5.Mose 14

Zürcher Bibel

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch eines Toten wegen keine Einschnitte machen und euch nicht kahl scheren über der Stirn, (3Mo 19,28; 5Mo 32,6; Hes 7,18)2 denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, geweiht ist, und dich hat der HERR aus allen Völkern auf der Erde für sich erwählt als sein eigenes Volk. (3Mo 7,6; 3Mo 11,1; 3Mo 11,21; 3Mo 20,26)3 Du sollst nichts Abscheuliches essen. (Jes 65,4)4 Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen, (5Mo 12,15)6 und jedes Tier, das gespaltene Klauen, und zwar zwei ganz gespaltene Klauen, hat und das wiederkäut, dürft ihr essen.7 Doch von denen, die wiederkäuen, und von denen mit ganz gespaltenen Klauen, dürft ihr diese nicht essen: das Kamel, den Hasen, den Klippschliefer - denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine ganz gespaltenen Klauen; sie sind für euch unrein -8 und das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ganz gespaltene Klauen, es ist aber kein Wiederkäuer. Es ist für euch unrein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.9 Von allen Tieren im Wasser dürft ihr diese essen: alles, was Flossen und Schuppen hat.10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es ist für euch unrein.11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.12 Diese aber sind es, die ihr nicht essen dürft: den Gänsegeier, den Lämmergeier, den Mönchsgeier,13 den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln,14 alle Arten von Raben,15 den Strauss, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken,16 das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule,17 die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule,18 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus.19 Und alles geflügelte Kleingetier ist für euch unrein; es darf nicht gegessen werden!20 Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.21 Vom Aas irgendeines Tieres dürft ihr nichts essen, du magst es dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen, denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, geweiht ist. Ein Böcklein sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2Mo 22,2; 2Mo 22,30; 2Mo 23,19)22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr, (3Mo 27,30)23 und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Korns, deines Weins und deines Öls verzehren und die Erstgeburten deiner Rinder und deiner Schafe, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, allezeit zu fürchten. (5Mo 4,10; 5Mo 12,6)24 Ist aber der Weg für dich zu lang, dass du es nicht hintragen kannst, weil die Stätte zu weit entfernt ist von dir, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu legen, wenn der HERR, dein Gott, dich segnet,25 dann verkaufe es für Geld, und nimm das Geld in deine Hand, und geh zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,26 und kaufe für das Geld, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was sonst dein Herz begehrt, und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. (5Mo 12,7)27 Den Leviten aber, der an deinem Ort wohnt, sollst du nicht vergessen, denn er hat keinen Anteil und Erbbesitz neben dir. (5Mo 12,19)28 Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den ganzen Zehnten von deinem Ertrag jenes Jahres abgeben und niederlegen in deinem Ort. (5Mo 26,12)29 Dann soll der Levit kommen, der keinen Anteil und Erbbesitz neben dir hat, der Fremde, die Waise und die Witwe, die an deinem Ort wohnen, und sie sollen sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet bei aller Arbeit deiner Hände, die du tust. (5Mo 28,8)