34Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.
34Denn die Brust des Schwingopfers[1] und die Keule des Hebopfers[2] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[3], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[4] vonseiten der Söhne Israel. – (3Mo 10,14; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18; 5Mo 18,3)
34Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu,
34Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels. (3Mo 10,14; 4Mo 18,18; 5Mo 10,3)
34Denn die geweihte Brust und die als Abgabe bestimmte Keule habe ich den Israeliten von ihren Heilsopfern genommen und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewiges Anrecht bei den Israeliten. (3Mo 9,21; 3Mo 10,15; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18)
34-36Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft. (5Mo 18,3)
34Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem ´diensthabenden` Priester überlassen wird, hat der HERR für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit.
34Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten. (3Mo 10,15; 4Mo 6,20)
34Denn ich habe die Brust und die rechte Keule als Weihegaben von den Friedensopfern der Israeliten angenommen und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Nachkommen. Dieser Anteil steht ihnen von den Israeliten für alle Zeiten zu. (2Mo 29,22; 3Mo 10,15)
34Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer.
34Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«
34-36Die Brust und der rechte Oberschenkel von den Tieren, die die Israeliten bei den Dankopfern benutzen, will ich dem Priester Aaron und seinen Söhnen schenken. Das habe ich so beschlossen. Dieser Beschluss gilt für immer. Das steht ihnen zu, seitdem sie für den Dienst als Priester ausgesucht wurden.“