2.Mose 21

VOLXBIBEL

von SCM Verlag
1 Gott gab Mose dann im Detail alle Grundregeln durch, damit die Israeliten gut zusammenleben können:2 „Wenn ein Israelit einen anderen Israeliten als Sklaven angestellt hat, dann soll er ihm keinen Knebelvertrag auf Lebzeiten aufbrummen. Er soll nach sechs Jahren die Möglichkeit haben, auch ohne Ablösesumme gehen zu können.3 Wenn er verheiratet war, als man ihn angestellt hat, dann soll seine Frau mitgehen dürfen. Wenn er nicht verheiratet war, kann er auch alleine gehen.4 Wenn sein Chef ihm in der Zeit, als er bei ihm war, eine Frau organisiert hat, dann soll die bei dem Chef bleiben. Genauso die Kinder. Er ist aber frei und kann abhauen, wenn er das will.5 Falls der Angestellte aber ganz klar sagt: ‚Ich liebe meinen Chef, und ich liebe meine Frau und meine Kinder, ich will nicht entlassen werden!‘,6 dann sollt ihr einen neuen Vertrag machen, mit Gott als Zeugen. Dieser Vertrag gilt dann auf Lebzeit, und er wird so besiegelt, indem man ein Piercing an das Ohr von dem Angestellten macht. Das sollte man an der Eingangstür von dem Chef machen. Dann gehört der Typ für immer zur Familie von dem Chef und bleibt für immer in seinem Dienst.7 Noch was: Wenn einer von euch seiner Tochter irgendwo einen Arbeitsvertrag beschafft, dann darf sie dort nicht nach sieben Jahren einfach entlassen werden.8 Wenn der Chef sie für seinen privaten Haushalt angestellt hat, sie aber nicht gut arbeitet, dann muss er ihrer Familie die Gelegenheit geben, sie aus dem Vertrag rauszukaufen. Auf keinen Fall darf er sie an eine Firma im Ausland vermitteln, wenn er sie nicht mehr haben will.9 Wenn er möchte, dass sie Teil der Familie wird und sogar seinen Sohn heiratet, dann muss er ihr die gleichen Rechte geben, wie er sie auch seinen eigenen Töchtern geben würde.10 Heiratet er sie aber selbst und will später noch eine zweite Frau heiraten (das war zu der Zeit möglich), dann darf er sie nicht vernachlässigen. Sie muss weiter mit Nahrung und Kleidung versorgt werden, und er muss auch ab und zu mit ihr schlafen.11 Wenn er diesen Pflichten nicht nachkommt, dann muss er sie auch so gehen lassen, ohne Ablösesumme.“12 „Wenn jemand einen anderen so derbe verprügelt, dass der an den Folgen stirbt, muss er selbst auch sterben.13 Es kann aber auch sein, dass es keine Absicht war und Gott zugelassen hat, dass ihm die Hand ausgerutscht ist. Dann soll er sich aus der Gemeinschaft verpissen. Es wird da einen Ort geben, wo er hingehen kann. Gott wird den aussuchen.14 Falls aber jemand den Mord richtig geplant, also einen vorsätzlich getötet hat, gibt es keine Möglichkeit zur Flucht. Auch in der Kirche ist er nicht mehr sicher. Ihr müsst ihn da rausholen und zum Tod verurteilen.15 Wer seinen Vater oder seine Mutter verprügelt, bekommt die Todesstrafe.16 Wer einen Menschen entführt (egal, ob der anschließend an jemand anderen weiterverkauft wurde oder ob er noch in seiner Gewalt ist, wenn man ihn erwischt hat), bekommt auch die Todesstrafe.17 Wer seinen Eltern die Krätze an den Hals wünscht und sie verflucht, bekommt die Todesstrafe.“18 „Wenn sich zwei Männer prügeln und der eine verletzt den anderen dabei mit einem Messer oder einem Baseballschläger, sodass der nicht mehr laufen kann,19 aber nach einer Zeit ist er wieder fit und kann mit einer Krücke wieder gehen, dann wird der Täter nur zu einer Ersatzleistung verurteilt. Er muss dem Geschädigten die Kohle für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit überweisen und ihm die Arztkosten bezahlen.20 Wenn ein Chef seinen Angestellten körperlich derart verletzt, dass er an den Folgen kurze Zeit später stirbt, dann muss dieser dafür bestraft werden.21 Falls der Verletzte aber länger als ein bis zwei Tage nach