3.Mose 25

VOLXBIBEL

von SCM Verlag
1 Das Jahr, in dem sich die Natur erholt Gott sagte auf dem Berg Sinai noch Folgendes zu Mose:2 „Richte den Israeliten von mir noch was aus: „Sobald ihr in dem Land seid, das ich euch versprochen habe, sollt ihr dafür sorgen, dass die Natur sich auch mal eine Zeit lang erholen kann, so ähnlich wie ihr euch sonntags entspannt.3 Sechs Jahre lang könnt ihr auf euren Feldern arbeiten und Sachen aussäen. Sechs Jahre lang könnt ihr Wein anbauen und die Ernte einfahren.4 Aber im siebten Jahr soll sich die Natur mal entspannen, da gehört sie radikal mir, eurem Gott. In der Zeit möchte ich nicht, dass ihr Sachen anbaut und erntet. Ihr sollt auch den Weinberg in der Zeit in Ruhe lassen und da nicht dran arbeiten.5 Wenn sich Pflanzen von selbst vermehrt haben, dürfen die Früchte davon nicht im großen Stil abgeerntet werden, und wenn irgendwo Weintrauben von selbst wachsen, dann sollt ihr keine große Ernte veranstalten, weder um Vorräte zu horten noch um sie zu verkaufen. Die ganze Natur soll auch mal Pause machen in der Zeit.6 Ihr könnt aber das einsammeln, was ihr grad zum Leben braucht. Auch für die Angestellten und Ausländer bei euch wird es locker reichen. Generell werden alle, die bei euch leben, immer genug zu essen haben.7 Das reicht auch für die Tiere, egal ob die im Zoo, im Stall oder frei leben. Was auf den Bäumen oder auf dem Feld wächst, könnt ihr pflücken und gleich essen, wenn ihr wollt – so viel, wie ihr gerade zum Leben braucht.8-9 Wenn ihr dieses Jahr zum siebten Mal gefeiert habt, also nach 49 Jahren, soll man am 10. Oktober des 50. Jahres, am Alleswiedergut-Tag, überall Feuerwehrsirenen losheulen lassen.10 Dieses 50. Jahr soll für euch etwas ganz Besonderes sein, es soll heilig sein. Es ist das Jahr, wo Schulden erlassen werden, hier wird ein Resetknopf gedrückt, alles geht wieder auf null. Wenn ein Israelit seine Gitarre in einem Pfandhaus oder sein Haus oder sein Land verpfändet hat, dann bekommt er es an dem Tag wieder zurück. Wenn jemand einen Vertrag mit einer Firma bei euch eingegangen ist, aus dem er so einfach nicht mehr rauskommen würde, also so einen Knebelvertrag, der ist dann wieder frei, der Vertrag ist erloschen.11 In diesem Jahr sollt ihr keine Samen auf die Felder aussäen, und was gerade wächst, auch wenn man es nicht ausgesät hat, darf nicht im großen Stil abgeerntet werden.12 Auch wildwachsende Weintrauben oder Äpfel dürft ihr nicht ernten. Das ganze Jahr soll anders sein, es ist ein ganz besonderes Jahr. Es gehört mir, eurem Gott, es ist etwas ganz Besonderes, es ist heilig. Dinge, die einfach so von alleine auf den Feldern wachsen, dürft ihr dabei schon essen, zum Sattwerden. Nur was man gerade braucht, darf man einsammeln.13 In diesem Jahr, in dem alle Schulden erlassen werden, soll jeder seine Felder und sein Stück Land zurückbekommen, wenn er es irgendwie verkauft oder verpachtet hat.14 Das muss euch von vorneherein klar sein, wenn ihr von einem eurer Leute ein Stück Land kauft oder es ihm verkauft.15 Ihr müsst dabei im Preis berücksichtigen, wie viele Jahre der Käufer das Land behalten kann bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘, wo er es wieder zurückgeben muss.16 Umso länger es bis zum nächsten „,Schuldenerlassjahr‘ dauert, desto höher wird der Kaufpreis. Umso weniger Jahre dazwischenliegen, desto weniger wird das Teil kosten. Davon hängt ja ab, wie oft er von dem Stück Land etwas ernten kann.17 Ich möchte nicht, dass ihr euch gegenseitig bescheißt. Ihr sollt Respekt vor mir, eurem Gott, haben. Ich bin der Chef, und