Hesekiel 48

Schlachter 2000

1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben. (1Mo 30,6; 1Mo 49,28; Jos 19,40; Jos 24,1; 2Sam 5,1; Ps 122,3; Hes 47,13; Sach 9,1)2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil]; (1Mo 30,12; Jos 19,24)3 neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil]; (1Mo 30,7; Jos 19,32)4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil]; (1Mo 30,24; 1Mo 41,51; Jos 13,29; Jos 17,1)5 neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil]; (1Mo 41,52; Jos 16,5)6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil]; (1Mo 29,32; Jos 13,15)7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil]. (1Mo 29,35; Jos 15,1; Jos 19,9)8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen. (Jes 12,6; Jes 33,20; Hes 45,1; Hes 45,7; Hes 48,35; Sach 2,14; Offb 22,3)9 Und die Weihegabe, die ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein. (Hes 48,8)10 Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des HERRN aber soll in ihrer Mitte stehen. (4Mo 35,1; Hes 44,28; Hes 45,4; Hes 48,8; 1Kor 9,11)11 Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen. (Hes 43,19; Hes 44,15)12 So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk ] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten. (3Mo 27,20; Hes 45,4)13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen. (5Mo 12,19; Hes 45,5)14 Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. (3Mo 27,17; 3Mo 27,32; Hes 48,12)15 Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. (Hes 42,20; Hes 44,23; Hes 45,6)16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten]. (Hes 48,30; Hes 48,32)17 Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen. (Hes 48,15)18 Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. (Jos 9,27; Esr 2,43; Neh 7,46; Lk 10,7)19 Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen. (Hes 45,6)20 Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt. (Hes 45,6)21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte. (Hes 45,8; Hes 48,22)22 Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. (Hes 48,21)23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen; (1Mo 35,18; Jos 18,11)24 und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil]; (1Mo 29,33; Jos 19,1; Jos 19,9)25 und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil]; (1Mo 30,18; Jos 19,17)26 und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil]; (1Mo 30,20; Jos 19,10)27 und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil]; (1Mo 30,10; Jos 13,24)28 und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen. (Hes 47,19)29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht GOTT, der Herr. (4Mo 34,2; 4Mo 34,13; Jos 21,43; Hes 47,13)30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst — (5Mo 10,9; Hes 43,11; Hes 44,5; Hes 48,6)31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis. (Offb 21,12; Offb 21,21)32 Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans. (Hes 48,4; Hes 48,23; Offb 21,13)33 Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons. (Hes 48,24)34 Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis. (Hes 48,27)35 Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der HERR ist hier!« (2Mo 29,45; Ps 46,5; Ps 48,3; Jes 12,6; Jer 3,17; Hes 3,12; Hes 37,26; Joe 4,16; Zef 3,15; Sach 2,8; Offb 21,3)