der Tat noch lebt, soll der Chef nicht dafür bestraft werden, denn er ist ja schon dadurch geschädigt, dass der Angestellte nicht mehr für ihn arbeiten kann.22 Wenn Männer sich zoffen und sie stoßen im Kampf dabei eine Frau um, die schwanger ist, und die bekommt dadurch eine Fehlgeburt, dann soll der Schuldige eine fette Strafe zahlen. Das gilt, solange die Frau selbst keinen größeren Schaden genommen hat. Die Höhe der Zahlung kann ihr Ehemann festlegen. Die Zahlung muss gerichtlich bestätigt werden.23 Wenn die Frau allerdings selbst auch einen körperlichen Schaden dabei erleidet, gilt der Grundsatz „Ein Leben gegen ein anderes Leben“,24 „ein Auge für ein Auge“, „einen Zahn für einen Zahn“, „eine Hand für eine Hand“,25 „eine Brandwunde für eine Brandwunde“, „ein Messerstich für einen Messerstich“, „eine Beule für eine Beule“ usw.26 Wenn jemand von euch einem Angestellten aus Versehen ein Auge ausschlägt, dann soll er ihn dafür entsprechend auszahlen.27 Und auch wenn er dem aus Versehen einen Zahn ausschlägt, soll er ihm dafür eine fette Summe überweisen. Dieses Gesetz gilt auch für Frauen.“28 „Wenn eine Kuh einen Mann oder eine Frau umrennt und die dabei draufgehen, muss das Rind mit Steinen beworfen werden, so lange, bis es tot ist. Der Besitzer bleibt straffrei. Das Fleisch von der Kuh darf man aber nicht am nächsten Grillabend verspachteln.29 War die Kuh aber schon länger aggressiv und sein Besitzer hat sie nicht ordnungsgemäß weggesperrt, obwohl man ihn drauf aufmerksam gemacht hat, dann muss nicht nur das Tier, sondern auch der Besitzer auf diese Art getötet werden.30 Man kann ihm aber auch erlauben, sich von dieser Strafe freizukaufen. Aber er muss den vollen Betrag abdrücken.31 Wenn die Kuh einen kleinen Jungen oder ein Mädchen umrennt und es dabei stirbt, muss man genauso damit umgehen.32 Wenn das Ganze mit einem Angestellten passiert, egal ob Frau oder Mann, soll der Besitzer von der Kuh dem Chef von dem Angestellten 3900 Euro Schmerzensgeld überweisen. Die Kuh soll sterben.“33 „Wenn jemand von euch einen Gullideckel offen lässt oder wenn jemand auf einer Baustelle ein Loch buddelt und das nicht anständig absichert und da fällt dann ein Tier rein und stirbt,34 dann muss er das Tier dem Typen, dem es gehörte, voll bezahlen. Das tote Tier kann er behalten.35 Falls eine männliche Kuh, also ein Stier, einen anderen Stier auf der Wiese angreift, sodass der stirbt, soll der Stier verkauft werden, und der Gewinn wird durch zwei geteilt. Auch das tote Tier soll man teilen.36 War das aber allgemein bekannt, dass der Stier schon eine ganze Zeit superaggressiv war, aber der Besitzer hat ihn trotzdem nicht eingesperrt, dann muss er einen neuen Stier kaufen und den toten damit ersetzen. Den toten Stier kann er behalten.“37 „Wenn jemand eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege klaut, das Tier dann schlachtet oder an den nächsten Imbiss verkauft, der muss fünfmal so viel an den Eigentümer bezahlen, wie das Tier vom Marktpreis her wert war.“

2.Mose 21

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Dies sind die Rechtsordnungen, die du ihnen vorlegen sollst:2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr aber soll er freigelassen werden ohne Lösegeld. (3Mo 25,39; 5Mo 15,12; Jer 34,14)3 Ist er ohne Frau gekommen, so soll er auch ohne Frau gehen; ist er aber mit seiner Frau gekommen, so soll sie mit ihm gehen.4 Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, so sollen Frau und Kinder seinem Herrn gehören, er aber soll ohne Frau gehen.5 Spricht aber der Sklave: Ich habe meinen Herrn lieb und meine Frau und Kind, ich will nicht frei werden,6 so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre mit einem Pfriemen sein Ohr, und