1Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der HERR geboten hatte. (5Mo 4,5; Apg 20,27; 1Kor 15,3; Hebr 3,2)2Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der HERR geboten hat: (4Mo 1,4)3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. (1Mo 21,23; 1Mo 24,3; 1Mo 28,20; 1Mo 31,53; 3Mo 27,2; 5Mo 6,13; 5Mo 23,22; Ri 11,30; 2Sam 19,13; 2Sam 21,7; Ps 15,4; Ps 50,14; Ps 66,13; Ps 76,12; Ps 116,14; Pred 5,3; Mt 14,7; Apg 23,22)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, (1Sam 1,11; 1Sam 1,21; 1Sam 1,27)5und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (Eph 5,22; 1Tim 2,11)6Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat. (Mt 15,4; Mk 7,10; Eph 6,1; Kol 3,20)7Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11; 1Sam 1,23)8und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. (1Sam 1,19)9Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. (1Kor 11,3; 1Kor 14,34; Eph 5,22)10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. (Lk 2,37; Röm 7,2)11Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, (4Mo 30,3)12und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (4Mo 30,8)13Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der HERR wird es ihr vergeben. (4Mo 15,25; 4Mo 15,28; 4Mo 30,6; 4Mo 30,9; 1Kor 11,3)14Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. (4Mo 29,7; 1Kor 11,3)15Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. (4Mo 30,8)16Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen. (3Mo 5,1)17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist. (3Mo 11,46; 3Mo 13,59; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 5,29)
4.Mose 30
Neue Genfer Übersetzung
von Genfer Bibelgesellschaft1Mose richtete den Israeliten alles aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte.
Wann Gelübde verbindlich sind
2Zu den Oberhäuptern der Stämme Israels sagte Mose: »Folgendes hat der HERR befohlen:3Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, ´auf bestimmte Dinge` zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!4Wenn eine junge Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich zu einem Verzicht verpflichtet5und ihr Vater erfährt davon und schweigt dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat[1].6Verbietet ihr Vater aber am selben Tag, an dem er davon erfährt, die Erfüllung ihres Gelübdes oder ihrer Verpflichtung zum Verzicht, so sind diese ungültig. Der HERR wird ihr vergeben, ´wenn sie ihr Versprechen nicht einhält`; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Hat eine Frau vor ihrer Heirat in einem Gelübde etwas versprochen oder sich unbedacht zu einem Verzicht verpflichtet8und ihr Mann erfährt davon und schweigt bis zum nächsten Tag dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag widerspricht, an dem er davon erfährt, dann hebt er damit ihr Gelübde oder ihre unbedachte Verpflichtung auf. Der HERR wird ihr vergeben, ´wenn sie ihr Versprechen nicht einhält`.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab oder verpflichtet sich zu einem Verzicht12und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu und erhebt keinen Einspruch, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.13Hebt ihr Mann jedoch an dem Tag, an dem er davon erfährt, ihre Gelübde oder Verpflichtungen zum Verzicht auf, dann muss sie diese nicht einhalten. Der HERR wird ihr vergeben, ´wenn sie ihr Versprechen nicht einhält`; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Ihr Mann kann also jedes ihrer Gelübde und jeden Schwur, ´auf bestimmte Dinge zu verzichten`, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, dann bestätigt er damit alles, was sie sich auferlegt hat[2]. Durch sein Schweigen wird es rechtsgültig.16Falls er aber den Tag, an dem er davon gehört hat, verstreichen lässt und später die Gelübde seiner Frau aufhebt[3], dann trifft ihn allein die Schuld – nicht die Frau.«17Dies sind die Ordnungen, die Mose vom HERRN empfing. Sie regeln die Gültigkeit von Gelübden bei verheirateten und unverheirateten Frauen und den Einfluss, den der Ehemann oder Vater darauf nehmen kann.[4]