2.Mose 22

Schlachter 2000

1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; (Hi 24,16)2 ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. (2Mo 21,37; Jes 40,2; Jer 16,18; Offb 18,6)4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. (2Mo 21,34)5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. (2Sam 14,30)6 Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. (Spr 6,30)7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. (2Mo 22,10)8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. (4Mo 5,6; 1Kön 8,31; Mt 18,15)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. (Hebr 6,16)11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. (1Mo 31,39)13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; (5Mo 15,2; Neh 5,4; Ps 37,21)14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. (5Mo 22,28)16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen! (3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben. (3Mo 18,23; 3Mo 18,29; 3Mo 20,15; 5Mo 27,21)19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 4Mo 25,1; 5Mo 13,1)20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 5Mo 10,19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, (5Mo 15,9; Ps 146,9)23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! (Ps 18,27; Kla 5,3)24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,35; Spr 28,8)25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; (5Mo 24,10)26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,23; Ps 34,7; Lk 6,36)27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (3Mo 24,15; Apg 23,2; 1Petr 2,17; Jud 1,8)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![1] (2Mo 13,2; 2Mo 13,11; 2Mo 23,19; 4Mo 18,30; 4Mo 18,32)29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen. (3Mo 11,44; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Apg 10,14; 1Petr 1,15)

2.Mose 22

Elberfelder Bibel

1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, sodass er stirbt, so ist es ihm[1] keine Blutschuld. (Jer 2,34)2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[2] Blutschuld. Er[3] muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den ⟨Wert des⟩ von ihm Gestohlenen verkauft werden.3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[4]. (2Mo 21,34; Jes 40,2)4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[5] und seinem Vieh ⟨dabei⟩ freien Lauf lässt, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[6].5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, sodass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat. (3Mo 5,20)6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[7].7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, ⟨damit man erfährt,⟩ ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.8 Bei jedem Fall von Veruntreuung[8] an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[9] sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[10].9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder wird weggeführt, ⟨und⟩ niemand sieht es,10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein[11], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[12] es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[13]. (Hebr 6,16)11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.12 Falls es ⟨aber⟩ zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[14]. (1Mo 31,39)13 Wenn jemand von seinem Nächsten ⟨ein Stück Vieh⟩ leiht, und es bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder stirbt – falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[15];14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[16]. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[17].15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[18] ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. – (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. – (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert[19], außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden. (2Mo 20,3; 2Mo 34,15; 3Mo 17,7; 4Mo 25,1; 5Mo 13,2; 5Mo 17,2; 2Kön 23,20; 2Chr 15,13)20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. (2Mo 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5)21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken. (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; Hi 6,27; Ps 146,9; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien ⟨muss⟩, ihr Geschrei gewiss erhören, (5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Jak 5,4)23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. – (Spr 22,23; Kla 5,3)24 Falls du ⟨einem aus⟩ meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[20]; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. – (3Mo 25,35; 5Mo 23,21; Neh 5,7)25 Falls du wirklich den Mantel[21] deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; (Hes 18,7)26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er ⟨sonst⟩ liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. – (5Mo 24,10; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Am 2,8)27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (2Sam 16,5; 1Kön 2,8; Pred 10,20; Apg 23,5)28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[22] sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. (2Mo 23,16)29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind ⟨und⟩ deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. – (2Mo 13,2; 3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (3Mo 7,24; 3Mo 11,44; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)