1Gott gab Mose dann im Detail alle Grundregeln durch, damit die Israeliten gut zusammenleben können:2„Wenn ein Israelit einen anderen Israeliten als Sklaven angestellt hat, dann soll er ihm keinen Knebelvertrag auf Lebzeiten aufbrummen. Er soll nach sechs Jahren die Möglichkeit haben, auch ohne Ablösesumme gehen zu können.3Wenn er verheiratet war, als man ihn angestellt hat, dann soll seine Frau mitgehen dürfen. Wenn er nicht verheiratet war, kann er auch alleine gehen.4Wenn sein Chef ihm in der Zeit, als er bei ihm war, eine Frau organisiert hat, dann soll die bei dem Chef bleiben. Genauso die Kinder. Er ist aber frei und kann abhauen, wenn er das will.5Falls der Angestellte aber ganz klar sagt: ‚Ich liebe meinen Chef, und ich liebe meine Frau und meine Kinder, ich will nicht entlassen werden!‘,6dann sollt ihr einen neuen Vertrag machen, mit Gott als Zeugen. Dieser Vertrag gilt dann auf Lebzeit, und er wird so besiegelt, indem man ein Piercing an das Ohr von dem Angestellten macht. Das sollte man an der Eingangstür von dem Chef machen. Dann gehört der Typ für immer zur Familie von dem Chef und bleibt für immer in seinem Dienst.7Noch was: Wenn einer von euch seiner Tochter irgendwo einen Arbeitsvertrag beschafft, dann darf sie dort nicht nach sieben Jahren einfach entlassen werden.8Wenn der Chef sie für seinen privaten Haushalt angestellt hat, sie aber nicht gut arbeitet, dann muss er ihrer Familie die Gelegenheit geben, sie aus dem Vertrag rauszukaufen. Auf keinen Fall darf er sie an eine Firma im Ausland vermitteln, wenn er sie nicht mehr haben will.9Wenn er möchte, dass sie Teil der Familie wird und sogar seinen Sohn heiratet, dann muss er ihr die gleichen Rechte geben, wie er sie auch seinen eigenen Töchtern geben würde.10Heiratet er sie aber selbst und will später noch eine zweite Frau heiraten (das war zu der Zeit möglich), dann darf er sie nicht vernachlässigen. Sie muss weiter mit Nahrung und Kleidung versorgt werden, und er muss auch ab und zu mit ihr schlafen.11Wenn er diesen Pflichten nicht nachkommt, dann muss er sie auch so gehen lassen, ohne Ablösesumme.“
Tatbestand: Todesstrafe
12„Wenn jemand einen anderen so derbe verprügelt, dass der an den Folgen stirbt, muss er selbst auch sterben.13Es kann aber auch sein, dass es keine Absicht war und Gott zugelassen hat, dass ihm die Hand ausgerutscht ist. Dann soll er sich aus der Gemeinschaft verpissen. Es wird da einen Ort geben, wo er hingehen kann. Gott wird den aussuchen.14Falls aber jemand den Mord richtig geplant, also einen vorsätzlich getötet hat, gibt es keine Möglichkeit zur Flucht. Auch in der Kirche ist er nicht mehr sicher. Ihr müsst ihn da rausholen und zum Tod verurteilen.15Wer seinen Vater oder seine Mutter verprügelt, bekommt die Todesstrafe.16Wer einen Menschen entführt (egal, ob der anschließend an jemand anderen weiterverkauft wurde oder ob er noch in seiner Gewalt ist, wenn man ihn erwischt hat), bekommt auch die Todesstrafe.17Wer seinen Eltern die Krätze an den Hals wünscht und sie verflucht, bekommt die Todesstrafe.“
Tatbestand: schwere Körperverletzung
18„Wenn sich zwei Männer prügeln und der eine verletzt den anderen dabei mit einem Messer oder einem Baseballschläger, sodass der nicht mehr laufen kann,19aber nach einer Zeit ist er wieder fit und kann mit einer Krücke wieder gehen, dann wird der Täter nur zu einer Ersatzleistung verurteilt. Er muss dem Geschädigten die Kohle für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit überweisen und ihm die Arztkosten bezahlen.20Wenn ein Chef seinen Angestellten körperlich derart verletzt, dass er an den Folgen kurze Zeit später stirbt, dann muss dieser dafür bestraft werden.21Falls der Verletzte aber länger als ein bis zwei Tage nach der Tat noch lebt, soll der Chef nicht dafür bestraft werden, denn er ist ja schon dadurch geschädigt, dass der Angestellte nicht mehr für ihn arbeiten kann.22Wenn Männer sich zoffen und sie stoßen im Kampf dabei eine Frau um, die schwanger ist, und die bekommt dadurch eine Fehlgeburt, dann soll der Schuldige eine fette Strafe