5.Mose 19

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, (5Mo 12,29)2 dann sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst. (5Mo 4,42)3 Du sollst den Weg abmessen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz zuweist, in drei Bezirke teilen, so dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.4 Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht und am Leben bleibt: Wenn einer seinen Nächsten ohne Vorsatz erschlägt, ohne dass er ihm feind war,5 wenn er mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, und dieser stirbt, dann soll er in eine dieser Städte fliehen und am Leben bleiben,6 sonst könnte der Bluträcher in der Hitze seines Zorns den Totschläger verfolgen und ihn einholen, weil der Weg zu weit ist, und ihn erschlagen, obwohl er nicht des Todes schuldig ist, denn er war dem Opfer nicht feind. (5Mo 19,12)7 Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vorfahren zu geben verheissen hat, (5Mo 12,20)9 wenn du dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst, und den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst, dann sollst du zu diesen drei Städten noch drei weitere hinzufügen, (5Mo 11,22)10 damit in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und nicht Blutschuld auf dich kommt. (Mt 27,25)11 Wenn aber jemand seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12 dann sollen die Ältesten seines Ortes ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher übergeben, und er soll sterben; (5Mo 19,6; 2Sam 14,7)13 du sollst kein Mitleid mit ihm kennen und das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dann wird es dir gut gehen. (5Mo 21,9; 1Kön 2,31; 1Kön 13,9)14 Du sollst die Grenze deines Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verschieben bei deinem Eigentum, das du als Erbe besitzen wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Hi 24,2; Spr 22,28)15 Ein einziger Zeuge soll nicht gegen jemanden den Ausschlag geben, wenn es um irgendeine Schuld geht oder um irgendeine Sünde oder um irgendeine Verfehlung, die einer begangen hat. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5Mo 17,6)16 Wenn aber ein Zeuge zu Unrecht gegen jemanden auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, (5Mo 5,20)17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5Mo 16,18)18 Die Richter aber sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein Lügenzeuge ist, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt. (5Mo 13,15)19 Dann sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (Spr 19,5)20 Die Übrigen aber sollen es hören und sich fürchten und nie mehr böse handeln in deiner Mitte. (5Mo 13,12)21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss. (2Mo 21,23)

5.Mose 19

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst, (4Mo 35,9; 5Mo 12,29; Jos 20,1; Jos 24,13)2 dann sollst du dir drei Städte aussondern[1] mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)3 Du sollst dir den Weg ⟨dahin⟩ instand halten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen. Und es soll ⟨dazu⟩ geschehen, dass jeder Totschläger dahin fliehen ⟨kann⟩. (5Mo 4,21; 5Mo 26,1)4 Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlägt und ihn nicht schon vorher[3] hasste5 – ⟨etwa⟩ wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt –, der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,6 damit nicht der Bluträcher wutentbrannt[4] dem Totschläger nachjagt und ihn einholt, weil der Weg zu lang ist, und ihn totschlägt, obwohl ihn kein Todesurteil ⟨traf⟩, weil er ihn nicht schon vorher[5] hasste.7 Darum befehle ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern. – (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben zugesagt hat – (1Mo 15,18)9 wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und alle Tage auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du dir noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen, (5Mo 11,22)10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir ist. – (5Mo 4,21; 5Mo 26,1; Mt 27,25)11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, (Spr 28,17)12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn der Hand des Bluträchers übergeben, dass er stirbt. (1Mo 9,5; 2Mo 21,14; 5Mo 27,24; 2Sam 14,7)13 Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein[6], sondern du sollst unschuldig ⟨vergossenes⟩ Blut aus Israel wegschaffen, damit es dir gut geht. (4Mo 35,31; 5Mo 21,9; 1Kön 2,31)14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41; 5Mo 27,17; Spr 22,28)15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit[7] oder wegen irgendeiner Sünde, wegen irgendeiner Verfehlung, die er begeht. ⟨Nur⟩ auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache gültig sein[8]. – (5Mo 17,6; Offb 11,3)16 Wenn ein falscher Zeuge[9] gegen jemanden auftritt, um ihn des Ungehorsams[10] zu beschuldigen, (2Mo 23,1; 5Mo 5,20; Ps 27,12)17 dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. (2Mo 21,6; 5Mo 16,18)18 Und die Richter sollen ⟨die Sache⟩ genau untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein Lügenzeuge, hat er gegen seinen Bruder Lüge bezeugt,19 dann sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6; Spr 19,5; Dan 6,25)20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr länger eine solch böse Sache in deiner Mitte begehen. (5Mo 13,12)21 Und du sollst nicht schonen[11]: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2Mo 21,23)