1Und der HERR sprach zu Mose:2Sprich zu den Israeliten: Wenn eine Frau Mutter wird und einen Knaben gebärt, ist sie sieben Tage lang unrein. Wie in den Tagen ihrer monatlichen Blutung ist sie unrein. (3Mo 5,3)3Und am achten Tag soll seine Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Lk 2,21)4Und sie soll dreiunddreissig Tage warten während der Blutung der Reinigung: Sie darf nichts Heiliges berühren, und sie darf nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind. (Lk 2,22)5Gebärt sie aber ein Mädchen, ist sie zwei Wochen lang unrein wie bei ihrer monatlichen Regel, und sie soll sechsundsechzig Tage warten während der Blutung der Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, bei einem Sohn oder einer Tochter, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang des Zelts der Begegnung bringen.7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist die Weisung für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt.8Reichen ihre Mittel für ein Schaf aber nicht aus, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei Tauben nehmen, die eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer. Und der Priester soll für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; Lk 2,24; Lk 15,15)
Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes
1Der HERR sprach zu Mose:2Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. (3Mo 15,19)3Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden (1Mo 17,12; 1Mo 21,4; Lk 1,59; Lk 2,21)4und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind. (Lk 2,22)5Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben.6Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.7Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.[1] (Lk 2,24)