zahlen. Das gilt, solange die Frau selbst keinen größeren Schaden genommen hat. Die Höhe der Zahlung kann ihr Ehemann festlegen. Die Zahlung muss gerichtlich bestätigt werden.23Wenn die Frau allerdings selbst auch einen körperlichen Schaden dabei erleidet, gilt der Grundsatz „Ein Leben gegen ein anderes Leben“,24„ein Auge für ein Auge“, „einen Zahn für einen Zahn“, „eine Hand für eine Hand“,25„eine Brandwunde für eine Brandwunde“, „ein Messerstich für einen Messerstich“, „eine Beule für eine Beule“ usw.26Wenn jemand von euch einem Angestellten aus Versehen ein Auge ausschlägt, dann soll er ihn dafür entsprechend auszahlen.27Und auch wenn er dem aus Versehen einen Zahn ausschlägt, soll er ihm dafür eine fette Summe überweisen. Dieses Gesetz gilt auch für Frauen.“
Körperverletzung, verursacht durch Haustiere
28„Wenn eine Kuh einen Mann oder eine Frau umrennt und die dabei draufgehen, muss das Rind mit Steinen beworfen werden, so lange, bis es tot ist. Der Besitzer bleibt straffrei. Das Fleisch von der Kuh darf man aber nicht am nächsten Grillabend verspachteln.29War die Kuh aber schon länger aggressiv und sein Besitzer hat sie nicht ordnungsgemäß weggesperrt, obwohl man ihn drauf aufmerksam gemacht hat, dann muss nicht nur das Tier, sondern auch der Besitzer auf diese Art getötet werden.30Man kann ihm aber auch erlauben, sich von dieser Strafe freizukaufen. Aber er muss den vollen Betrag abdrücken.31Wenn die Kuh einen kleinen Jungen oder ein Mädchen umrennt und es dabei stirbt, muss man genauso damit umgehen.32Wenn das Ganze mit einem Angestellten passiert, egal ob Frau oder Mann, soll der Besitzer von der Kuh dem Chef von dem Angestellten 3900 Euro Schmerzensgeld überweisen. Die Kuh soll sterben.“
Schadensregulierung an fremden Tieren
33„Wenn jemand von euch einen Gullideckel offen lässt oder wenn jemand auf einer Baustelle ein Loch buddelt und das nicht anständig absichert und da fällt dann ein Tier rein und stirbt,34dann muss er das Tier dem Typen, dem es gehörte, voll bezahlen. Das tote Tier kann er behalten.35Falls eine männliche Kuh, also ein Stier, einen anderen Stier auf der Wiese angreift, sodass der stirbt, soll der Stier verkauft werden, und der Gewinn wird durch zwei geteilt. Auch das tote Tier soll man teilen.36War das aber allgemein bekannt, dass der Stier schon eine ganze Zeit superaggressiv war, aber der Besitzer hat ihn trotzdem nicht eingesperrt, dann muss er einen neuen Stier kaufen und den toten damit ersetzen. Den toten Stier kann er behalten.“
Strafmaß bei Diebstahl
37„Wenn jemand eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege klaut, das Tier dann schlachtet oder an den nächsten Imbiss verkauft, der muss fünfmal so viel an den Eigentümer bezahlen, wie das Tier vom Marktpreis her wert war.“
1Das sind die Rechtsentscheide, die du ihnen vorlegen sollst:[1]
Hebräische Sklaven
2Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre Sklave bleiben, im siebten Jahr soll er ohne Entgelt als freier Mann entlassen werden.3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen.4Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, dann gehören Frau und Kinder ihrem Herrn und er muss allein gehen.5Erklärt aber der Sklave: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder und will nicht als freier Mann fortgehen,6dann soll ihn sein Herr vor Gott bringen, er soll ihn an die Tür oder an den Torpfosten bringen und ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann bleibt er für immer sein Sklave.7Wenn einer seine Tochter als Sklavin verkauft hat, soll sie nicht wie andere Sklaven entlassen werden.8Mag sie der Herr nicht mehr, der sie für sich selbst bestimmt hat, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, da er seine Zusage nicht eingehalten hat.9Hat er sie für seinen Sohn bestimmt, verfahre er mit ihr nach dem Recht, das für Töchter gilt.10Nimmt er sich noch eine andere Frau, darf er sie in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht benachteiligen.11Wenn er ihr diese drei Dinge nicht gewährt, darf sie unentgeltlich, ohne Bezahlung, gehen.
