8Und alle Töchter, die Erbteil erlangen unter den Stämmen Israels, sollen heiraten einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, damit ein jeder unter den Israeliten das Erbe seiner Väter behalte
8Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel ⟨ihr Erbteil⟩, jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen
8Und jede Tochter, die unter den Stämmen der Kinder Israels ein Erbteil besitzt, soll sich mit einem Mann aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters verheiraten, damit jeder unter den Kindern Israels das Erbteil seiner Väter besitzt, (1Chr 23,22)
8Und jede Tochter, die in einem der Stämme der Israeliten zu Erbbesitz kommt, muss einen Mann aus einer Sippe des Stamms ihres Vaters heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält.
8Jede Tochter, die Erbbesitz aus den israelitischen Stämmen besitzt, muss einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Väter erbt.
8Die Töchter aus den Stämmen Israels, die Grundbesitz erben, müssen innerhalb ihres eigenen Stammes heiraten, damit alle israelitischen Männer ihren Grund und Boden aus dem Besitz ihrer Vorfahren erben. (1Chr 23,22)
8Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält.
8Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten