Dein Browser ist veraltet. Sollte ERF Bibleserver sehr langsam sein, aktualisiere bitte deinen Browser.

Anmelden
... und alle Funktionen nutzen!

  • Lies mal1. Mose 3
  • Notizen
  • Tags
  • Likes
  • Verlauf
  • Wörterbücher
  • Lesepläne
  • Grafiken
  • Videos
  • Anlässe
  • Spenden
  • Blog
  • Newsletter
  • Partner
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Alexa Skill
  • Für Webmaster
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Rechte der Betroffenen (DSGVO)
  • Impressum
  • Language: Deutsch
© 2026 ERF
Kostenlos anmelden

5.Mose 23

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters heiraten und nicht die Decke seines Vaters aufheben. (3Mo 18,8; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1) 

Über den Eintritt in die Versammlung

2 In die Versammlung des HERRN darf niemand kommen, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist. (3Mo 21,20; Jes 56,3) 3 Kein Mischling darf in die Versammlung des HERRN kommen, selbst in der zehnten Generation darf keiner seiner Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen. 4 Kein Ammoniter oder Moabiter darf in die Versammlung des HERRN kommen, niemals darf einer ihrer Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen, auch nicht in der zehnten Generation, (1Mo 19,37; Esr 9,1; Hes 44,9) 5 denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen auf dem Weg, als ihr ausgezogen seid aus Ägypten, und er hat Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Syrien am Eufrat, gegen dich gedungen, damit er dich verfluche. (4Mo 22,5) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, sondern der HERR, dein Gott, hat dir den Fluch in Segen verwandelt, weil der HERR, dein Gott, dich liebte. (4Mo 24,10) 7 Dein Leben lang sollst du nicht auf ihr Wohl und ihr Glück bedacht sein. (Esr 9,12) 8 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist Gast gewesen in seinem Land. (1Mo 10,19; 1Mo 25,25) 9 Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, dürfen in die Versammlung des HERRN kommen. 

Über die Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du im Kriegslager gegen deine Feinde ausziehst, dann nimm dich in acht vor allem Schlechten. 11 Ist jemand bei dir, der infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein ist, dann soll er hinausgehen vor das Lager. Er darf nicht wieder in das Lager kommen. (3Mo 15,16) 12 Gegen Abend soll er sich dann waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder ins Lager kommen. 13 Und du sollst draussen vor dem Lager einen abseits gelegenen Ort haben, wo du austreten kannst, (4Mo 5,3) 14 und du sollst eine Schaufel in deinem Gepäck haben, und wenn du draussen niederkauerst, sollst du damit graben und deinen Unrat zudecken. 15 Denn der HERR, dein Gott, geht mitten durch dein Lager und rettet dich und gibt dir deine Feinde preis. Und dein Lager soll heilig sein, und er soll nichts Anstössiges bei dir sehen und sich nicht von dir abwenden. (3Mo 26,12; Zef 3,17) 

Anweisungen verschiedenen Inhalts

16 Du sollst einen Sklaven, der von seinem Herrn zu dir flieht, nicht seinem Herrn ausliefern. 17 Er soll bei dir, in deiner Mitte, bleiben dürfen an dem Ort, den er sich erwählt, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht bedrängen. (2Mo 22,20) 18 Unter den Töchtern Israels soll es keine Geweihte und unter den Söhnen Israels soll es keinen Geweihten[1] geben. (3Mo 19,29; Hos 4,14) 19 Du sollst keinen Dirnenlohn und kein Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin, denn beides verabscheut der HERR, dein Gott. 20 Du sollst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen, weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Speise, noch Zinsen für irgendetwas, wofür man Zinsen nehmen kann. (2Mo 22,24) 21 Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder aber sollst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was du unternimmst, in dem Land, in das du ziehst, um es in Besitz zu nehmen. (5Mo 15,3) 22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du es ohne Verzug erfüllen, denn der HERR, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern, und es trifft dich Strafe. (4Mo 6,2) 23 Wenn du es aber unterlässt, etwas zu geloben, dann trifft dich keine Strafe. (Mt 5,34) 24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und danach handeln, wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt und wie du es mit deinem Mund ausgesprochen hast. 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, darfst du Trauben essen nach Herzenslust, bis du satt bist, aber in dein Geschirr darfst du nichts tun. 26 Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreissen, aber die Sichel darfst du nicht schwingen im Korn deines Nächsten. (Mt 12,1) 