ich bin der einzige Gott weit und breit.18 Tut, was ich euch sage, lebt nach den Gesetzen. Wenn ihr das tut, werdet ihr immer entspannt und in Sicherheit leben können.19 Es wird euch in dem Land gut gehen und ihr werdet immer genug zu essen haben.20 Jetzt fragt ihr euch bestimmt: Aber wovon sollen wir uns denn in diesem siebten Jahr ernähren, wenn wir da nichts aussäen und auch nichts ernten dürfen?21 Passt mal auf, ich werde euch im sechsten Jahr so fett beschenken, dass die Sachen sogar für drei Jahre reichen.22 Selbst wenn ihr im achten Jahr dann wieder ausgesät habt, könnt ihr von der letzten fetten Ernte noch so lange leben, bis die neuen Sachen fertig gewachsen und am Start sind.“23 „Land darf nie für immer verkauft werden. Das gehört nämlich nicht wirklich euch, sondern mir. Ihr lebt bei mir, als ob ihr nur zu Gast wärt bzw. als Leute, denen ich das Land nur geliehen habe.24 Wenn ein Typ ein Stück Land verkauft, muss immer auch ein Rückkaufsrecht mit im Vertrag stehen.25 Wenn jemand von euch bankrottgeht und sein Grundstück verkaufen muss, dann soll der nächste Verwandte mit seinem Besitz dafür haften. Er soll das Teil zurückkaufen, wenn er die Kohle dafür hat.26 Angenommen, es gibt jetzt niemanden, der so viel Geld dafür aufbringt, aber der Typ selber kriegt die Kohle doch noch zusammen,27 dann muss er für den Rückkauf nur das Geld zurückbezahlen, das das Teil dann noch wert ist. Das hängt davon ab, wie viele Jahre es noch bis zu dem Jahr sind, wo alle Schulden erlassen werden, denn dann gehört das Grundstück ja sowieso wieder ihm.28 Wenn er die Kohle nicht zusammenkratzen kann, um alles zurückzukaufen, dann bleibt das Grundstück im Besitz vom Käufer. Wenn dann dieses Jahr kommt, wo alle Schulden erlassen werden, geht es aber wieder zurück an den ursprünglichen Besitzer.29 Falls jetzt jemand mal ein Haus verkaufen will, das irgendwo in der Stadt liegt, dann gilt das Rückkaufsrecht nur für ein Jahr.30 Wenn es in der Frist nicht zurückgekauft wird, geht es für immer in den Besitz vom Käufer und von seinen Erben über. Auch in diesem Jahr, wo Schulden erlassen werden, muss er es nicht zurückgeben.31 Ein anderer Fall ist, wenn das Haus in einem Dorf liegt. Es wird dann genauso verhackstückt wie ein Stück Land. Man kann es immer zurückkaufen, und in dem,Schuldenerlassjahr‘ geht es sowieso an den ursprünglichen Besitzer zurück.32-33 Die Levi-Leute können jederzeit die Häuser in den Städten, die ihnen zugeteilt werden, zurückkaufen, und sie gehen auch automatisch in ihren Besitz zurück, wenn das,Schuldenerlassjahr‘ abgeht. Diese Städte werden dem Familienstamm Levi extra zugeteilt, die werden kein eigenes Gebiet bekommen von dem Kanaan-Land, das ich euch geben werde.34 Die Wiesen bei diesen Städten, auf denen die Kühe grasen können, dürfen generell nicht verkauft werden. Sie werden nämlich immer den Levi-Leuten gehören.“35 „Wenn ein Kollege von dir, dein Bruder oder dein Nachbar keine Kohle mehr hat und alles, was mal seins war, jetzt der Bank gehört, dann greif ihm unter die Arme! Sorg dafür, dass er wenigstens wie ein Ausländer oder ein Sozialhilfeempfänger bei euch leben kann.36 Wenn er Schulden bei dir hat, fordere keine Zinsen von ihm. Du sollst Respekt vor Gott haben, und dein Kollege hat genauso das Recht zu leben wie du.37 Und wenn du dem mit Lebensmitteln aushilfst, erwarte nicht, dass er dir das Geld dafür mit einem Aufschlag zurückbezahlt.38 Ich bin der Chef, ich bin euer Gott. Ich habe euch aus Ägypten rausgeholt, weil ich euch das Land Kanaan schenken will. Ich möchte, dass ihr