13und jemand bei ihr liegt und es bliebe dem Mann verborgen und es würde nicht entdeckt, dass sie unrein geworden ist, und es ist kein Zeuge wider sie da, denn sie ist nicht dabei ergriffen worden,
13und ein ⟨anderer⟩ Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es bleibt[1] verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im Verborgenen unrein gemacht, und es ist kein Zeuge gegen sie da, und sie ist nicht ertappt worden; (Spr 7,18; Hes 33,26)
13und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da noch ist sie ertappt worden; (Spr 7,19)
13und ein Mann schläft mit ihr, und dies bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, und sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, und es gibt keinen Zeugen gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden, (Hes 33,26)
11-15Der HERR gab Mose auch die folgenden Anweisungen für die Israeliten: Wenn ein Mann Verdacht schöpft, dass seine Frau ihm untreu geworden ist und mit einem anderen Mann geschlafen hat, aber er hat keinen Zeugen dafür, dann soll er sie zum Priester bringen. Auch wenn ein Mann eifersüchtig wird, ohne dass seine Frau ihm dazu Anlass gegeben hat, soll er sie dorthin bringen. Als ihre Opfergabe soll er 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Gerstenmehl mitnehmen. Er darf aber weder Olivenöl noch Weihrauch hinzufügen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, durch das die Wahrheit an den Tag kommen soll.
13und ein anderer Mann liegt bei ihr im Beischlaf, ohne dass ihr Mann es merkt, angenommen also, sie ist unrein geworden, ohne dass es entdeckt wird, und es gibt keine Zeugen, weil sie nicht ertappt worden ist,
13Sie schläft mit einem anderen Mann, ohne dass ihr Mann es bemerkt. Die Frau verheimlicht, dass sie unrein geworden ist, und es gibt auch keine Zeugen dafür, weil sie nicht auf frischer Tat ertappt wurde.
13wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden;
13so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,