16allen denen, die aufgezeichnet waren als männlich, drei Jahre alt und darüber, allen, die in das Haus des HERRN gingen, je an ihrem Tage zu ihrem Amt in ihrem Dienst nach ihren Abteilungen. –
16Außerdem hatte man von ihnen Geschlechtsregister angelegt, die die männlichen ⟨Personen⟩ von drei Jahren an und darüber ⟨erfassten⟩, alle, die in das Haus des HERRN kamen nach der täglichen Ordnung, um ihren Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen zu ⟨verrichten⟩.
16Als Grundlage der Zuteilung dienten Listen, in denen alle männlichen Leviten ab drei Jahren eingetragen waren. Jeder, der mit seiner Dienstgruppe die täglichen Arbeiten im Tempel des HERRN versah, wurde darin berücksichtigt.
16Überdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen. (2Mo 29,38; Ps 68,20; Dan 1,5; Mt 6,11; Lk 9,23; Apg 2,46)
16den männlichen Personen von drei Jahren an und darüber, abgesehen von ihrer Eintragung -, allen, die, wie es jeder Tag erforderte, in das Haus des HERRN kamen zu ihrem Dienst in ihren Dienstabteilungen, gemäss ihren Abteilungen.
16Man hatte Verzeichnisse angelegt für die Priester, die nach ihren Dienstgruppen turnusgemäß nach Jerusalem gehen mussten, um dort im Tempel die täglichen Aufgaben zu erfüllen. Die Listen erfassten alle männlichen Personen ab drei Jahren.
16Außerdem hatte man für alle, die abteilungsweise in das Haus des HERRN kamen, um aufgrund ihrer Obliegenheiten und entsprechend den Erfordernissen eines jeden Tages ihren Dienst zu verrichten, Verzeichnisse angelegt. Sie erfassten alle männlichen Personen, die drei Jahre und darüber waren.
16Das galt auch für alle Männer und Jungen, die älter als drei Jahre und in die Geschlechtsregister eingetragen waren; für alle, die täglich in das Haus des HERRN kamen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, wie es ihrer Ordnung entsprach.
16Außerdem hatte man Verzeichnisse angelegt, in denen die männlichen Personen von drei Jahren an erfasst waren. Das betraf alle Priester, die in Dienstgruppen turnusmäßig ins Haus Jahwes kamen, um dort die täglichen Aufgaben zu erfüllen, wie es ihren jeweiligen Stellungen entsprach.
16mit Ausnahme der in das Geschlechtsverzeichnis eingetragenen männlichen Personen im Alter von drei und mehr Jahren, d.h. aller, die zum Hause des HERRN kamen, wie es ein jeder Tag erforderte, um ihren Dienst nach ihren Obliegenheiten abteilungsweise auszurichten.