schnallt, dass ich Gott bin.39 Wenn ein Kollege von dir wirklich total pleite ist, dass er dir seine Arbeitskraft verkaufen muss, dann mach keinen Knebelvertrag mit ihm.40 Er soll für dich wie ein normaler Angestellter arbeiten, mit einem ordentlichen Vertrag. Bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘ soll er für dich arbeiten.41 Ab dann sind er und seine ganze Familie wieder frei. Er kann zu seiner Familie zurückgehen und die Sachen, die er von seinem Vater geerbt hat, kriegt er auch zurück.42 Das ist nämlich so, dass im Grunde alle Israeliten sowieso mir gehören. Ich habe sie aus Ägypten rausgeholt. Darum dürfen sie auch keine Knebelverträge haben.43 Ich möchte, dass ihr meine Ansagen mit Respekt behandelt. Zwingt keinen von euren Leuten dazu mit Knebelverträgen, für euch zu arbeiten.44-45 Wenn ihr mal Leute braucht, die auch Drecksarbeit machen, dann könnt ihr ja Gastarbeiter von außerhalb anmieten. Das gilt auch für die Kinder von denen, die bei euch geboren wurden. Ihr könnt sie immer für euch arbeiten lassen.46 Das Arbeitsverhältnis können eure Kinder dann übernehmen, wenn ihr mal sterbt. Aber die anderen Israeliten sind alle eure Brüder, mit denen dürft ihr keine Knebelverträge abschließen, okay?“47 „Jetzt kann es passieren, dass ein Ausländer bei euch mal echt Kohle macht und reich wird, ein Israelit aus seiner Nachbarschaft aber pleitegeht und dann mit ihm ein Arbeitsverhältnis eingeht.48-49 Wenn das so ist, kann sich der Israelit aber immer wieder davon freikaufen. Einer seiner Brüder oder sein Onkel oder auch sein Vetter oder ein anderer Verwandter kann die Kohle für ihn abdrücken und ihm die Freiheit zurückkaufen. Falls er so viel gespart hat, kann er das natürlich irgendwann auch selber tun.50 Der Preis wird so ermittelt, indem er die Jahre zusammenrechnet, die er für den Chef gearbeitet hat. Dann berechnet er noch, wie viel der Typ bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘ arbeiten müsste.51 Die Summe, die der aufbringen muss, entspricht dann der Zahl der Jahre, die dann noch kommen würden, bis die Zeit da ist, wo alles wieder resettet wird.52 Wenn es nur noch ein paar Jahre sind, bis diese Zeit kommt, dann soll das in die Berechnung einfließen. Je mehr Jahre, desto höher der Preis.53 Sein Chef soll mit ihm anständig umgehen. Er soll mit ihm so verfahren, wie mit einem normalen Angestellten, der seit Jahren seine Bezahlung bekommt.54 Wenn er sich nicht freikaufen kann, dann muss er aber auf jeden Fall in dem nächsten,Schuldenerlassjahr‘ freikommen.55 Warum? Weil mir alle Menschen gehören, und die Israeliten sind eigentlich meine Angestellten, sie gehören nur mir. Ich habe sie aus Ägypten rausgeholt. Ich bin der Chef, ich bin Gott!“

3.Mose 25

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Der HERR sprach zu Mose auf dem Berg Sinai:2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land Sabbatruhe für den HERRN halten. (2Mo 23,10; 3Mo 26,34)3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen, sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag ernten.4 Aber im siebten Jahr soll das Land eine vollständige Sabbatruhe für den HERRN halten: Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden.5 Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deines nicht beschnittenen Weinstockes sollst du nicht lesen. Für das Land soll es ein Jahr der Sabbatruhe sein.6 Der Sabbat des Landes selbst soll euch ernähren: dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Lohnarbeiter, deine Beisassen, alle, die bei dir leben.7 Auch deinem Vieh und den Tieren in deinem Land wird sein ganzer Ertrag zur Nahrung dienen.8 Du sollst sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, zählen; die Zeit von sieben Sabbatjahren ergibt für dich neunundvierzig Jahre.[1]9 Im siebten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollst du das schallende Horn ertönen lassen; am Versöhnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertönen lassen.10 Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr. Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren, jeder soll zu seiner Sippe heimkehren.11 Dieses fünfzigste Jahr gelte euch als Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, den Nachwuchs nicht abernten, die unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.12 Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch als heilig gelten. Vom Feld weg sollt ihr den Ertrag essen.13 In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurückkehren. (3Mo 27,24)14 Wenn du deinem Mitbürger etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen. (1Thess 4,6)15 Kaufst du von deinem Mitbürger, so berücksichtige die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr; verkauft er dir, dann soll er die noch ausstehenden Ertragsjahre berücksichtigen.16 Je höher die Anzahl der Jahre, desto höher berechne den Kaufpreis; je geringer die Anzahl der Jahre, desto weniger verlang von ihm; denn es ist die Zahl von Ernteerträgen, die er dir verkauft.17 Ihr sollt einander nicht übervorteilen. Fürchte deinen Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.18 Ihr sollt meine Satzungen befolgen und meine Rechtsentscheide bewahren und sie ausführen; dann werdet ihr im Land in Sicherheit wohnen. (3Mo 26,5; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5)19 Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet euch satt essen und in Sicherheit darin wohnen.20 Wenn ihr aber fragt: Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nicht säen und unseren Ertrag nicht ernten dürfen? -21 Ich werde für euch im sechsten Jahr meinen Segen aufbieten und er wird den Ertrag für drei Jahre geben. (5Mo 28,8)22 Wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch bis zum neunten Jahr vom alten Ertrag essen können; bis der Ertrag dieses Jahres kommt, werdet ihr vom alten essen können. (3Mo 26,10)23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Beisassen bei mir. (Ps 39,13)24 Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren.25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, soll sein Verwandter als Löser für ihn eintreten und den verkauften Boden seines Bruders auslösen.[2] (Rut 2,20; Rut 3,12; Rut 4,3; Rut 4,4; Jer 32,7)26 Hat einer keinen Löser, hat er aber die nötigen Mittel für den Rückkauf selbst aufgebracht,27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf anrechnen und den Restbetrag dem Käufer zurückzahlen; sein Grundbesitz fällt an ihn zurück.28 Bringt er die nötigen Mittel für diese Rückzahlung nicht auf, dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Käufers bleiben. Im Jubeljahr wird das Grundstück frei und es kommt wieder zu seinem Besitz.29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt, so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres, das dem Verkauf folgt; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt.30 Erfolgt der Rückkauf bis zum Ablauf des Jahres nicht, dann soll das Haus innerhalb der ummauerten Stadt dem Käufer und seinen Nachkommen endgültig verbleiben; er braucht es im Jubeljahr nicht zu verlassen.31 Aber die Häuser in Dörfern, die nicht von Mauern umgeben