17Du darfst aber nicht essen in deinen Städten vom Zehnten deines Getreides, deines Weins, deines Öls, auch nicht von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe oder von irgendeiner Gabe, die du gelobt hast, oder von deinem freiwilligen Opfer oder von deiner heiligen Abgabe,
17In deinen Toren darfst du nicht essen den Zehnten deines Getreides und deines Mostes und deines Öles noch die Erstgeburten deiner Rinder und deiner Schafe noch irgendetwas von deinen Gelübden, die du geloben wirst, noch deine freiwilligen Gaben noch das Hebopfer deiner Hand.
17Doch was dem Herrn geweiht ist, dürft ihr nicht in euren Städten verzehren, weder den zehnten Teil von Getreide, Weintrauben und Oliven noch die erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen, auch nicht eure Abgaben für das Heiligtum oder etwas, was ihr dem Herrn aufgrund eines Versprechens oder freiwillig gebt.
17Du darfst aber in deinen Toren nicht essen von den Zehnten deines Korns, deines Mosts und deines Öls, noch von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, noch von irgendeinem deiner Gelübde[opfer], die du geloben wirst, noch deine freiwilligen Gaben, noch das Hebopfer deiner Hand; (3Mo 27,30; 4Mo 18,21; 5Mo 12,11; 5Mo 14,22)
17Den Zehnten deines Korns und deines Weins und deines Öls darfst du nicht in deinen Ortschaften verzehren, auch nicht die Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe oder irgendetwas von deinen Gaben, die du geloben wirst, oder deine freiwilligen Gaben, noch deine Hebopfer,
17Aber nichts von dem, was für den HERRN bestimmt ist, dürft ihr in euren Ortschaften verzehren, weder den zehnten Teil von eurem Getreide, Wein und Öl noch die Erstgeburten eures Viehs noch irgendeine andere Opfergabe oder Abgabe.
17Auch darfst du in deinen Stadtbereichen nicht den Zehnten von Korn, Wein und Öl verzehren, die Erstlinge von Rindern, Schafen und Ziegen, alle Gaben, die du dem Herrn gelobt hast, die freiwilligen Gaben und das Hebeopfer deiner Hand. (5Mo 14,22)
17Das, was für den HERRN bestimmt ist, dürft ihr nicht zu Hause verzehren: weder die Pflichtabgaben von eurem Getreide, Wein oder Öl, noch die erstgeborenen Schafe, Ziegen und Rinder aus euren Herden, auch nicht die Opfer im Rahmen eines Gelübdes oder auf freiwilliger Basis sowie Weihegaben. (5Mo 12,26; 5Mo 14,22)
17Aber Folgendes darfst du nicht in deinen Ortschaften essen: den Zehnten von deinem Korn, deinem Most und deinem Öl; die Erstgeburten deiner Rinder, Schafe und Ziegen; etwas, das du als Gelübde geben willst; deine freiwilligen Gaben und dein Hebopfer.
17Du darfst nicht in deinen Wohnorten den Zehnten deines Getreides und Weins und Öls verzehren, auch nicht die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs und keins von deinen Gelübdeopfern, die du geloben wirst, auch nicht deine freiwilligen Gaben und die Hebeopfer, die du darbringen wirst;