17Was das Geschlechtsregister betrifft, so waren die Priester nach ihren Vaterhäusern und die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen ⟨darin registriert⟩. (4Mo 4,3; 1Chr 23,24)
17Die Priester wurden nach Sippen geordnet aufgeführt, die übrigen Leviten nach den Aufgaben, die sie in den Dienstgruppen versahen, sobald sie 20 Jahre und älter waren.
17Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von 20 Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten. (1Chr 23,1)
17Die Eintragung in das Register der Priester nach ihren Familien und der Leviten von zwanzig Jahren an und darüber erfolgte gemäss ihren Dienstabteilungen und ihren Abteilungen. (1Chr 23,24)
17Die Eintragung der Priester erfolgte nach ihren Sippen. Die Leviten wurden ebenfalls in Verzeichnisse eingetragen, nach ihren Dienstgruppen und Aufgaben, und zwar alle ab zwanzig Jahren. (1Chr 23,3)
17Dabei war die Eintragung der Priester nach Großfamilien geschehen; die Leviten wurden, von zwanzig Jahren an aufwärts, nach ihren Obliegenheiten und nach ihren Abteilungen aufgeschrieben. (1Chr 23,24)
17Auch die Priester, die nach ihren Familien in den Geschlechtsregistern verzeichnet waren, sowie die Leviten, die 20 Jahre und älter waren und entsprechend ihren Aufgaben und Ordnungen eingetragen waren, erhielten ihren Anteil. (1Chr 23,24)
17Was aber das Verzeichnis der Priester anbetrifft, so war es nach ihren Familien angelegt, und das der Leviten enthielt die Personen von zwanzig und mehr Jahren mit Rücksicht auf ihre amtlichen Obliegenheiten abteilungsweise,