er sei sein Sklave für immer. (5Mo 1,17; Ps 82,1)7 Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht freigelassen werden wie die Sklaven. (2Mo 2,1)8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht, nachdem er sie für sich bestimmt hat, so soll er sie auslösen lassen. Er hat aber nicht Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, nachdem er sie verschmäht hat.9 Hat er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so soll er nach dem Recht der Töchter an ihr tun.10 Nimmt er sich aber noch eine andere, so soll er der ersten an Nahrung, Kleidung und ehelichem Recht nichts abbrechen.11 Erfüllt er an ihr diese drei Pflichten nicht, so soll sie umsonst freigelassen werden, ohne Lösegeld.12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. (1Mo 9,6; 2Mo 20,13; Mt 5,21)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4Mo 35,6; 5Mo 19,4)14 Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte. (1Kön 2,29)15 Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft, sei es, dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5Mo 24,7; 1Tim 1,10)17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5Mo 27,16; Spr 20,20; Mt 15,4)18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bett liegen muss19 und wieder aufkommt und ausgehen kann an seinem Stock, so soll der, der ihn schlug, nicht bestraft werden; er soll ihm aber bezahlen, was er versäumt hat, und das Arztgeld geben.20 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin schlägt mit einem Stock, dass sie unter seinen Händen sterben, muss er bestraft werden.21 Bleiben sie aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht bestraft werden; denn es ist sein Geld.22 Wenn Männer miteinander streiten und stoßen dabei eine schwangere Frau, sodass ihr die Frucht abgeht, ihr aber sonst kein Schaden widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wie viel ihr Ehemann ihm auferlegt, und er soll’s geben durch die Hand der Richter.23 Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, (3Mo 24,19; 5Mo 19,21; Mt 5,38)24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. (1Mo 4,23)26 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen.27 Desgleichen wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen.28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll man das Rind steinigen und sein Fleisch nicht essen; aber der Besitzer des Rindes soll nicht bestraft werden. (1Mo 9,5; 4Mo 35,33)29 Ist aber das Rind zuvor stößig gewesen und seinem Besitzer war’s bekannt und er hat das Rind nicht verwahrt und es tötet nun einen Mann oder eine Frau, so soll man das Rind steinigen, und sein Besitzer soll sterben.30 Will man ihm aber ein Lösegeld auferlegen, so soll er geben, was man ihm auferlegt, um sein Leben auszulösen.31 Ebenso soll man mit ihm verfahren, wenn das Rind einen Sohn oder eine Tochter stößt.32 Stößt es aber einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben, und das Rind soll man steinigen.33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder gräbt eine Zisterne und deckt sie nicht zu und es fällt ein Rind oder Esel hinein, (3Mo 7,24; 3Mo 17,15)34 so soll der Besitzer der Zisterne mit Geld dem andern Ersatz leisten, das tote Tier aber soll ihm gehören.35 Wenn jemandes Rind eines andern Rind stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote Tier auch teilen.36 Ist’s aber bekannt gewesen, dass das Rind zuvor stößig gewesen ist, und sein Besitzer hat es nicht verwahrt, so soll er ein Rind für das andere erstatten und das tote Tier haben.37 Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet’s oder verkauft’s, so soll er fünf Rinder für ein Rind wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (2Sam 12,6; Spr 6,31; Lk 19,8)