Querverweise

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"Hat jemand etwas von seinem Besitz mit dem Bann belegt und es so unwiderruflich dem HERRN übereignet – sei es einen Menschen, ein Nutztier oder ererbten Grundbesitz –, dann darf das gebannte Gut nie mehr ´vom Besitzer` zurückgekauft oder ´von den Priestern` weiterverkauft werden. Es ist als etwas besonders Heiliges ´für immer` dem HERRN verfallen."