39Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag.
39Doch am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr sieben Tage das Fest des HERRN feiern. Am ersten Tag soll Ruhe[1] sein, und am achten Tag soll Ruhe sein.
39Am 15. Tag des 7. Monats, wenn ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang das Laubhüttenfest zu meiner Ehre feiern. Der erste und der achte Tag sind Ruhetage.
39So sollt ihr nun am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist ein Feiertag und am achten Tag ist auch ein Feiertag. (Ps 65,10)
39Am fünfzehnten Tag des siebten Monats aber, wenn ihr den Ertrag des Landes einsammelt, sollt ihr das Fest des HERRN feiern, sieben Tage lang. Am ersten Tag ist ein Feiertag, und am achten Tag ist ein Feiertag.
39Zum Laubhüttenfest, das nach dem Einbringen der Ernte am 15. Tag des 7. Monats mit einem Ruhetag beginnt und eine Woche später mit einem Ruhetag abschließt, müsst ihr noch beachten:
39Am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes erntet, feiert sieben Tage lang das Fest des HERRN! Am ersten und am achten Tag ist Ruhetag.
39Ab dem 15. Tag des siebten Monats[1], wenn ihr die gesamte Ernte des Landes eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang dieses Fest für den HERRN feiern. Der erste Tag und der achte Tag des Festes sollen Tage vollkommener Ruhe sein.
39Nachdem ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang, vom 15. Oktober an, das Fest Jahwes feiern. Der erste und der achte Tag soll ein Ruhetag sein.
39»Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;