27Und den jungen Stier und den Bock vom Sündopfer, deren Blut in das Heiligtum zur Entsühnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Kot. (3Mo 4,12; 3Mo 6,23; Hebr 13,11)
27Und den Stier des Sündopfers und den Ziegenbock des Sündopfers, deren Blut hineingebracht worden ist, um im Heiligtum Sühnung zu erwirken, soll man hinausbringen nach draußen vor das Lager und ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Mageninhalt[1] mit Feuer verbrennen. (3Mo 4,11)
27Den jungen Stier und den Ziegenbock, die als Sündopfer dargebracht wurden und deren Blut versprengt wurde, um das Heiligtum von aller Unreinheit zu befreien, soll man hinaus vor das Lager bringen. Dort müssen sie vollständig verbrannt werden, mit Fell, Fleisch und Eingeweiden.
27Den Jungstier des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager schaffen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Unrat. (3Mo 4,11; 3Mo 4,21; 3Mo 6,23; Hebr 13,11)
27Den Sündopferstier aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, soll man vor das Lager bringen, und ihr Fell, ihr Fleisch und den Inhalt ihrer Gedärme soll man im Feuer verbrennen. (3Mo 4,11)
27Die Reste des Stieres und des anderen Ziegenbocks, mit deren Blut das Heiligtum gereinigt worden ist, bringt man vor das Lager hinaus und verbrennt dort alles, Fell, Fleisch und Eingeweide. (Hebr 13,11)
27Den Jungstier und den Bock, die man als Sündopfer dargebracht und deren Blut man hereingebracht hat, um im Heiligtum Versöhnung zu erwirken, soll man aus dem Lager hinausschaffen und ihr Fell, ihr Fleisch und ihren Mageninhalt im Feuer verbrennen.
27Der Stier und der Ziegenbock, die als Sündopfer dargebracht wurden und deren Blut ins Allerheiligste gebracht wurde, um Wiedergutmachung zu schaffen, sollen vor das Lager gebracht und mitsamt ihrem Fell, ihrem Fleisch und ihrem Mist verbrannt werden. (3Mo 4,11; 3Mo 6,23)
27Die Reste von dem jungen Stier und dem Ziegenbock für das Sündopfer, deren Blut ins Heiligtum gebracht wurde, um Sühne zu erwirken, bringe man vor das Lager. Dort soll man ihre Häute, ihr Fleisch und ihre Eingeweide verbrennen.
27Den Sündopferstier aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht worden ist, um im innersten Heiligtum zur Vollziehung der Sühnehandlungen zu dienen, soll man vor das Lager hinausschaffen und ihre Felle, ihr Fleisch und ihren Eingeweideinhalt im Feuer verbrennen.