Hesekiel 48

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Weiter bezeichnete der HERR den Landanteil jedes einzelnen Stammes. Er sagte: »Ganz im Norden des Landes liegt der Landanteil des Stammes Dan. Er erstreckt sich entlang der Nordgrenze auf der ganzen Breite von Westen nach Osten.2-7 Darauf folgen in südlicher Richtung, jeweils als gleich große Streifen Land von der Westgrenze bis zur Ostgrenze, die Landanteile der Stämme Ascher, Naftali, Manasse, Efraïm, Ruben und Juda.8 An das Gebiet Judas schließt nach Süden auf der vollen Breite von West nach Ost der Landstreifen, den ihr für mich aussondern sollt. In Nord-Süd-Richtung misst er 25000 Ellen. Mitten darin liegt der Tempel. (Hes 45,1)9 Das mir im Besonderen geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung 25000 Ellen und in Nord-Süd-Richtung 10000 Ellen.10-12 Es soll den Priestern zugewiesen werden, den Nachkommen Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als das Volk Israel mir untreu wurde. Ihnen gehört deshalb von dem Land, das für mich ausgesondert wird, ein eigenes Stück neben dem der Leviten; es ist in besonderem Maße heilig, denn in seiner Mitte steht mein Heiligtum. (Hes 44,15)13 Die Leviten erhalten nördlich des Priesterlandes einen Streifen von derselben Größe, 25000 Ellen auf 10000 Ellen.14 Sie dürfen nichts davon verkaufen oder durch Tausch weggeben. Es ist der Anteil des Landes, den die Leute von Israel mir übergeben, so wie sie mir von jeder Ernte die ersten Früchte übergeben. Deshalb darf nichts davon in andere Hände übergehen. (2Mo 23,19)15 Der Streifen von 5000 Ellen, der nach dem Land der Priester und der Leviten noch übrig bleibt – auch er in Ost-West-Richtung 25000 Ellen lang –, ist gewöhnliches, nicht heiliges Land. Er gehört als Wohngebiet und Weideland der Stadt Jerusalem, die in seiner Mitte liegt.16 Die Stadt bildet ein Quadrat von 4500 Ellen Seitenlänge, (Hes 48,30)17 das ringsum von einem 250 Ellen breiten Streifen Weideland umgeben ist.18 Daran schließt sich nach Westen und nach Osten je ein 10000 Ellen langes Stück Land an, das auf der Nordseite an den mir geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die Menschen leben, die in der Stadt wohnen und arbeiten,19 Menschen aus allen Stämmen Israels. Sie sollen dieses Land bestellen.20 Das Land der Priester und der Leviten bildet zusammen mit dem Stadtgebiet und dem zur Stadt gehörenden Land ein Quadrat von 25000 Ellen Seitenlänge.21-22 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an dieses Mittelstück anschließt, nach Osten bis zum Jordan und nach Westen bis zum Meer, gehört dem regierenden Fürsten, also der ganze Landstreifen zwischen dem Stammesgebiet von Juda im Norden und dem von Benjamin im Süden, ausgenommen das Gebiet des Tempels, der Grundbesitz der Leviten und der Besitz der Stadt. (Hes 45,7)23-28 Nach Süden schließen sich an diesen Landstreifen auf der vollen Länge von Westen nach Osten die Landanteile der Stämme Benjamin, Simeon, Issachar, Sebulon und Gad an. Die südliche Grenze des Stammesgebiets von Gad fällt mit der Südgrenze des Landes zusammen.29 Dieses Land gehört dem Volk Israel als bleibender Besitz und nach diesen Angaben sollt ihr es unter die Stämme Israels aufteilen. Das sage ich, der HERR, der mächtige Gott.«30-31 Weiter sagte der HERR: »Dies sind die Tore der Stadt; sie sind nach den Stämmen Israels benannt: auf der Nordseite – sie misst 4500 Ellen – sind es drei Tore: das Ruben-Tor, das Juda-Tor, das Levi-Tor; (Jes 60,14; Hes 37,26; Hes 43,7; Offb 21,12)32 auf der Ostseite – sie misst ebenfalls 4500 Ellen – sind es drei Tore: das Josef-Tor, das Benjamin-Tor, das Dan-Tor;33 auf der Südseite – auch sie misst 4500 Ellen – sind es drei Tore: das Simeon-Tor, das Issachar-Tor, das Sebulon-Tor;34 und auf der Westseite – auch sie misst 4500 Ellen – sind es drei Tore: das Gat-Tor, das Ascher-Tor und das Naftali-Tor.35 Der Gesamtumfang der Stadt beträgt 18000 Ellen. Ihr Name soll künftig nicht mehr Jerusalem lauten, sondern ›Der HERR ist da‹.«

