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4.Mose 35

VOLXBIBEL

von SCM Verlag
1 Wo die Levi-Leute wohnen Als die Leute gerade im Gebiet am Jordanfluss waren, welches gleich gegenüber der Stadt Jericho liegt, redete Gott mit Mose. 2-3 „Mir ist wichtig, dass die Israeliten den Levi-Leuten auf ihrem zukünftigen Land Städte zur Verfügung stellen, in denen sie wohnen können. Dazu brauchen sie auch Wiesen, damit ihre Kühe und Schafe Auslauf und was zu fressen haben. 4-5 Diese Wiesen sollen von der Stadtgrenze zu allen Seiten über 500 Meter ins Land gehen. Es wird sich so ein 1.000 mal 1.000 Meter großes Viereck ergeben, wo die Stadt genau in der Mitte liegt. 6-7 Ich möchte, dass ihr den Levi-Leuten insgesamt 48 Städte zur Verfügung stellt, inklusive der Wiesen, die dazugehören. Sechs von den Städten sollen dafür da sein, dass Leute, die aus Versehen jemanden getötet haben, dort hinfliehen können. Diese sechs Städte heißen ab jetzt auch ‚Asylstädte‘. 8 Wie viele von diesen 48 Städten jeder Familienstamm stellen muss, kann man aus der Größe des Gebietes ausrechnen, das sie haben.“ 

Asylstädte für Leute, die versehentlich jemanden getötet haben

9-10 Gott hatte noch ein paar mehr Ansagen für die Israeliten: „Wenn ihr über den Jordanfluss rüber seid und in das Kanaan-Land kommt, 11 dann müsst ihr euch gleich ein paar Asylstädte organisieren, wo die Leute hinfliehen können, die aus Versehen jemanden gekillt haben. 12 Wenn die sich dort aufhalten, darf man sich nicht an ihnen rächen. Kein Verwandter von jemandem, der zum Beispiel bei einem Autounfall ums Leben kam, darf dem, der den Unfall verursacht hat, dort ans Leder. Nur wenn er von einem ordentlichen Gericht verdonnert worden ist, geht das in Ordnung. 13 Sucht dann mal sechs Städte dafür aus! 14 Drei davon sollen östlich vom Jordanfluss liegen und drei direkt im Kanaan-Land. 15 Jeder von euch kann dort hinfliehen. Auch jeder Ausländer, der bei euch lebt, auch die Gastarbeiter dürfen sich da verstecken, wenn sie aus Versehen einen Menschen getötet haben. 16-18 Wenn aber jemand absichtlich mit einem Eisenrohr oder einem Baseballschläger oder einem Stein einen anderen Menschen tötet, ist er auf jeden Fall ein Mörder. Dafür bekommt er die Todesstrafe. 19 Der Typ, der am engsten mit dem Ermordeten verwandt war, muss diese Strafe durchziehen. Er muss denjenigen suchen und töten, egal wo der gerade ist. 20-21 Auch wenn man einen anderen Menschen durch einen Kickboxtritt, einen Karateschlag oder Fausthieb umnietet und der dann stirbt, ist das ein Mord. Allerdings nur, wenn er das getan hat, weil er einfach link drauf war oder die Sache extra geplant hat. Wer so was tut, muss sterben. 22-23 Nun kann es passieren, dass einer mal einen anderen Menschen tötet, gegen den er eigentlich gar nichts hatte, ganz ohne Absicht. Vielleicht bei einem Unfall oder so. 24-25 Wenn so was passiert, soll es in der Gemeinde, wo der herkommt, eine ordentliche Gerichtsverhandlung geben, wo der Fall untersucht wird. So kann er vor der Rache der Verwandten erst mal geschützt werden. Wenn die Verhandlung vorbei ist, soll er wieder in diese Asylstadt gebracht werden, in die er schon vorher geflüchtet war. Da muss er dann erst mal so lange bleiben, bis der ordentlich eingesetzte Oberpriester, der zu der Zeit gerade das Sagen hat, nicht mehr lebt. 26-27 Das Ganze zieht aber nur, solange der Typ in der Asylstadt ist. Wenn er die verlässt, hat der nächste Verwandte von demjenigen, der getötet worden ist, das Recht, ihn auch zu töten. 28 Aber wenn der Oberpriester gestorben ist, kann er ab dann, ohne was zu befürchten, wieder nach Hause gehen, er ist frei. 29 Dieses Gesetz gilt ab jetzt für immer. Egal, wo ihr wohnt oder wo ihr euch sonst wie gerade aufhaltet. 30 Todesstrafe für einen Mord darf es nur geben, wenn die Tat mindestens von zwei Leuten gesehen worden ist. Wenn es nur einen -Zeugen gibt, darf kein Richter eine Todesstrafe verhängen. 31 Ein ordentlich verurteilter Mörder darf auch nicht wieder freigelassen werden, auch wenn irgendein Reicho noch so viel Kohle dafür bezahlen würde. Er muss für seine Tat sterben. 32 Man kann sich auch nicht, wenn man jemanden versehentlich getötet hat, aus einer Asylstadt freikaufen, bevor der Oberpriester abgekratzt ist, sodass man dann wieder frei wäre und nach Hause könnte, ohne bestraft worden zu sein. 33 Ein Stück Land, auf dem jemand ermordet worden ist, ist nicht mehr okay, es ist ‚unrein‘. Darum macht nicht das Land ‚unrein‘, in dem ihr lebt. Wenn es doch passiert, kann es nur wieder sauber werden, indem derjenige, der den Mord begangen hat, auch stirbt. 34 Passt gut auf euer Land auf, es darf nicht ‚unrein‘ werden. Warum? Weil ich, euer Gott, direkt bei euch wohne!“ 

VOLXBIBEL – Next Level
© 2023 Volxbibel-Verlag in der SCM Verlagsgruppe GmbH
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volxbibel.de

4.Mose 35

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft

Levitenstädte und Freistädte

1 Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1) 2 Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20) 3 dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben. 4 Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken. 5 So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören. 6 Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13) 7 dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland. 8 Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54) 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1) 10 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut. 12 Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen. 

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4) 17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben. 19 Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht 23 oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10) 26 Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren. 29 Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt. 30 Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15) 31 Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8) 32 Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6) 34 Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24) 

Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.
Die Verwendung des Textes erfolgt mit Genehmigung der Deutschen Bibelgesellschaft.

www.die-bibel.de