Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn
1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. (Jos 14,1; Hes 47,21; Hes 48,8)2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten] für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. (Hes 48,9)4Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. (4Mo 16,5; Hes 44,13; Hes 45,1; Hes 48,12)5Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. (Hes 48,13)6Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Jes 9,5; Hes 34,24; Hes 37,24; Hes 45,8; Hes 48,21)8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [übrige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen. (Jos 11,23; Jer 23,4; Hes 46,18)
Anordnungen für den Opferdienst
9So spricht GOTT, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht GOTT, der Herr. (Ps 82,2; Jes 1,17; Jer 22,3; Mi 2,1; Mi 3,1)10Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! (3Mo 19,35; Spr 16,11; Spr 20,10; Spr 21,3; Am 8,4; Mi 6,10)11Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. (2Mo 16,36; Rut 2,17; Jes 5,10; Hes 45,13)12Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. (2Mo 30,13; 3Mo 25,1; 3Mo 27,1; 4Mo 3,47)13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. (3Mo 27,16; Jes 5,10; Hes 45,11)14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer. (1Kön 7,26; Esr 7,22; Hes 45,10)15Dazu je ein Lamm von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung für sie zu erwirken, spricht GOTT, der Herr. (2Mo 12,1; 3Mo 16,30; 3Mo 23,27; Jes 53,7; Joh 1,29; 2Kor 5,19; Eph 2,16; Hebr 2,17; Hebr 9,22; 1Petr 1,19; 1Joh 2,2; Offb 5,6; Offb 19,9)16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. (2Mo 30,14)17Dem Fürsten dagegen obliegen die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 7,1; 2Chr 8,12)
Opferordnungen für die Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (2Mo 12,1; 2Mo 40,17; 4Mo 28,11)19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. (3Mo 16,18; Hes 43,20)20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27; Hebr 5,2)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. (2Mo 12,2; 3Mo 23,5; 1Kor 5,7)22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. (3Mo 4,13; 4Mo 28,19)23Und während der sieben Festtage soll er dem HERRN täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24Er soll auch ein Speisopfer opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 2,1; 4Mo 28,12; Hes 46,5)25Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest[1] sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl. (3Mo 23,34; 4Mo 29,12; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Joh 7,2; Joh 7,37)
Hesekiel 45
Lutherbibel 2017
Die Landanteile für den heiligen Bezirk, die Stadt und den Fürsten
1Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.2Von ihm sollen auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier Raum ringsherum von fünfzig Ellen.3Und auf diesem abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.4Das soll ein heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre Häuser haben, und es soll heilig sein.5Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.6Und der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten (Hes 48,21)8des Landes. Das soll sein Eigentum sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen. (Hes 46,18)
Mahnung an die Fürsten
9So spricht Gott der HERR: Genug, ihr Fürsten Israels! Lasst ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, mein Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der HERR. (1Kön 12,4; 1Kön 12,11; 1Kön 21,1; Jer 21,11; Mi 3,1)10Ihr sollt rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben. (3Mo 19,36; 5Mo 25,15)11Ein Scheffel und ein Eimer sollen gleich sein, sodass ein Eimer den zehnten Teil von einem Fass hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Fass; nach dem Fass soll man sie beide messen.12Und ein Schekel soll zwanzig Gramm haben. Und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch ein Pfund.
Die Abgaben des Volkes
13Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Gerste.14Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Fass, das zehn Eimer oder zehn Scheffel fasst; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;15und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR.16Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.17Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel. (2Sam 6,17)
Die großen Feste und das Opfer des Fürsten
18So spricht Gott der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.20So sollst du auch tun am siebenten Tag des Monats wegen derer, die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel. (3Mo 4,22; 3Mo 5,17)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3Mo 23,5)22An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern.23Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4Mo 28,17)24Zum Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (4Mo 15,4; Hes 46,5)25Vom fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3Mo 23,34)