4.Mose 35,4

Lutherbibel 2017

4 Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.

Elberfelder Bibel

4 Und die Weidegebiete der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;

Hoffnung für alle

4 Die Weidefläche soll sich auf jeder Seite der Stadt 500 Meter weit ins Land erstrecken,

Schlachter 2000

4 Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken.

Zürcher Bibel

4 Und die Weideflächen bei den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sich von der Stadtmauer aus ringsum tausend Ellen weit erstrecken.

Gute Nachricht Bibel 2018

4-5 Das Weideland soll sich von der Stadtmauer aus in jeder Richtung 500 Meter weit erstrecken, sodass ein Quadrat von 1000 Meter Seitenlänge entsteht mit der Stadt in der Mitte.[1]

Neue Genfer Übersetzung

4 Die Weidefläche soll sich von der Stadtmauer aus in alle Richtungen fünfhundert Meter[1] weit erstrecken.

Einheitsübersetzung 2016

4 Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer tausend Ellen nach außen reichen.[1]

Neues Leben. Die Bibel

4 Das Weideland, das ihr den Leviten im Umkreis dieser Städte überlasst, soll sich von den Stadtmauern in jede Richtung 1000 Ellen[1] weit ins Land erstrecken.

Neue evangelistische Übersetzung

4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter[1] hinaus reichen.

Menge Bibel

4 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;

Das Buch

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.

VOLXBIBEL

4-5 Diese Wiesen sollen von der Stadtgrenze zu allen Seiten über 500 Meter ins Land gehen. Es wird sich so ein 1.000 mal 1.000 Meter großes Viereck ergeben, wo die Stadt genau in der Mitte liegt.