Die Zürcher Bibel (Ausgabe 2007) verwenden wir mit freundlicher Genehmigung des Verlags der Zürcher Bibel beim Theologischen Verlag Zürich, bei dem auch das Copyright für diese Bibelübersetzung liegt.

5.Mose 23

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk

Blutschande

1 Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf das Bett seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1) 

Zutritt zur Versammlung des Herrn

2 In die Versammlung des HERRN darf keiner kommen, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist. 3 In die Versammlung des HERRN darf kein Bastard kommen; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des HERRN kommen. 4 In die Versammlung des HERRN darf kein Ammoniter oder Moabiter kommen, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen; (Neh 13,1) 5 denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg entgegengegangen, als ihr aus Ägypten zogt, und Moab hat Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich gedungen, damit er dich verfluchte - (4Mo 22,1) 6 doch der HERR, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhören, und der HERR, dein Gott, hat für dich den Fluch in Segen verwandelt; denn der HERR, dein Gott, liebt dich. (5Mo 10,15) 7 Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit ihnen bemühen. (Esr 9,12) 8 Der Edomiter dagegen soll dir kein Gräuel sein; denn er ist dein Bruder. Der Ägypter soll dir kein Gräuel sein; denn du hast als Fremder in seinem Land gewohnt. 9 In der dritten Generation dürfen ihre leiblichen Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen. 

Reinheit des Heerlagers

10 Wenn du ins Feld ziehst und gegenüber deinen Feinden das Lager aufschlägst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hüten. 11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts etwas geschah, soll er in das Vorgelände des Lagers gehen und das Lager nicht betreten. 12 Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er in das Lager zurückkehren. 13 Du sollst im Vorgelände des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten kannst. 14 In deinem Gepäck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch und nachher deck deine Notdurft wieder zu! 15 Denn der HERR, dein Gott, hält sich in der Mitte deines Lagers auf, um dich der Gefahr zu entreißen und dir deine Feinde auszuliefern. Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich nicht von dir abwendet. 

Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen

16 Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten. (2Mo 22,20; 3Mo 19,33) 

Verbotene Heiligung von Personen

18 Unter den Frauen Israels soll es keine Geheiligte geben und unter den Männern Israels soll es keinen Geheiligten geben.[1] (1Kön 14,24; 1Kön 15,12; 1Kön 22,47; 2Kön 23,7) 

Verbotene Abgabe an den Tempel

19 Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des HERRN, deines Gottes, bringen. Kein Gelübde kann dazu verpflichten; denn auch diese beiden Dinge sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. 

Zinsen

20 Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36; 5Mo 15,3) 21 Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen. 

Gelübde

22 Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde machst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; sonst wird es der HERR, dein Gott, von dir einfordern und die Strafe für diese Sünde wird über dich kommen. (4Mo 30,3; Pred 5,3; Mt 5,33) 23 Wenn du davon absiehst, Gelübde zu machen, wird auch die Strafe für diese Sünde nicht über dich kommen. 24 Was dir über die Lippen gekommen ist, darauf sollst du auch achten und du sollst es halten, da du dem HERRN, deinem Gott, ja aus freien Stücken gelobt hast, was dein Mund genannt hat. 

Früchte am Weg

25 Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun. 26 Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen. (Mt 12,1; Mk 2,23; Lk 6,1) 

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift
© 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart
Alle Rechte vorbehalten.
Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a.
Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH

www.bibelwerk.de