3.Mose 25,32

Lutherbibel 2017

32 Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. (4Mo 35,2)

Elberfelder Bibel

32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht[1] für die Leviten geben, (4Mo 35,2)

Hoffnung für alle

32 Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen.

Schlachter 2000

32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4Mo 35,2; Jos 21,1)

Zürcher Bibel

32 Für die Städte der Leviten aber gilt: Die Leviten können die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit zurückkaufen.

Gute Nachricht Bibel 2018

32 Auch für die Häuser der Leviten in ihren Städten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht, (4Mo 35,2)

Neue Genfer Übersetzung

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.

Einheitsübersetzung 2016

32 Für die Städte der Leviten, die Häuser der Städte, die ihr Erbbesitz sind, gilt: Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht.

Neues Leben. Die Bibel

32 Die Leviten haben aber immer das Recht, Häuser, die sie in ihren Städten verkauft haben, zurückzukaufen.

Neue evangelistische Übersetzung

32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht.

Menge Bibel

32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.

Das Buch

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.