42Die Söhne Naftali nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was mit dem Heer hinausziehen kann,
42Die Söhne Naftali: ihre Generationenfolge[1] nach ihren Sippen, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, jeder, der mit dem Heer auszog;
32-43Der Stamm Ephraim zählte 40.500, der Stamm Manasse 32.200 Mann. Ephraim und Manasse waren Söhne von Josef gewesen. Benjamin hatte 35.400, Dan 62.700, Asser 41.500 und Naftali 53.400 Leute im wehrfähigen Alter.
42Die Söhne Naphtalis, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, alle kriegstauglichen Männer von 20 Jahren und darüber, (1Mo 30,7; 1Mo 46,24)
20-46Die Zahl der wehrfähigen Männer eines jeden Stammes ist in der folgenden Liste verzeichnet. An erster Stelle stehen die Nachkommen von Jakobs erstgeborenem Sohn Ruben. Stamm Anzahl,
Ruben 46500,
Simeon 59300,
Gad 45650,
Juda 74600,
Issachar 54400,
Sebulon 57400,
Efraïm 40500,
Manasse 32200,
Benjamin 35400,
Dan 62700,
Ascher 41500,
Naftali 53400,
Gesamtzahl 603550,
42-43Der Stamm Naftali zählte 53.400 Männer im wehrfähigen Alter von zwanzig Jahren an aufwärts. Ihre Namen wurden nach Sippen und Familien geordnet in einer Liste verzeichnet.
42Sodann die Naftaliter: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach ihren Sippen und ihren Großfamilien und zählte alle wehrfähigen Männer mit Namen von zwanzig Jahren an aufwärts.
41-42Von den Nachkommen Assers wurden 41.500 wehrfähige Männer, die 20 Jahre und älter waren, gemustert. Ihre Namen wurden nach Sippen und Familien geordnet aufgeschrieben. (4Mo 26,48)
42Die Nachkommen Naftalis: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren.
42Bei den Nachkommen Naphthalis beliefen sich ihre Abkömmlinge nach ihren Geschlechtern und nach ihren Familien, nach der Zahl der einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was zum Heeresdienst tauglich war,