15Alles, was zuerst den Mutterschoß durchbricht bei allem Fleisch, es sei Mensch oder Vieh, das sie dem HERRN bringen, soll dir gehören. Doch sollst du die Erstgeburt eines Menschen auslösen lassen, und die Erstgeburt eines unreinen Viehs sollst du auch auslösen lassen. (2Mo 13,2; 2Mo 34,19)
15Alles, was ⟨zuerst⟩ den Mutterschoß durchbricht, von allem Fleisch, das sie dem HERRN darbringen an Menschen und an Vieh, soll dir gehören; nur sollst du unbedingt den Erstgeborenen vom Menschen auslösen, und ⟨auch⟩ das Erstgeborene vom unreinen Vieh sollst du auslösen. (2Mo 13,13)
15Darüber hinaus gehört euch jeder älteste Sohn in Israel und jedes männliche Tier, das als erstes geboren und mir dargebracht wird. Allerdings sollt ihr die Kinder freikaufen lassen, ebenso die unreinen Tiere, die nicht als Opfer in Frage kommen.
15Alle Erstgeburt unter allem Fleisch, die sie dem HERRN darbringen, es sei vom Menschen oder vom Vieh, soll dir gehören; doch sollst du die Erstgeburt eines Menschen unbedingt auslösen, und auch die Erstgeburt eines unreinen Viehs sollst du auslösen lassen. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 2Mo 13,13; 2Mo 34,20; 3Mo 27,26)
15Was von allem Fleisch den Mutterschoss durchbricht, alles, was sie dem HERRN darbringen, bei Menschen und Vieh, soll dir gehören. Doch die Erstgeburt der Menschen sollst du auslösen, und auch die Erstgeburt des unreinen Viehs sollst du auslösen. (2Mo 13,13; 2Mo 34,20)
15auch alle Erstgeburten bei Mensch und Tier, die mir von den Israeliten gebracht werden. Doch müsst ihr anstelle der erstgeborenen Kinder einen entsprechenden Geldbetrag annehmen. Das Gleiche gilt für die Erstgeburten von solchen Tieren, die nicht als Opfer zugelassen sind. (2Mo 13,11)
15Alle lebenden Wesen, die den Mutterschoß durchbrechen, und die sie dem HERRN darbringen, Mensch und Vieh, gehören dir.
Du musst aber den Erstgeborenen bei den Menschen auslösen und ebenso musst du auch die erstgeborenen Tiere bei unreinem Vieh auslösen.
15Jede Erstgeburt vom Mensch und vom Tier, die dem HERRN dargebracht wird, gehört dir. Die Erstgeborenen der Menschen sollst du, genauso wie die Erstgeborenen der unreinen Tiere, stets loskaufen.
15Alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier, das sie Jahwe darbringen, soll dir gehören. Nur die Erstgeburt bei Menschen und bei unreinen Tieren musst du auslösen lassen.
15Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen.