von SCM Verlag1„Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch von jemandem erwischt wird und dabei so eins auf die Fresse kriegt, dass er davon stirbt, dann gilt der Schläger nicht als Mörder.2Wenn das Ganze aber tagsüber im Hellen passiert ist, dann ist es Mord. Wenn jemand etwas klaut, muss er es ersetzen. Falls er das nicht packt, muss er sich sozusagen selbst verkaufen. Er muss dann nämlich den Rest seines Lebens für den anderen arbeiten.3Hat der Dieb ein Tier gezockt, also ein Pferd oder eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege, und es lebt noch, wenn man ihn geschnappt hat, dann muss er es nicht nur zurückgeben, sondern noch ein weiteres als Strafe dazugeben.4Wenn ein Mann seine Kühe auf seiner Wiese oder im Weinberg frei rumlaufen lässt und eins dabei auf das Feld von einem Nachbarn kommt und da was abgrast, dann muss er dafür Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste von dem geben, was seine eigenen Felder oder Weinberge zu bieten haben.5Wenn jemand ein Feuer macht und das brennt zu hoch und fackelt das Getreidefeld oder Strohballen vom Nachbarn ab, dann muss er den Schaden voll bezahlen.“ Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl von fremdem Eigentum6„Wenn ein Mann einem anderen Typen Geld oder sein Handy gibt, damit er dadrauf aufpasst, die Sachen werden dem dann aber geklaut, dann muss der Dieb, wenn man ihn kriegt, den doppelten Betrag bezahlen.7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses, aus dem die Sachen gezockt wurden, vor Gott schwören, dass er die Sachen nicht selbst genommen hat.8Immer wenn sich zwei Männer in der Wolle haben, geht es jetzt um eine Kuh oder ein Pferd, ein Schaf oder eine Ziege, eine Jeans oder ein Handy oder sonst was, und jeder von beiden behauptet, die Sachen gehörten ihm, dann soll die Angelegenheit vor Gott besprochen werden. Wer dann von Gott für schuldig erklärt wird, soll dem anderen doppelt so viel bezahlen, wie die Sachen wert sind.9Wenn ein Mann jemanden seinen Esel oder Rind oder Schaf oder ein anderes Tier ausleiht und es stirbt oder es bricht sich ein Bein oder es wird von jemand weggescheucht, der den nicht abkann, und es gibt keine Zeugen, die das gesehen haben,10dann muss der, der das Tier bekommen hat, dem andern vor Gott schwören, dass er es nicht einfach verhökert hat. Für den Verleiher muss das dann in Ordnung gehen. Er darf keinen Ersatz fordern.11Wenn es aber gestohlen wurde und man kann das auch beweisen, dann muss er das Tier ersetzen.12Ist es aber von irgendeinem Pitbull zerfetzt worden oder irgendeinem anderen wilden Tier und er kann das auch beweisen, dann muss er keinen Ersatz leisten.13Leiht sich jemand von einem anderen ein Tier und das bricht sich dann irgendwie ein Bein oder es stirbt sogar und der Eigentümer ist in der Zeit gerade nicht dabei, dann muss derjenige den vollen Preis für das Tier bezahlen.14Wenn aber der Eigentümer dabei war, als das passiert ist, muss er nichts bezahlen. Wenn das Teil gemietet wurde, dann ist der Verlust durch die Kohle, die für die Miete bezahlt wurde, abgeglichen worden.“
Haftung bei Verführung Minderjähriger
15„Wenn ein Mann ein minderjähriges Mädchen zum Sex verführt, was noch Jungfrau und auch noch nicht verlobt war‚ dann muss er ihren Eltern das Brautgeld bezahlen und sie heiraten.16Hat der Vater des Mädchens aber keinen Bock auf den Mann und ist gegen die Hochzeit, dann muss der Typ trotzdem das übliche Brautgeld abdrücken, was normal für eine Jungfrau fällig wird.“
Weitere Straftaten und ihre Verurteilung
17„Wenn eine Frau okkulte Sachen macht, Zauberei und so was, dann darfst du sie nicht am Leben lassen.18Wer Sex mit Tieren hat, kriegt die Todesstrafe.19Wer andere Götter außer Gott toll findet und für die sogar einen Gottesdienst feiert, wird aus Israel rausgeschmissen. Er wird offiziell verbannt und darf nie wiederkommen.“
Wer ganz unten steht, muss beschützt werden
20Gott hatte noch weitere Ansagen, die er durch Mose seinen Leuten rüberbrachte: „Ihr dürft Gastarbeiter und Ausländer, die bei euch leben, nicht unter Druck setzen oder abzocken. Ihr wart schließlich in Ägypten auch lange Zeit Ausländer.21Frauen, von denen der Ehemann gestorben ist, und Kinder, die gar keine Eltern mehr haben, dürft ihr auch nicht abziehen.22Falls ihr das doch tut und die dann bei mir ankommen und um Hilfe bitten, werde ich garantiert diese Gebete erhören.23Ich werde richtig aggromäßig abgehen und euch durch eure Feinde niedermachen lassen. Dann werden eure Frauen keinen Ehemann mehr haben und eure Kinder keinen Vater.24Wenn du jemandem von meinen Leuten Kohle leihst, dann beute ihn nicht mit Zinsen aus, wie das die Kredithaie machen.25Falls du von einem Israeliten etwas leihst und er überlässt dir dafür ein Pfand, sagen wir mal seine Jeansjacke, dann gib sie ihm zurück, bevor es dunkel und kalt wird.26Seine Jacke ist ja vielleicht das Einzige, womit er sich warm halten kann. Was soll er sonst nehmen, wenn er nachts friert? Wenn er in so einer Situation bei mir ankommt und um Hilfe bittet, dann bin ich auf jeden Fall da. Ich hab Mitleid.“
Respekt vor Gott
27„Ihr sollt keine dummen Witze über Gott machen. Und ihr sollt auch nicht eurem Bundeskanzler oder Präsidenten die Krätze an den Hals wünschen und ihn verfluchen.28Wenn du viel Kohle hast oder sonst wie reich bist, sollst du davon anderen was abgeben. Der erste Sohn, der in eurer Familie geboren wird, gehört mir.29Das gilt übrigens auch für die ersten Kinder von euren Rindern, Schafen und Ziegen. Sieben Tage lang dürfen die bei ihren Müttern bleiben, aber ab dem achten Tag sollt ihr sie mir geben.30Weil ihr für mich ein ganz, ganz besonderes Volk seid, dürft ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das durch einen Autounfall gestorben ist und auf irgendeiner Landstraße rumlag. Das könnt ihr aber gerne den Hunden zu fressen geben, wenn ihr wollt.“
2.Mose 22
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches Bibelwerk1Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld.2Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen.3Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten.4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben.5Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen.6Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.7Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.8Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,10dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.11Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.12Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.13Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.14War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.
Rechtsschutz der unverheirateten Frau
15Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen.16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.
Todeswürdige Verbrechen
17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.18Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient.19Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.
Verbot der Ausbeutung von Schwachen
20Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen.21Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen.22Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.23Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.24Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern.25Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben;26denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.
Fluch, Erstgeburt, Reinheit
27Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.28Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.29Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.30Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.