Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn
1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. (Jos 14,1; Hes 47,21; Hes 48,8)2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten] für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. (Hes 48,9)4Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. (4Mo 16,5; Hes 44,13; Hes 45,1; Hes 48,12)5Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. (Hes 48,13)6Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Jes 9,5; Hes 34,24; Hes 37,24; Hes 45,8; Hes 48,21)8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [übrige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen. (Jos 11,23; Jer 23,4; Hes 46,18)
Anordnungen für den Opferdienst
9So spricht GOTT, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht GOTT, der Herr. (Ps 82,2; Jes 1,17; Jer 22,3; Mi 2,1; Mi 3,1)10Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! (3Mo 19,35; Spr 16,11; Spr 20,10; Spr 21,3; Am 8,4; Mi 6,10)11Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. (2Mo 16,36; Rut 2,17; Jes 5,10; Hes 45,13)12Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. (2Mo 30,13; 3Mo 25,1; 3Mo 27,1; 4Mo 3,47)13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. (3Mo 27,16; Jes 5,10; Hes 45,11)14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer. (1Kön 7,26; Esr 7,22; Hes 45,10)15Dazu je ein Lamm von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung für sie zu erwirken, spricht GOTT, der Herr. (2Mo 12,1; 3Mo 16,30; 3Mo 23,27; Jes 53,7; Joh 1,29; 2Kor 5,19; Eph 2,16; Hebr 2,17; Hebr 9,22; 1Petr 1,19; 1Joh 2,2; Offb 5,6; Offb 19,9)16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. (2Mo 30,14)17Dem Fürsten dagegen obliegen die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 7,1; 2Chr 8,12)
Opferordnungen für die Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (2Mo 12,1; 2Mo 40,17; 4Mo 28,11)19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. (3Mo 16,18; Hes 43,20)20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27; Hebr 5,2)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. (2Mo 12,2; 3Mo 23,5; 1Kor 5,7)22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. (3Mo 4,13; 4Mo 28,19)23Und während der sieben Festtage soll er dem HERRN täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24Er soll auch ein Speisopfer opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 2,1; 4Mo 28,12; Hes 46,5)25Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest[1] sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl. (3Mo 23,34; 4Mo 29,12; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Joh 7,2; Joh 7,37)
Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk – Pflichten und Opfer der Fürsten – Festtage
1Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den HERRN eine Weihegabe aussondern[1], als heiliges ⟨Stück⟩ vom Land, in der Länge 25 000 ⟨Ellen⟩ lang und in einer Breite von 20 000[2] ⟨Ellen⟩. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum. (Jos 14,1; Hes 47,21)2Davon sollen zum Heiligtum[3] gehören ein Viereck von 500 auf 500 ⟨Ellen⟩ ringsum, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25 000 ⟨Ellen⟩ abmessen und eine Breite von 10 000 ⟨Ellen⟩; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. (1Kön 6,16)4Der heilige ⟨Teil⟩ vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und[4] als Weideland für das Vieh dienen[5].5Und ⟨ein Stück von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz ⟨für⟩ Städte zum Wohnen[6]. (4Mo 35,2)6Und als Besitz der Stadt sollt ihr ⟨ein Stück von⟩ 5 000 ⟨Ellen⟩ Breite und 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe[7]. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.7Und dem Fürsten ⟨sollt ihr Land geben⟩ auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[8] und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe[9] und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge[10] entsprechend eines der ⟨Stammes⟩anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8als Land⟨besitz⟩. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen[11]. (Jos 19,49; Hes 22,6; Hes 46,18)9So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben[12]!, spricht der Herr, HERR[13]. (Ps 82,2; Jes 1,17; Hes 44,6; Am 5,15; Mi 2,2)10Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. (3Mo 19,35)11Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß[14] haben, sodass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten ⟨Teil⟩ des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen. (2Mo 16,36; 1Kön 7,26)12Und der Schekel soll 20 Gera ⟨betragen⟩; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine ⟨betragen⟩. (2Mo 30,13)13Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste14und die Gebühr an Öl – das Bat ist das Öl⟨maß⟩ –: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind ⟨auch⟩ ein Kor[15];15und ein Schaf[16] von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels[17] zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern[18], um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, HERR[19]. (3Mo 1,4)16Das ganze Volk des Landes soll ⟨verpflichtet⟩ sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel. (2Mo 30,14)17Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer[20] zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 28,1; 4Mo 29,1; 2Chr 8,12; 2Chr 35,7)18So spricht der Herr, HERR: Im ersten ⟨Monat⟩, am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (3Mo 16,16; Hes 43,20)19Und der Priester soll ⟨etwas⟩ von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die ⟨Tür⟩pfosten[21] des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten[22] der Tore des inneren Vorhofs. (3Mo 16,16; Hes 43,20)20Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der ⟨aus Versehen⟩ sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27)21Im ersten ⟨Monat⟩, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest ⟨sollt ihr es feiern⟩; sieben Tage soll man[23] ungesäuerte Brote essen. (2Mo 12,2)22Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen. (3Mo 4,13; Hes 46,4)23Und die sieben Tage des Festes ⟨hindurch⟩ soll er dem HERRN ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock[24]. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa. (Hes 46,5)25Im siebten ⟨Monat⟩, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest[25], soll er die sieben Tage lang ebenso ⟨Opfer⟩ darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl. (3Mo 23,34)
1„Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit.2Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum.3Mein Heiligtum soll als höchstheilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite.4Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte.5Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.6Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zweieinhalb Kilometern Breite und zwölfeinhalb Kilometern Länge geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben.7Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören, und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht.8Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen.“
Mahnung an die Fürsten
9So spricht Jahwe, der Herr: „Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr!10Verwendet richtige Waagen und die richtigen ‹Hohlmaße› Efa und Bat.11Das ‹Trockenmaß› Efa und das ‹Flüssigmaß› Bat sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer:[1] 1/10 Homer = 1 Efa = 1 Bat.12Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera[2] entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine[3] sein.13Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 1/6 Efa vom Homer,[4]14beim Olivenöl 1/10 Bat vom Kor[5] – Kor und Homer entsprechen je 10 Bat –15und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt.16Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet.17Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken.“
Die großen Feste
18So spricht Jahwe, der Herr: „Am 1. April[6] sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen.19Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof.20Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird.21Am 14. April sollt ihr das Passafest[7] feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen.22Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen.23Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke – fehlerfreie Tiere – und dazu täglich einen Ziegenbock.24Als Speisopfer soll er einen Beutel[8] ‹Mehl› je Stier und Schafbock und je drei Liter[9] Olivenöl bereitstellen.25Genau dasselbe soll er an dem Fest machen, das am 15. Oktober[10] beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl.“