3.Mose 20,12

Lutherbibel 2017

12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihre Blutschuld komme über sie.

Elberfelder Bibel

12 Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, müssen beide getötet werden. Sie haben eine schändliche Befleckung verübt; ihr Blut ist auf ihnen.

Hoffnung für alle

12 Wenn ein Mann mit seiner Schwiegertochter schläft, sollen beide mit dem Tod bestraft werden. Sie haben etwas Abscheuliches getan und müssen die Folgen tragen.

Schlachter 2000

12 Wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen sie beide unbedingt getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt; ihr Blut sei auf ihnen! (3Mo 18,15)

Zürcher Bibel

12 Und wenn jemand mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide getötet werden. Sie haben Schändliches begangen, auf ihnen lastet Blutschuld.

Gute Nachricht Bibel 2018

12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide getötet werden. Sie haben sich auf eine schändliche Weise befleckt; ihr Blut findet keinen Rächer.

Neue Genfer Übersetzung

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.

Einheitsübersetzung 2016

12 Schläft einer mit seiner Schwiegertochter, so haben beide den Tod verdient. Sie haben eine schändliche Tat begangen, ihr Blut kommt auf sie selbst.

Neues Leben. Die Bibel

12 Wenn ein Mann mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide hingerichtet werden. Sie haben etwas Abscheuliches getan und schwere Schuld auf sich geladen. (3Mo 18,15)

Neue evangelistische Übersetzung

12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide getötet werden. Sie haben sich auf schändliche Weise befleckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen.

Menge Bibel

12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. – (3Mo 20,11)

Das Buch

Die Bibelstelle existiert in dieser Übersetzung nicht.