Todeswürdige Verbrechen
12Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, hat den Tod verdient.13Wenn er ihm aber nicht aufgelauert hat, sondern Gott es durch seine Hand geschehen ließ, werde ich dir einen Ort festsetzen, an den er fliehen kann.14Hat einer vorsätzlich gehandelt und seinen Mitbürger aus dem Hinterhalt umgebracht, sollst du ihn von meinem Altar wegholen, damit er stirbt.15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, hat den Tod verdient.16Wer einen Menschen raubt, gleichgültig, ob er ihn verkauft hat oder ob man ihn noch in seiner Hand vorfindet, hat den Tod verdient.17Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, hat den Tod verdient.
Verletzung körperlicher Unversehrtheit
18Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder einer Hacke verletzt, sodass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,19später wieder aufstehen und mit Krücken draußen umhergehen kann, so ist der freizusprechen, der geschlagen hat; nur für die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten muss er Ersatz leisten und er muss für die Heilung aufkommen.20Wenn einer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock so schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, dann muss er unbedingt gerächt werden.21Wenn er noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, dann soll den Täter keine Rache treffen; es geht ja um sein eigenes Geld.22Wenn Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau treffen, sodass ihre Kinder abgehen, ohne dass ein weiterer Schaden entsteht, dann muss der Täter eine Buße zahlen, die ihm der Ehemann der Frau auferlegt; er muss die Zahlung nach dem Urteil von Schiedsrichtern leisten.23Ist weiterer Schaden entstanden, dann musst du geben: Leben für Leben,24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, (3Mo 24,19; 5Mo 19,21)25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.26Wenn einer seinem Sklaven oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen.27Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen.28Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Betreffende stirbt, dann muss man das Rind steinigen und sein Fleisch darf man nicht essen; der Eigentümer des Rinds aber bleibt straffrei.29Hat das Rind aber schon früher gestoßen und hat der Eigentümer, obwohl man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, auf das Tier nicht aufgepasst, sodass es einen Mann oder eine Frau getötet hat, dann soll man das Rind steinigen und auch sein Eigentümer muss sterben.30Will man ihm stattdessen eine Sühneleistung auferlegen, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel geben, wie man von ihm fordert.31Stößt das Rind einen Sohn oder eine Tochter, verfahre man nach dem gleichen Recht.32Stößt das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, soll der Eigentümer dem Herrn dreißig Silberschekel zahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.
Haftung
33Wenn jemand einen Brunnen offen lässt oder einen Brunnen gräbt, ohne ihn abzudecken, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,34dann soll der Eigentümer des Brunnens Ersatz leisten; er soll dem Eigentümer des Tieres Geld zahlen, das verendete Tier aber gehört ihm.35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es eingeht, soll man das lebende Rind verkaufen und den Erlös aufteilen; auch das verendete Rind soll man aufteilen.36Wenn jedoch der Eigentümer wusste, dass das Rind schon früher stößig war, aber trotzdem nicht darauf aufgepasst hat, soll er das Rind ersetzen, Rind für Rind, das verendete Rind aber gehört ihm.37Wenn einer ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Großvieh für das Rind oder vier Stück Kleinvieh für das Schaf als Ersatz geben.