11Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein zehntel Scheffel feines Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Sündopfer.
11Wenn aber seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, dann bringe er, der gesündigt hat, als seine Opfergabe ein zehntel Efa Weizengrieß zum Sündopfer. Er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn ein Sündopfer ist es. (3Mo 2,1; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)
11Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.
11Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist. (3Mo 5,7; 4Mo 5,15)
11Kann er aber keine zwei Turteltauben oder zwei Tauben aufbringen, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Zehntel Efa Feinmehl als Sündopfer bringen. Er soll kein Öl darauf giessen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
11Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem HERRN stattdessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darüber gießen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist.
11Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.
11Wer sich keine zwei Turteltauben oder zwei andere junge Tauben leisten kann, soll einen Krug[1] feines Mehl als Opfergabe für seine Sünde bringen. Da es jedoch ein Sündopfer ist, darf das Mehl nicht mit Öl vermischt und nicht mit Weihrauch bestreut werden. (3Mo 14,21; Lk 2,24)
11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer einen halben Liter[1] Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
11Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.