Hesekiel 48

Elberfelder Bibel

1 Und das sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, seitlich vom Weg nach Hetlon, nach Hamat[1] ⟨und⟩ nach Hazar-Enan – das Gebiet von Damaskus ⟨bleibt dabei⟩ nordwärts, seitlich von Hamat –, von der Ostseite nach Westen: ⟨für⟩ Dan ein ⟨Anteil⟩[2]. (Jos 19,48; Hes 47,15)2 Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,31)3 Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,39)4 Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,31; Jos 17,6)5 Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim ein ⟨Anteil⟩. (Jos 16,9)6 Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,23)7 Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda ein ⟨Anteil⟩. (Jos 15,12; Hes 45,1)8 Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr aussondern sollt[3]: 25 000 ⟨Ellen⟩ die Breite und die Länge wie eines der ⟨Stammes⟩anteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.9 Die Weihegabe, die ihr für den HERRN aussondern sollt[4], soll 25 000 ⟨Ellen⟩ in der Länge und 20 000[5] ⟨Ellen⟩ in der Breite ⟨betragen⟩.10 Und diesen ⟨Personen⟩ soll die heilige Weihegabe[6] gehören: den Priestern. Nach Norden zu 25 000 ⟨Ellen lang⟩ und nach Westen 10 000 ⟨Ellen⟩ breit und nach Osten 10 000 ⟨Ellen⟩ breit und nach Süden 25 000 ⟨Ellen⟩ lang; und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein.11 Den geweihten Priestern ⟨soll es gehören⟩, den Söhnen Zadoks[7], die meinen Dienst versehen haben, die, als die Söhne Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind. (Hes 44,15)12 Und sie sollen eine Sonderweihegabe von der Weihegabe des Landes erhalten[8], ein Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.13 Und die Leviten ⟨sollen⟩ entsprechend dem Gebiet der Priester ⟨ein Gebiet haben von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite. Jede Langseite soll ⟨also⟩ 25 000 ⟨Ellen betragen⟩ und die Breite 10 000 ⟨Ellen⟩.14 Und man soll nichts davon verkaufen noch vertauschen; und das Beste[9] des Landes soll man nicht ⟨an andere⟩ übergehen lassen, denn es ist dem HERRN heilig. (2Mo 23,19; 3Mo 25,34)15 Und die 5 000 ⟨Ellen⟩, die in der Breite übrig bleiben, längs der 25 000 ⟨Ellen⟩, das soll nicht heilig sein, ⟨sondern⟩ der Stadt als Wohngebiet und Weideland ⟨dienen⟩. Und die Stadt soll mitten darin liegen.16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die Südseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die[10] Ostseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die Westseite 4 500 ⟨Ellen⟩. (Offb 21,16)17 Und die Stadt soll ⟨dies⟩ als Weideland haben: nach Norden 250 ⟨Ellen⟩ und nach Süden 250 ⟨Ellen⟩ und nach Osten 250 ⟨Ellen⟩ und nach Westen 250 ⟨Ellen⟩.18 Und was übrig bleibt, ⟨beträgt⟩ in der Länge, parallel zur Weihegabe[11], 10 000 ⟨Ellen⟩ nach Osten und 10 000 ⟨Ellen⟩ nach Westen, es läuft parallel zur heiligen Weihegabe[12]. Sein Ertrag soll denen, die ⟨in⟩ der Stadt arbeiten, als Nahrung dienen.19 Und die ⟨in⟩ der Stadt arbeiten, sollen es bearbeiten aus allen Stämmen Israels[13].20 Die ganze Weihegabe[14] soll ⟨eine Fläche von⟩ 25 000 auf 25 000 ⟨Ellen haben⟩. Als Viereck sollt ihr die heilige Weihegabe aussondern[15] zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt.21 Und was übrig bleibt, soll dem Fürsten ⟨gehören: Das Gebiet⟩ auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[16] und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 ⟨Ellen⟩[17] bis zur Ostgrenze und nach Westen längs der 25 000 ⟨Ellen⟩ zur Westgrenze hin, ⟨soll⟩ entsprechend den ⟨Stammes⟩anteilen dem Fürsten ⟨gehören⟩. Und die heilige Weihegabe[18] und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.22 Und von dem Grundbesitz der Leviten und von dem Grundbesitz der Stadt mitten zwischen dem, was dem Fürsten gehört, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin ⟨liegt⟩, soll dem Fürsten gehören.23 Und der Rest der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein ⟨Anteil⟩. (Jos 18,11)24 Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,1)25 Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,17)26 Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,10)27 Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,24)28 Und neben dem Gebiet von Gad, nach der Mittagseite hin, südwärts, da soll die Grenze von Tamar sein ⟨bis zum⟩ Wasser von Meribat-Kadesch[19], zum Bach ⟨Ägyptens⟩ hin, bis an das große Meer. (Hes 47,19)29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht der Herr, HERR[20]. (1Mo 35,23; Jos 18,10; Hes 47,21; Hes 48,31)30 Und das sind die Ausgänge der Stadt: Von der Nordseite aus⟨, die⟩ 4 500 ⟨Ellen⟩ misst[21]31 die Tore der Stadt aber ⟨heißen⟩ nach den Namen der Stämme Israels –, drei Tore nach Norden zu: das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins. (Offb 21,12)32 Und nach der Ostseite hin 4 500 ⟨Ellen⟩ und drei Tore: das Tor Josef eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.33 Und an der Südseite 4 500 ⟨Ellen⟩ Maß und drei Tore: das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.34 An der Westseite 4 500 ⟨Ellen⟩ drei Tore[22]: das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins.35 Ringsherum 18 000 ⟨Ellen⟩. Und der Name der Stadt ⟨heißt⟩ von nun an: Hier ist der HERR[23]. (4Mo 23,21; 1Chr 23,25; Ps 46,6; Ps 87,3; Jes 12,6; Hes 35,10; Hes 37,26; Joe 4,21)