Hesekiel 48

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben. (1Mo 30,6; 1Mo 49,28; Jos 19,40; Jos 24,1; 2Sam 5,1; Ps 122,3; Hes 47,13; Sach 9,1)2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil]; (1Mo 30,12; Jos 19,24)3 neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil]; (1Mo 30,7; Jos 19,32)4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil]; (1Mo 30,24; 1Mo 41,51; Jos 13,29; Jos 17,1)5 neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil]; (1Mo 41,52; Jos 16,5)6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil]; (1Mo 29,32; Jos 13,15)7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil]. (1Mo 29,35; Jos 15,1; Jos 19,9)8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen. (Jes 12,6; Jes 33,20; Hes 45,1; Hes 45,7; Hes 48,35; Sach 2,14; Offb 22,3)9 Und die Weihegabe, die ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein. (Hes 48,8)10 Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des HERRN aber soll in ihrer Mitte stehen. (4Mo 35,1; Hes 44,28; Hes 45,4; Hes 48,8; 1Kor 9,11)11 Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen. (Hes 43,19; Hes 44,15)12 So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk ] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten. (3Mo 27,20; Hes 45,4)13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen. (5Mo 12,19; Hes 45,5)14 Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. (3Mo 27,17; 3Mo 27,32; Hes 48,12)15 Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. (Hes 42,20; Hes 44,23; Hes 45,6)16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten]. (Hes 48,30; Hes 48,32)17 Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen. (Hes 48,15)18 Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. (Jos 9,27; Esr 2,43; Neh 7,46; Lk 10,7)19 Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen. (Hes 45,6)20 Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt. (Hes 45,6)21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte. (Hes 45,8; Hes 48,22)22 Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. (Hes 48,21)23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen; (1Mo 35,18; Jos 18,11)24 und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil]; (1Mo 29,33; Jos 19,1; Jos 19,9)25 und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil]; (1Mo 30,18; Jos 19,17)26 und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil]; (1Mo 30,20; Jos 19,10)27 und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil]; (1Mo 30,10; Jos 13,24)28 und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen. (Hes 47,19)29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht GOTT, der Herr. (4Mo 34,2; 4Mo 34,13; Jos 21,43; Hes 47,13)30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst — (5Mo 10,9; Hes 43,11; Hes 44,5; Hes 48,6)31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis. (Offb 21,12; Offb 21,21)32 Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans. (Hes 48,4; Hes 48,23; Offb 21,13)33 Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons. (Hes 48,24)34 Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis. (Hes 48,27)35 Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der HERR ist hier!« (2Mo 29,45; Ps 46,5; Ps 48,3; Jes 12,6; Jer 3,17; Hes 3,12; Hes 37,26; Joe 4,16; Zef 3,15; Sach 2,8; Offb 21,3)

