,2)
42damit jeder dorthin fliehen könnte, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. Wenn der Totschläger wirklich vorher keinen Hass auf den anderen gehabt hat, kann er dort Asyl finden und so sein Leben retten.
42als Zufluchtsorte für Totschläger. Wenn jemand seinen Mitmenschen unabsichtlich und nicht aus Hass getötet hatte, konnte er in eine dieser Städte fliehen und so sein Leben retten.
42Dorthin soll jeder, der einen Menschen getötet hat, fliehen können, falls er den andern ohne Vorsatz getötet hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist. Wenn er in eine dieser Städte flieht, darf er am Leben bleiben.
42damit ein Totschläger, der seinen Nächsten ohne Vorsatz totgeschlagen hat, ohne ihn schon vorher zu hassen, dorthin fliehen kann. Er soll in einer dieser Städte sein Leben retten können.
42damit ein Totschläger, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, ohne vorher mit ihm verfeindet gewesen zu sein, in eine von diesen Städten fliehen und dadurch sein Leben retten könnte.
41-42In der Zeit legte Mose drei von den sechs Asylstädten fest, wo die Leute hin auswandern konnten, die aus Versehen jemanden getötet hatten. Drei von diesen Städten sollten ja östlich vom Jordanfluss liegen. Wer also aus Versehen einen Menschen getötet hatte, sollte da leben können. Das galt aber nur, wenn dieser Mensch gegen den Toten nicht schon vorher die Hasskappe geschoben hat. Wenn er dort hingeht und einen Asylantrag stellt, kann er dort erst mal leben, keiner kann ihm dort ans Leder.