22Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.
22Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier oder ⟨eines⟩, das eine Warze oder die Krätze oder die Flechte hat, diese dürft ihr dem HERRN nicht darbringen, und ⟨ihr⟩ sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
22Ihr dürft kein Tier auf dem Altar für mich, den HERRN, verbrennen, das blind ist, gebrochene Gliedmaßen hat, verstümmelt ist, Geschwüre, Krätze oder eine Flechte hat.
22Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des HERRN bringen. (3Mo 22,20; Mal 1,8)
22Ist ein Tier blind oder hat es ein gebrochenes Glied, ist es verstümmelt oder hat es Warzen oder die Krätze oder eine Flechte, dürft ihr es dem HERRN nicht darbringen und es nicht als Feueropfer für den HERRN auf den Altar legen.
22Ihr dürft keine Opfertiere zu mir bringen, die blind, verkrüppelt oder verstümmelt sind, die Entzündungen oder Hautkrankheiten haben. Solche Tiere dürfen nicht als Opfer auf meinen Altar kommen.
22Ihr dürft dem HERRN kein Tier opfern, das blind ist oder zerbrochene Gliedmaßen hat, das verstümmelt ist oder einen Auswuchs, einen Ausschlag oder eine Flechte hat. Kein Stück von solchen Tieren dürft ihr auf den Altar als ein Feueropfer für den HERRN legen.
22Ihr dürft dem HERRN kein Tier opfern, das blind, verletzt oder verstümmelt ist oder ein Geschwür oder eine Hautkrankheit hat. Solche Tiere dürft ihr nicht als Opfer für den HERRN auf dem Altar darbringen.
22Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen.
22Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.