13Und wer von den Israeliten oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.
13Und jedermann von den Söhnen Israel und von den Fremden, die in eurer Mitte als Fremde wohnen, der ein Wild oder einen Vogel erjagt[1], die gegessen werden dürfen, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. (Hes 24,7)
13Wer auf der Jagd ein Stück Wild oder einen Vogel erlegt – ein Tier, das man essen darf –, der soll es ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken.
13Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken; (Hes 24,7)
13Und jeder von den Israeliten und von den Fremden, die in ihrer Mitte leben, der Wild oder Geflügel erlegt, das man essen darf, soll das Blut weggiessen und es mit Erde bedecken. (Hes 24,7)
13Wenn ein Israelit oder ein Fremder Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, dann muss er das Blut der erlegten Tiere auslaufen lassen und mit Erde bedecken.
13Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder für den Genuss erlaubte Vögel erlegt, muss das Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
13Wenn jemand von den Israeliten oder von den Ausländern, die bei euch leben, auf die Jagd geht und ein Tier oder einen Vogel erlegt, der gegessen werden darf, soll er das Tier ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken. (5Mo 12,16; Hes 24,7)
13Und jeder von den Israeliten oder den Fremden, die bei euch leben, der Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
13»Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.