Hesekiel 48

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Das sind die Namen der Stämme: Im Norden, entlang dem Weg von Hetlon nach Lebo-Hamat und nach Hazar-Enan - das Gebiet von Damaskus liegt dabei nördlich, seitlich von Hamat - gehört von Osten nach Westen Dan ein Anteil.2 Neben dem Gebiet Dans von Osten nach Westen Ascher - ein Anteil;3 neben dem Gebiet Aschers von Osten nach Westen Naftali - ein Anteil;4 neben dem Gebiet Naftalis von Osten nach Westen Manasse - ein Anteil;5 neben dem Gebiet Manasses von Osten nach Westen Efraim - ein Anteil;6 neben dem Gebiet Efraims von Osten nach Westen Ruben - ein Anteil;7 neben dem Gebiet Rubens von Osten nach Westen Juda - ein Anteil.8 Neben dem Gebiet Judas von Osten nach Westen soll das Hebeopfer sein, das ihr entrichten sollt, 25 000 Ellen breit und genauso lang wie jeder andere Anteil von Osten nach Westen. In seiner Mitte liegt das Heiligtum. (Hes 48,1)9 Das Hebeopfer, das ihr dem HERRN als Abgabe entrichtet, hat eine Länge von 25 000 Ellen und eine Breite von 20 000 Ellen.[1]10 Das heilige Hebeopfer soll, wie folgt, eingeteilt werden: Den Priestern soll ein Stück gehören, das im Norden 25 000 Ellen lang ist, im Westen 10 000 Ellen breit, im Osten 10 000 Ellen breit und im Süden auch 25 000 Ellen lang. Das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte liegen.11 Den geweihten Priestern aus den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht abgeirrt sind, als die Israeliten ebenso in die Irre gingen wie die Leviten,12 ihnen soll als Hebeopfer ein Stück von dem Land gehören, das als Hebeopfer entrichtet wurde; es ist hochheilig und liegt neben dem Gebiet der Leviten.13 Den Leviten soll wie den Priestern ein Gebiet von 25 000 Ellen Länge und 10 000 Ellen Breite gehören. Das Ganze hat also eine Länge von 25 000 Ellen und eine Breite von 20 000 Ellen. (3Mo 25,32)14 Man darf nichts davon verkaufen oder zum Tausch anbieten noch darf man dieses beste Stück des Landes auf andere übertragen; denn es ist dem HERRN heilig.15 Die 5 000 Ellen, die längs der 25 000 Ellen in der Breite noch übrig bleiben, sind nicht heilig, sondern gehören der Stadt als Wohngebiet und Weidefläche. Die Stadt soll mitten darin liegen. (Offb 21,12)16 Ihre Maße sollen im Norden 4500 Ellen und im Süden 4 500 Ellen betragen, ebenso 4 500 Ellen im Osten und 4 500 Ellen im Westen.17 Die Weidefläche der Stadt erstreckt sich 250 Ellen nach Norden, 250 Ellen nach Süden, 250 Ellen nach Osten und 250 Ellen nach Westen.18 Was dann der Länge nach noch übrig ist längs des heiligen Hebeopfers, sind 10 000 Ellen nach Osten und 10 000 Ellen nach Westen. Es liegt längs der heiligen Hebeopfer und von seinen Erträgen sollen sich die Arbeiter der Stadt ernähren.19 Die Arbeiter der Stadt, die dieses Stück bebauen, sollen aus allen Stämmen Israels sein.20 Das ganze Hebeopfer soll 25 000 mal 25 000 Ellen betragen. Als Quadrat einschließlich des Eigentums der Stadt sollt ihr das heilige Hebeopfer entrichten.21 Was zu beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Besitzes der Stadt übrig bleibt, soll dem Fürsten gehören: Von den 25 000 Ellen des Hebeopfers bis zur Ostgrenze und von den 25 000 Ellen der Westseite bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen, sollen dem Fürsten gehören. Das heilige Hebeopfer und das Tempelheiligtum liegen mitten darin.22 Abgesehen vom Besitz der Leviten und abgesehen vom Besitz der Stadt, die mitten in dem Gebiet liegen, das dem Fürsten gehört, soll das Gebiet zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins dem Fürsten gehören.23 Die übrigen Stämme: Von Osten nach Westen Benjamin - ein Anteil;24 neben dem Gebiet Benjamins von Osten nach Westen Simeon - ein Anteil;25 neben dem Gebiet Simeons von Osten nach Westen Issachar - ein Anteil;26 neben dem Gebiet Issachars von Osten nach Westen Sebulon - ein Anteil;27 neben dem Gebiet Sebulons von Osten nach Westen Gad - ein Anteil.28 Neben dem Gebiet Gads verläuft im Negeb die Südgrenze; sie führt von Tamar zu den Quellen von Meribat-Kadesch und zu dem Bach, der ins große Meer fließt.29 Das ist das Land, das ihr als Erbbesitz an die Stämme Israels verlosen sollt, und das sind ihre Anteile - Spruch GOTTES, des Herrn.30 Das sind die Ausgänge der Stadt: auf der Nordseite, 4 500 Maß, drei Tore:31 - die Stadttore aber sind nach den Stämmen Israels benannt -: drei Tore im Norden: das Tor Ruben ist eines, das Tor Juda ist eines, das Tor Levi ist eines; (Offb 21,12)32 auf der Ostseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Josef ist eines, das Tor Benjamin ist eines, das Tor Dan ist eines;33 auf der Südseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Simeon ist eines, das Tor Issachar ist eines, das Tor Sebulon ist eines;34 die Westseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Gad ist eines, das Tor Ascher ist eines, das Tor Naftali ist eines.35 Der Umfang beträgt 18 000. Und der Name der Stadt ist von heute an: Hier ist der HERR. (Offb 3,12; Offb 21,3)