3Und der König gab von seiner Habe seinen Anteil für die Brandopfer am Morgen und am Abend und für die Brandopfer an den Sabbaten und an den Neumonden und Festen, wie es geschrieben steht im Gesetz des HERRN. (4Mo 28,1)
3Und ein Anteil des Königs von seinem Vermögen ⟨wurde⟩ für die Brandopfer ⟨gegeben⟩, für die Morgen- und die Abendbrandopfer und für die Brandopfer an den Sabbaten und an den Neumonden und an den Festzeiten, wie es im Gesetz des HERRN vorgeschrieben ist. (4Mo 28,1; 4Mo 29,1)
3Außerdem stiftete der König aus seinem Besitz Tiere für die Brandopfer, die nach dem Gesetz des HERRN jeden Morgen und Abend, an den Sabbaten, Neumondfesten und anderen Feiertagen im Tempel dargebracht wurden.
3Auch gab der König einen Teil seiner Habe für die Brandopfer, für die Brandopfer am Morgen und am Abend, und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festen, wie es im Gesetz des HERRN vorgeschrieben ist. (4Mo 28,1; 2Sam 24,24; Ps 81,5)
3Und der Beitrag des Königs aus seinem Besitz war für die Brandopfer bestimmt, für die Brandopfer des Morgens und des Abends und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festtagen, wie es geschrieben steht in der Weisung des HERRN. (2Chr 8,13)
3Der König gab aus seinem eigenen Besitz einen Anteil zu den Brandopfern, die im Gesetz des HERRN vorgeschrieben sind: den Opfern an jedem Morgen und Abend, am Sabbat, am Neumondstag und an den anderen Festen. (4Mo 28,1)
3Der Beitrag, den der König aus seinem Vermögen für die Brandopfer leistete, betraf die Opfer am Morgen und am Abend sowie die Brandopfer an den Sabbaten, Neumondtagen und Festen, die durch die Weisung des HERRN vorgeschrieben waren.
3Darüber hinaus steuerte der König aus seinem Besitz Opfertiere zu den täglichen Brandopfern am Morgen und am Abend bei sowie zu den Sabbat- und Neumondfeiern und den übrigen Jahresfesten, die das Gesetz des HERRN vorschreibt. (4Mo 28,1; 2Chr 35,7)
3Der Beitrag, den der König aus seinem Vermögen für die Brandopfer gab, betraf die Opfer am Morgen und Abend sowie die Brandopfer an den Sabbaten, den Neumondtagen und den Festen, die durch das Gesetz Jahwes vorgeschrieben waren.
3Der Beitrag des Königs aus seinem Vermögen war für die Brandopfer bestimmt, und zwar für die Brandopfer sowohl an jedem Morgen und Abend als auch an den Sabbaten und Neumonden und an den Festen, wie es im Gesetz des HERRN vorgeschrieben ist.