Gesetze über Versprechen, die man abgibt, und über -Geldgeschenke
1Gott redete mal wieder mit Mose:2„Sag den Leuten aus Israel Folgendes von mir:,Wenn mir jemand für den Dienst am Tempel versprochen wurde, der das dann aber nicht einhalten kann, dann soll der, der das versprochen hat, eine Ablösesumme abdrücken. Und zwar sollst du im Einzelnen etwa so viel nehmen, wie ich dir jetzt sagen werde.3Als Richtwert kann man sagen, dass für einen Mann im Alter von zwanzig bis sechzig Jahren ungefähr 6000 Euro zu zahlen sind.4Wenn es eine Frau ist, muss man ungefähr 3600 Euro abdrücken.5Für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, zahlt man ungefähr 2400 Euro, für ein Mädchen zahlt man dafür nur ca. 1200 Euro.6Für einen Jungen zwischen einem Monat und fünf Jahren sollen ungefähr 600 Euro gezahlt werden und für ein Mädchen ca. 360 Euro.7Wenn es um einen älteren Mann geht, der schon über sechzig ist, zahlt man ungefähr 1800 und bei einer Frau in dem Alter 1200 Euro. Das sind jetzt alles Schätzwerte.8Wenn jetzt derjenige, der das besondere Versprechen abgegeben hat, nicht genug Kohle hat, um diesen Preis zu bezahlen, muss er mal mit der Person, um die es geht, beim Priester vorbeikommen. Der kann dann ein Sonderangebot verhandeln, was der Typ dann bezahlen kann.9Geht es jetzt um Tiere, die man Gott schenken will, dann wird jedes von den Tieren etwas ganz Besonderes, es wird heilig.10Man darf dieses Tier dann nicht mehr auswechseln oder vertauschen. Nach dem Motto: Nehmen wir mal doch ein schlechteres Exemplar oder Lass uns Gott vielleicht doch etwas Besseres schenken. Wenn man jetzt aber trotzdem das Tier auswechselt, dann sind beide etwas ganz Besonderes geworden, sie sind heilig.11Wenn das Tier jetzt irgendwie eine Macke hat und nicht okay ist, um es Gott zu schenken, dann soll man das mal dem Priester zeigen.12Der soll dann den Wert festlegen, den das Tier haben sollte. Was er sagt, gilt dann auch, dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen.13Falls der Besitzer das Tier aber doch wiederhaben will, muss er zu dem geschätzten Wert noch einmal zwanzig Prozent draufschlagen.14In dem Fall, wenn jemand sein ganzes Haus Gott schenken will, soll der Priester das Teil mal schätzen. Was der sagt, gilt dann auch, man kann keinen Widerspruch dagegen einlegen.15Wenn derjenige sein Haus irgendwann zurückkaufen will, muss er auch hier zwanzig Prozent draufschlagen.‘16Falls jetzt jemand Gott ein Versprechen gemacht hat, dass er von dem Grundstück, das er mal erben wird, was schenken möchte, dann musst du, Mose, den Wert vorher festlegen. Berechne das nach der Größe des Grundstückes und den möglichen Ertrag. Also für ein Feld, auf dem man drei Zentner Weizen aussäen kann, bezahlt der 6000 Euro.17Wenn das Feld verkauft werden soll, kurz bevor dieses Jahr abgeht, wo alle Schulden erlassen und alles resettet wird, dann kostet das Teil den vollen Schätzwert.18Wenn es jetzt aber später passiert, macht der Priester ihm einen guten Deal, je nachdem, wie viele Jahre es noch dauert, bis das nächste Mal alle Schulden erlassen werden.19Wenn der jetzt sein Feld aber wieder zurückkaufen will, muss er zu dem geschätzten Wert auch noch mal zwanzig Prozent draufschlagen.20Wenn er das Feld, das er Gott mal versprochen hatte, doch einem anderen verkauft, ohne es von Gott vorher zurückgekauft zu haben, verliert er das Recht, das Stück Land wiederzubekommen, und zwar für immer.21Ist das Feld dann in diesem Jahr wieder zu haben, dann gehört es Gott. Die Priester können damit machen, was sie wollen.22Wenn jemand Gott in einem Versprechen ein Stück Land schenkt, das er selbst nur gekauft und nicht von seinem Vater vererbt bekommen hat,23muss der Priester berechnen, wie viel von dem Wert, den du mal festgelegt hast, abgezogen werden soll. Als Grundlage gilt auch hier die Zeit, bis das nächste Jahr kommt, wo alle Schulden erlassen werden. Das Geld, das dabei rumkommt, gehört Gott und muss noch am gleichen Tag auf das Konto der Priester überwiesen werden, die diese Kohle nur für Gottes Angelegenheiten verwenden dürfen.24In dem Jahr, wenn die Schulden erlassen werden, kriegt der ursprüngliche Besitzer das Stück Land von demjenigen wieder zurück, der es gekauft hatte.25Als Maßstab gelten der aktuelle Geldkurs, der in dem besonderen Zelt festgelegt wurde.“
Besondere Fälle
26„Das erste Jungtier, das eine Kuh oder ein Schaf oder eine Ziege bekommt, gehört ja sowieso schon Gott. Darum kann man das nicht nehmen, wenn man ihm ein besonderes Versprechen geben will.27Das gilt auch für die Jungtiere von Tieren, die nicht okay für Gott, also unrein sind. Man kann sie allerdings aus diesem Zustand freikaufen. Der Besitzer muss zum Schätzwert noch einmal zehn Prozent draufschlagen. Wenn das Tier jetzt nicht freigekauft wird, dann muss der Priester es für den Schätzwert kaufen.28Wenn jemand Gott etwas von seinen Sachen, seinen Tieren oder Feldern übergeben hat, dann kann er es nicht zurückkaufen. Es darf dann auch nicht an andere Leute verkauft werden. Es steht auf der,Don’t-Liste‘ und gilt ab dann als etwas ganz Besonderes, es ist heilig. Das Teil gehört einfach Gott.29Auch Menschen, die sich von Gott abgewandt haben und deswegen verflucht sind, kann man nicht so mal eben freikaufen. Man kann sie nur umbringen.30Zehn Prozent von allem, was an Getreide oder Obst geerntet wird, gehört Gott. Es ist ein besonderes Geschenk an ihn.31Wenn jemand etwas davon haben will, muss er zu dem Gegenwert noch einmal zwanzig Prozent dazuzahlen.32Das gilt auch für Schafe, Rinder und Ziegen. Jedes zehnte Tier gehört Gott.33Dabei sollte man nicht ein gutes Tier gegen ein behindertes austauschen. Wenn man das trotzdem macht, werden beide Tiere zu etwas ganz Besonderem, sie werden heilig. Man kann sie dann nicht mehr zurückkaufen, sie gehören Gott.“34Das waren jetzt alle Gesetze, die Gott an Mose für seine Leute gegeben hatte. Er tat das auf dem Berg Sinai, den man auch Berg Horeb nennt.
