27Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach ist es dem HERRN als Feueropfer wohlgefällig. (2Mo 22,29)
27Wenn ein Stier oder ein Schaf[1] oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den HERRN. – (2Mo 22,29)
27»Wenn ein Kalb, ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, soll es die ersten sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst vom achten Tag an nehme ich, der HERR, es als Opfergabe an.
27Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den HERRN. (2Mo 22,30)
27Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an aber findet es Wohlgefallen als Feueropfer für den HERRN. (2Mo 22,29)
27»Wird ein Kalb oder ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren, so muss es sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst vom achten Tag an nehme ich es als Opfergabe an. (2Mo 22,29)
27»Wenn ein Kalb, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst ab dem achten Tag nehme ´ich`, der HERR, es als Opfergabe an.
27Wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an ist es als Feueropfer für den HERRN annehmbar. (2Mo 22,29)
27»Wenn ein Rind, ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, soll das Tier sieben Tage lang bei seiner Mutter gelassen werden. Erst vom achten Tag an nehme ich es als Opfer, das für den HERRN auf dem Altar verbrannt wird, an.
27„Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen.
27»Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter[1] seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HERRN darbringt. –
27„Wenn eine Kuh oder ein Schaf oder eine Ziege bei euch Babys kriegen, dann muss das Baby die ersten sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst ab dem achten Tag dürft ihr es mir schenken, vorher will ich das nicht haben.