4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.
4Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung ⟨daheim⟩bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (Lk 2,22)
4Die Mutter muss wegen ihrer Blutungen noch weitere 33 Tage zu Hause bleiben, bis sie wieder rein ist. In dieser Zeit darf sie nichts Heiliges anfassen und das Heiligtum nicht betreten.
4Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (3Mo 15,25; Lk 2,22)
4Und sie soll dreiunddreissig Tage warten während der Blutung der Reinigung: Sie darf nichts Heiliges berühren, und sie darf nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind. (Lk 2,22)
4Danach muss die Frau noch 33 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist. In dieser Zeit darf sie nicht zum Heiligtum kommen und auch nichts berühren, was als Opfer oder Abgabe für das Heiligtum bestimmt ist.
4Anschließend soll die Mutter noch 33 Tage zu Hause bleiben, bis ihre Reinheit, die mit den Blutungen verloren ging, wiederhergestellt ist.[1] Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis diese Zeit um ist und sie wieder rein ist[2].
4und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind. (Lk 2,22)
4Danach muss die Frau noch 33 Tage während der Zeit ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben. Bis die Zeit ihrer Reinigung abgelaufen ist, darf sie nichts Heiliges berühren und auch nicht das Heiligtum betreten.
4Dann soll sie noch 33 Tage zur Reinigung von ihrem Blut zu Hause bleiben. Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorbei ist.
4Alsdann muß sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.
4Danach muss die Frau noch mal 33 Tage warten, bis sie wieder ganz okay, also ‚rein‘, ist. In der Zeit darf sie nicht zu dem besonderen Zelt kommen, und sie darf auch nichts von den Sachen anfassen, die man opfern will.