sind, werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen.32 Für die Städte der Leviten, die Häuser der Städte, die ihr Erbbesitz sind, gilt: Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht.33 Das bedeutet: Einer von den Leviten löst es aus oder das verkaufte Haus in der Stadt seines Erbbesitzes fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind deren Besitz mitten unter den Israeliten.34 Das Weideland, das zu diesen Städten gehört, kann nicht verkauft werden; denn es ist ihr ewiger Besitz.35 Wenn dein Bruder verarmt und sich neben dir nicht halten kann, sollst du ihn, auch einen Fremden oder Beisassen, unterstützen, damit er neben dir leben kann. (5Mo 15,7)36 Nimm von ihm keinen Zins und Wucher! Fürchte deinen Gott und dein Bruder soll neben dir leben können. (2Mo 22,24; 5Mo 23,20; Spr 28,8; Hes 22,12)37 Du sollst ihm weder dein Geld noch deine Nahrung gegen Zins und Wucher geben.38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euch Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39 Wenn ein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, darfst du ihm keine Sklavenarbeit auferlegen; (2Mo 21,2; 5Mo 15,12)40 er soll dir wie ein Lohnarbeiter oder ein Beisasse gelten und bei dir bis zum Jubeljahr arbeiten.41 Dann soll er von dir frei weggehen, er und seine Kinder, und soll zu seiner Sippe, zum Besitz seiner Väter zurückkehren.42 Denn sie sind meine Knechte; ich habe sie aus Ägypten herausgeführt; sie sollen nicht verkauft werden, wie ein Sklave verkauft wird.43 Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen. Fürchte deinen Gott! (2Mo 21,20)44 Die Sklaven und Sklavinnen, die euch gehören sollen, kauft von den Völkern, die rings um euch wohnen; von ihnen könnt ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben.45 Auch von den Kindern der Beisassen, die bei euch leben, aus ihren Sippen, die mit euch leben, von den Kindern, die sie in eurem Land gezeugt haben, könnt ihr Sklaven erwerben. Sie sollen euer Besitz sein46 und ihr dürft sie euren Kindern nach euch vererben, damit diese sie als Besitz für immer haben; ihr sollt sie als Sklaven haben. Aber was eure Brüder, die Israeliten, angeht, so soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen.47 Wenn ein Fremder oder ein Beisasse bei dir zu Vermögen kommt, aber dein Bruder neben ihm verarmt und sich ihm oder einem Nachkommen aus der Familie eines Fremden verkauft,48 dann soll es, wenn er sich verkauft hat, für ihn ein Loskaufrecht geben: Einer seiner Brüder soll ihn auslösen. (Neh 5,8)49 Auslösen sollen ihn sein Onkel, der Sohn seines Onkels oder sonst ein Verwandter aus seiner Sippe. Falls seine eigenen Mittel ausreichen, kann er sich selbst loskaufen.50 Er soll mit dem, der ihn gekauft hat, die Jahre zwischen dem Verkaufs- und dem Jubeljahr berechnen; die Summe des Verkaufspreises soll auf die Zahl der Jahre verteilt werden, wobei die verbrachte Zeit wie die eines Lohnarbeiters gilt.51 Wenn noch viele Jahre abzudienen sind, soll er die ihnen entsprechende Summe als seinen Lösepreis bezahlen.52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll er es ihm berechnen; den Jahren entsprechend soll er seinen Lösepreis bezahlen.53 Er gelte wie ein Lohnarbeiter Jahr um Jahr bei seinem Herrn; dieser soll nicht vor deinen Augen mit Gewalt über ihn herrschen.54 Wenn er in der Zwischenzeit nicht losgekauft wird, soll er im Jubeljahr freigelassen werden, er und seine Kinder.55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte, meine Knechte sind sie; ich habe sie aus Ägypten herausgeführt, ich bin der HERR, euer Gott.