1Der HERR sprach zu Mose:2Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den HERRN einlösen, das er nach dem Richtwert für Personen abgelegt hat, (4Mo 30,3; 5Mo 23,22)3so gilt für einen Mann zwischen zwanzig und sechzig Jahren ein Richtwert von fünfzig Silberschekel, nach dem Schekelgewicht des Heiligtums,4für eine Frau ein Richtwert von dreißig Schekel,5für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, ein Richtwert von zwanzig Schekel, wenn es ein Mädchen ist, ein Richtwert von zehn Schekel, (1Mo 37,28)6für einen Knaben zwischen einem Monat und fünf Jahren ein Richtwert von fünf und für ein Mädchen ein Richtwert von drei Silberschekel,7für einen Mann von sechzig und mehr Jahren ein Richtwert von fünfzehn und für eine Frau ein Richtwert von zehn Schekel.8Ist derjenige, der das Gelübde gemacht hat, nicht in der Lage, den Richtwert zu bezahlen, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Richtwert nach Maßgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen.9Handelt es sich um Tiere, die man für den HERRN als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem HERRN gibt, etwas Heiliges.10Man darf es weder auswechseln noch vertauschen, nicht ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes geben. Wenn man aber doch ein Tier gegen ein anderes vertauscht, so wird sowohl das eine als auch das andere etwas Heiliges.11Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe für den HERRN darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorführen12und dieser soll es schätzen, wie gut oder schlecht es ist. An die Schätzung des Priesters soll man sich halten.13Will man es auslösen, so soll man den Richtwert um ein Fünftel erhöhen.14Will man sein Haus dem HERRN weihen, so soll es der Priester schätzen, wie gut oder schlecht es ist. Man halte sich an die Schätzung des Priesters.15Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es auslösen, so soll er ein Fünftel des Geldes zu dessen Richtwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören.16Weiht ein Mann etwas vom Feld seines Besitzes dem HERRN, so soll der Richtwert seiner Aussaat entsprechen. Ein Hómer Saatgerste entspricht fünfzig Silberschekeln.17Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Richtwert;18weiht er es aber nach dem Jubeljahr, soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum nächsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und den Richtwert entsprechend verringern.19Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Richtwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören.20Löst er es nicht aus, verkauft es aber einem anderen, so kann es nicht mehr ausgelöst werden21und das Feld wird, wenn es im Jubeljahr frei wird, etwas Heiliges für den HERRN, wie ein Feld, das geweihtes Gut ist. Es wird Besitz des Priesters.22Wenn jemand dem HERRN ein Feld weiht, das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,23berechne der Priester den Richtwert mit Rücksicht auf die Zeit bis zum Jubeljahr und der Mann bezahle die Summe am selben Tag als etwas Heiliges für den HERRN.24Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkäufer zurückfallen, dem es als ererbter Landbesitz gehört. (3Mo 25,13)25Jeder Richtwert soll nach dem Schekelgewicht des Heiligtums erfolgen: Zwanzig Gera entsprechen einem Schekel.26Eine Erstgeburt beim Vieh, die als Erstlingsgabe dem HERRN gehört, kann man nicht weihen, weder ein Rind noch ein Schaf oder eine Ziege; denn es gehört schon dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 22,28; 2Mo 34,19; 4Mo 3,13; 5Mo 15,19)27Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Richtwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Richtwert verkauft werden.28Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Besitz an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem HERRN geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem HERRN.29Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurückgekauft werden; es muss getötet werden.30Jeder Zehnt des Landes, der vom Ertrag des Landes oder von den Baumfrüchten abzuziehen ist, gehört dem HERRN; er ist etwas Heiliges für den HERRN. (1Mo 14,20; 4Mo 18,19; 5Mo 12,6)31Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muss er ein Fünftel dazuzahlen.32Jeder Zehnt an Rind, Schaf und Ziege ist dem HERRN geweiht, jedes zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht.33Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose für die Israeliten auf dem Sinai gegeben hat. (3Mo 26,46)