Josua 20

Zürcher Bibel

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: (Jos 14,1)2 Sprich zu den Israeliten: Bestimmt die Asylstädte für euch, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6)3 damit ein Totschläger dorthin fliehen kann, der unabsichtlich, ohne Vorsatz, einen erschlagen hat. Und sie sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen.4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll am Eingang des Stadttors warten und den Ältesten jener Stadt seinen Fall vortragen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm einen Ort geben, und er soll bei ihnen wohnen.5 Und wenn der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, denn er hat seinen Nächsten ohne Vorsatz erschlagen, ohne dass er ihm feind war.6 Und er soll in jener Stadt bleiben, bis er in der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, bis der Hohe Priester stirbt, der in jenen Tagen im Amt ist. Dann soll der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen war.7 Und sie weihten Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Schechem auf dem Gebirge Efraim und die Stadt des Arba, das ist Chebron, auf dem Gebirge Judas. (Jos 14,13; Jos 19,37; Jos 21,21)8 Und jenseits des Jordan, bei Jericho, im Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamm Ruben und Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan im Baschan vom Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,36; Jos 21,38)9 Das waren die Städte, die für alle Israeliten und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, bestimmt wurden, damit jeder, der unabsichtlich einen erschlagen hat, dahin fliehen kann und nicht stirbt durch die Hand des Bluträchers, bevor er vor der Gemeinde gestanden hat.

Josua 20

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach:2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe. (4Mo 35,9)3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.6 So soll er in der Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester gestorben ist, der zu jener Zeit im Amt sein wird. Dann darf der Totschläger zurückkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.7 Da weihten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba – das ist Hebron – auf dem Gebirge Juda;8 und jenseits des Jordans, im Osten von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene im Gebiet des Stammes Ruben und Ramot in Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in Baschan im Gebiet des Stammes Manasse. (5Mo 4,41)9 Das waren die Städte, bestimmt für alle Israeliten und die Fremdlinge, die in ihrer Mitte wohnten, dass dahin fliehen könne, wer jemand aus Versehen erschlägt, damit er nicht stirbt durch den Bluträcher, bis er vor der Gemeinde gestanden hat.