von Theologischer Verlag Zürich1Und wenn jemand sündigt, weil er hört, wie Zeugen aufgerufen werden[1], und er ist ein Zeuge, der etwas gesehen oder erfahren hat, aber er sagt nicht aus, dann lädt er Schuld auf sich. (3Mo 5,17)2Oder wenn jemand etwas Unreines berührt, Aas von unreinen Wildtieren oder Aas von unreinem Vieh oder Aas von unreinem Kleingetier, ohne es wahrzunehmen, dann ist er unrein und schuldig. (3Mo 11,24)3Oder wenn jemand mit etwas Unreinem an einem Menschen in Berührung kommt, ohne es wahrzunehmen, mit irgendetwas, wodurch man unrein werden kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig. (3Mo 7,21; 3Mo 12,2; 3Mo 13,3; 3Mo 15,2; 4Mo 19,13)4Oder wenn jemand unbedacht schwört, zum Schaden oder zum Nutzen, ohne es wahrzunehmen, wie dem Menschen unbedacht ein Schwur über die Lippen kommen kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig in allen diesen Fällen.5Wenn jemand in einem solchen Fall schuldig ist, soll er bekennen, worin er gesündigt hat. (3Mo 16,21; 4Mo 5,7)6Und er bringe dem HERRN als Sühne für die Sünde, die er begangen hat, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer, und der Priester soll ihm Sühne erwirken für seine Sünde. (3Mo 7,1)7Reichen aber seine Mittel dafür nicht aus, soll er dem HERRN als Sühne für seine Sünde zwei Turteltauben oder zwei Tauben bringen, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. (3Mo 1,14; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)8Und er bringe sie zum Priester, und dieser soll die für das Sündopfer bestimmte als erste darbringen und ihr dicht am Genick den Kopf abkneifen, ihn aber nicht ganz abtrennen.9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, und was an Blut übrig bleibt, soll am Sockel des Altars ausgepresst werden. Es ist ein Sündopfer.10Die zweite Taube aber bringe er als Brandopfer dar nach der Vorschrift. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20)11Kann er aber keine zwei Turteltauben oder zwei Tauben aufbringen, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Zehntel Efa Feinmehl als Sündopfer bringen. Er soll kein Öl darauf giessen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12Und er bringe es zum Priester, und der Priester soll davon eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2)13So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er in einem dieser Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester aber soll das Gleiche gehören wie beim Speiseopfer. (3Mo 2,3)
Das Schuldopfer
14Und der HERR sprach zu Mose:15Wenn jemand etwas veruntreut und sich ohne Absicht an den heiligen Gaben für den HERRN versündigt, soll er als Sühnegabe für den HERRN vom Kleinvieh einen makellosen Widder als Schuldopfer bringen, im Wert von einigen Silberschekeln nach dem Schekel des Heiligtums. (3Mo 14,12; 3Mo 22,14; 3Mo 27,3)16Und was er vom Heiligen veruntreut hat, soll er ersetzen und noch ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühne für ihn erwirken mit dem Opferwidder, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 27,13)17Und wenn jemand sündigt und, ohne es zu erkennen, etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, dann wird er schuldig und muss seine Schuld tragen. (3Mo 4,2; 3Mo 5,1)18Und er soll von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen, und der Priester soll für ihn Sühne erwirken für das Vergehen, das er ohne Absicht begangen hat, ohne es zu erkennen, und es wird ihm vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, er hat sich vor dem HERRN schuldig gemacht.20Und der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und eine Veruntreuung gegen den HERRN begeht und seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes vorenthält oder seinen Nächsten erpresst (1Sam 12,3; Hes 33,15)22oder etwas Verlorenes findet, und er leugnet es und schwört falsch in irgendeiner Angelegenheit, durch die der Mensch sündigen kann - (3Mo 19,12)23wenn er so sündigt und schuldig wird, dann soll er zurückgeben, was er geraubt hat oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war, oder das Verlorene, das er gefunden hat,24oder das, um dessentwillen er falsch geschworen hat. Er soll es aber vollständig zurückerstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Er gebe es dem Eigentümer, wenn er sein Schuldopfer bringt. (4Mo 5,7)25Als Sühne aber soll er für den HERRN von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen. (Esr 10,19)26Und der Priester soll für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm die Tat vergeben werden, durch die er schuldig geworden ist.
Im Nachhinein erkannte Sünden und gebotene Unterlassungen Schuldopfer als Sündopfer
1Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: Er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich;2oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber er ist unrein und ist schuldig; (3Mo 11,24)3oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig; (3Mo 7,21; 3Mo 15,5)4oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig in einem dieser Fälle -5wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig ist, so soll er bekennen, wodurch er sich verfehlt hat. (3Mo 16,21)6Als Schuldopfer für seine begangene Sünde soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den HERRN als Sündopfer bringen und der Priester soll für ihn von seiner Sünde Versöhnung erwirken.
Sündopfer der Armen
7Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben vor den HERRN bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer.8Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen;9er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das.10Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn von der Sünde, die er begangen hat, Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.11Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das.13Der Priester soll für ihn so von der von ihm in einem dieser Fälle begangenen Sünde Versöhnung erwirken und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.
Unbeabsichtigtes Sakrileg Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 7,1)15Wenn jemand ein Sakrileg begeht und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem HERRN heilig sind, soll er als sein Schuldopfer für den HERRN von seiner Herde einen fehlerlosen Widder für ein Schuldopfer bringen nach dem Richtwert in Silberschekeln nach dem Schekelgewicht des Heiligtums.16Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll für ihn mit dem Schuldopferwidder Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.17Wenn jemand sündigt und etwas tut, was der HERR verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann sich seiner Schuld bewusst wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen.18Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.19Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem HERRN schuldig gemacht.
Beabsichtigtes, aber bereutes Sakrileg Schuldopfer
20Der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und ein Sakrileg gegen den HERRN begeht, indem er einen Mitbürger über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt (2Mo 22,6)22oder verlorenes Gut findet und es leugnet und er leistet einen Meineid hinsichtlich eines von all diesen Dingen, an denen sich ein Mensch versündigen kann, (2Mo 20,7; 3Mo 19,12; 5Mo 5,11)23wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben24oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag, an dem er sich seiner Schuld bewusst wurde, muss er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert zurückerstatten.25Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert als sein Schuldopfer vor den HERRN zum Priester bringen26und dieser soll für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, für die er sich seiner Schuld bewusst geworden ist.