von SCM Verlag1„Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch von jemandem erwischt wird und dabei so eins auf die Fresse kriegt, dass er davon stirbt, dann gilt der Schläger nicht als Mörder.2Wenn das Ganze aber tagsüber im Hellen passiert ist, dann ist es Mord. Wenn jemand etwas klaut, muss er es ersetzen. Falls er das nicht packt, muss er sich sozusagen selbst verkaufen. Er muss dann nämlich den Rest seines Lebens für den anderen arbeiten.3Hat der Dieb ein Tier gezockt, also ein Pferd oder eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege, und es lebt noch, wenn man ihn geschnappt hat, dann muss er es nicht nur zurückgeben, sondern noch ein weiteres als Strafe dazugeben.4Wenn ein Mann seine Kühe auf seiner Wiese oder im Weinberg frei rumlaufen lässt und eins dabei auf das Feld von einem Nachbarn kommt und da was abgrast, dann muss er dafür Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste von dem geben, was seine eigenen Felder oder Weinberge zu bieten haben.5Wenn jemand ein Feuer macht und das brennt zu hoch und fackelt das Getreidefeld oder Strohballen vom Nachbarn ab, dann muss er den Schaden voll bezahlen.“ Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl von fremdem Eigentum6„Wenn ein Mann einem anderen Typen Geld oder sein Handy gibt, damit er dadrauf aufpasst, die Sachen werden dem dann aber geklaut, dann muss der Dieb, wenn man ihn kriegt, den doppelten Betrag bezahlen.7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses, aus dem die Sachen gezockt wurden, vor Gott schwören, dass er die Sachen nicht selbst genommen hat.8Immer wenn sich zwei Männer in der Wolle haben, geht es jetzt um eine Kuh oder ein Pferd, ein Schaf oder eine Ziege, eine Jeans oder ein Handy oder sonst was, und jeder von beiden behauptet, die Sachen gehörten ihm, dann soll die Angelegenheit vor Gott besprochen werden. Wer dann von Gott für schuldig erklärt wird, soll dem anderen doppelt so viel bezahlen, wie die Sachen wert sind.9Wenn ein Mann jemanden seinen Esel oder Rind oder Schaf oder ein anderes Tier ausleiht und es stirbt oder es bricht sich ein Bein oder es wird von jemand weggescheucht, der den nicht abkann, und es gibt keine Zeugen, die das gesehen haben,10dann muss der, der das Tier bekommen hat, dem andern vor Gott schwören, dass er es nicht einfach verhökert hat. Für den Verleiher muss das dann in Ordnung gehen. Er darf keinen Ersatz fordern.11Wenn es aber gestohlen wurde und man kann das auch beweisen, dann muss er das Tier ersetzen.12Ist es aber von irgendeinem Pitbull zerfetzt worden oder irgendeinem anderen wilden Tier und er kann das auch beweisen, dann muss er keinen Ersatz leisten.13Leiht sich jemand von einem anderen ein Tier und das bricht sich dann irgendwie ein Bein oder es stirbt sogar und der Eigentümer ist in der Zeit gerade nicht dabei, dann muss derjenige den vollen Preis für das Tier bezahlen.14Wenn aber der Eigentümer dabei war, als das passiert ist, muss er nichts bezahlen. Wenn das Teil gemietet wurde, dann ist der Verlust durch die Kohle, die für die Miete bezahlt wurde, abgeglichen worden.“
Haftung bei Verführung Minderjähriger
15„Wenn ein Mann ein minderjähriges Mädchen zum Sex verführt, was noch Jungfrau und auch noch nicht verlobt war‚ dann muss er ihren Eltern das Brautgeld bezahlen und sie heiraten.16Hat der Vater des Mädchens aber keinen Bock auf den Mann und ist gegen die Hochzeit, dann muss der Typ trotzdem das übliche Brautgeld abdrücken, was normal für eine Jungfrau fällig wird.“
Weitere Straftaten und ihre Verurteilung
17„Wenn eine Frau okkulte Sachen macht, Zauberei und so was, dann darfst du sie nicht am Leben lassen.18Wer Sex mit Tieren hat, kriegt die Todesstrafe.19Wer andere Götter außer Gott toll findet und für die sogar einen Gottesdienst feiert, wird aus Israel rausgeschmissen. Er wird offiziell verbannt und darf nie wiederkommen.“
Wer ganz unten steht, muss beschützt werden
20Gott hatte noch weitere Ansagen, die er durch Mose seinen Leuten rüberbrachte: „Ihr dürft Gastarbeiter und Ausländer, die bei euch leben, nicht unter Druck setzen oder abzocken. Ihr wart schließlich in Ägypten auch lange Zeit Ausländer.21Frauen, von denen der Ehemann gestorben ist, und Kinder, die gar keine Eltern mehr haben, dürft ihr auch nicht abziehen.22Falls ihr das doch tut und die dann bei mir ankommen und um Hilfe bitten, werde ich garantiert diese Gebete erhören.23Ich werde richtig aggromäßig abgehen und euch durch eure Feinde niedermachen lassen. Dann werden eure Frauen keinen Ehemann mehr haben und eure Kinder keinen Vater.24Wenn du jemandem von meinen Leuten Kohle leihst, dann beute ihn nicht mit Zinsen aus, wie das die Kredithaie machen.25Falls du von einem Israeliten etwas leihst und er überlässt dir dafür ein Pfand, sagen wir mal seine Jeansjacke, dann gib sie ihm zurück, bevor es dunkel und kalt wird.26Seine Jacke ist ja vielleicht das Einzige, womit er sich warm halten kann. Was soll er sonst nehmen, wenn er nachts friert? Wenn er in so einer Situation bei mir ankommt und um Hilfe bittet, dann bin ich auf jeden Fall da. Ich hab Mitleid.“
Respekt vor Gott
27„Ihr sollt keine dummen Witze über Gott machen. Und ihr sollt auch nicht eurem Bundeskanzler oder Präsidenten die Krätze an den Hals wünschen und ihn verfluchen.28Wenn du viel Kohle hast oder sonst wie reich bist, sollst du davon anderen was abgeben. Der erste Sohn, der in eurer Familie geboren wird, gehört mir.29Das gilt übrigens auch für die ersten Kinder von euren Rindern, Schafen und Ziegen. Sieben Tage lang dürfen die bei ihren Müttern bleiben, aber ab dem achten Tag sollt ihr sie mir geben.30Weil ihr für mich ein ganz, ganz besonderes Volk seid, dürft ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das durch einen Autounfall gestorben ist und auf irgendeiner Landstraße rumlag. Das könnt ihr aber gerne den Hunden zu fressen geben, wenn ihr wollt.“
1Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.
20Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Gebote der Gottesfurcht
27Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)