1Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben. (1Mo 30,6; 1Mo 49,28; Jos 19,40; Jos 24,1; 2Sam 5,1; Ps 122,3; Hes 47,13; Sach 9,1)2Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil]; (1Mo 30,12; Jos 19,24)3neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil]; (1Mo 30,7; Jos 19,32)4neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil]; (1Mo 30,24; 1Mo 41,51; Jos 13,29; Jos 17,1)5neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil]; (1Mo 41,52; Jos 16,5)6neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil]; (1Mo 29,32; Jos 13,15)7neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil]. (1Mo 29,35; Jos 15,1; Jos 19,9)8Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen. (Jes 12,6; Jes 33,20; Hes 45,1; Hes 45,7; Hes 48,35; Sach 2,14; Offb 22,3)9Und die Weihegabe, die ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein. (Hes 48,8)10Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des HERRN aber soll in ihrer Mitte stehen. (4Mo 35,1; Hes 44,28; Hes 45,4; Hes 48,8; 1Kor 9,11)11Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen. (Hes 43,19; Hes 44,15)12So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk ] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten. (3Mo 27,20; Hes 45,4)13Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen. (5Mo 12,19; Hes 45,5)14Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. (3Mo 27,17; 3Mo 27,32; Hes 48,12)15Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. (Hes 42,20; Hes 44,23; Hes 45,6)16Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten]. (Hes 48,30; Hes 48,32)17Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen. (Hes 48,15)18Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. (Jos 9,27; Esr 2,43; Neh 7,46; Lk 10,7)19Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen. (Hes 45,6)20Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt. (Hes 45,6)21Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte. (Hes 45,8; Hes 48,22)22Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. (Hes 48,21)23Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen; (1Mo 35,18; Jos 18,11)24und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil]; (1Mo 29,33; Jos 19,1; Jos 19,9)25und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil]; (1Mo 30,18; Jos 19,17)26und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil]; (1Mo 30,20; Jos 19,10)27und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil]; (1Mo 30,10; Jos 13,24)28und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen. (Hes 47,19)29Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht GOTT, der Herr. (4Mo 34,2; 4Mo 34,13; Jos 21,43; Hes 47,13)30Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst — (5Mo 10,9; Hes 43,11; Hes 44,5; Hes 48,6)31und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis. (Offb 21,12; Offb 21,21)32Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans. (Hes 48,4; Hes 48,23; Offb 21,13)33Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons. (Hes 48,24)34Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis. (Hes 48,27)35Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der HERR ist hier!« (2Mo 29,45; Ps 46,5; Ps 48,3; Jes 12,6; Jer 3,17; Hes 3,12; Hes 37,26; Joe 4,16; Zef 3,15; Sach 2,8; Offb 21,3)
Hesekiel 48
Elberfelder Bibel
von SCM Verlag1Und das sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, seitlich vom Weg nach Hetlon, nach Hamat[1] ⟨und⟩ nach Hazar-Enan – das Gebiet von Damaskus ⟨bleibt dabei⟩ nordwärts, seitlich von Hamat –, von der Ostseite nach Westen: ⟨für⟩ Dan ein ⟨Anteil⟩[2]. (Jos 19,48; Hes 47,15)2Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,31)3Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,39)4Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,31; Jos 17,6)5Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim ein ⟨Anteil⟩. (Jos 16,9)6Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,23)7Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda ein ⟨Anteil⟩. (Jos 15,12; Hes 45,1)8Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr aussondern sollt[3]: 25 000 ⟨Ellen⟩ die Breite und die Länge wie eines der ⟨Stammes⟩anteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.9Die Weihegabe, die ihr für den HERRN aussondern sollt[4], soll 25 000 ⟨Ellen⟩ in der Länge und 20 000[5] ⟨Ellen⟩ in der Breite ⟨betragen⟩.10Und diesen ⟨Personen⟩ soll die heilige Weihegabe[6] gehören: den Priestern. Nach Norden zu 25 000 ⟨Ellen lang⟩ und nach Westen 10 000 ⟨Ellen⟩ breit und nach Osten 10 000 ⟨Ellen⟩ breit und nach Süden 25 000 ⟨Ellen⟩ lang; und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein.11Den geweihten Priestern ⟨soll es gehören⟩, den Söhnen Zadoks[7], die meinen Dienst versehen haben, die, als die Söhne Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind. (Hes 44,15)12Und sie sollen eine Sonderweihegabe von der Weihegabe des Landes erhalten[8], ein Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.13Und die Leviten ⟨sollen⟩ entsprechend dem Gebiet der Priester ⟨ein Gebiet haben von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite. Jede Langseite soll ⟨also⟩ 25 000 ⟨Ellen betragen⟩ und die Breite 10 000 ⟨Ellen⟩.14Und man soll nichts davon verkaufen noch vertauschen; und das Beste[9] des Landes soll man nicht ⟨an andere⟩ übergehen lassen, denn es ist dem HERRN heilig. (2Mo 23,19; 3Mo 25,34)15Und die 5 000 ⟨Ellen⟩, die in der Breite übrig bleiben, längs der 25 000 ⟨Ellen⟩, das soll nicht heilig sein, ⟨sondern⟩ der Stadt als Wohngebiet und Weideland ⟨dienen⟩. Und die Stadt soll mitten darin liegen.16Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die Südseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die[10] Ostseite 4 500 ⟨Ellen⟩ und die Westseite 4 500 ⟨Ellen⟩. (Offb 21,16)17Und die Stadt soll ⟨dies⟩ als Weideland haben: nach Norden 250 ⟨Ellen⟩ und nach Süden 250 ⟨Ellen⟩ und nach Osten 250 ⟨Ellen⟩ und nach Westen 250 ⟨Ellen⟩.18Und was übrig bleibt, ⟨beträgt⟩ in der Länge, parallel zur Weihegabe[11], 10 000 ⟨Ellen⟩ nach Osten und 10 000 ⟨Ellen⟩ nach Westen, es läuft parallel zur heiligen Weihegabe[12]. Sein Ertrag soll denen, die ⟨in⟩ der Stadt arbeiten, als Nahrung dienen.19Und die ⟨in⟩ der Stadt arbeiten, sollen es bearbeiten aus allen Stämmen Israels[13].20Die ganze Weihegabe[14] soll ⟨eine Fläche von⟩ 25 000 auf 25 000 ⟨Ellen haben⟩. Als Viereck sollt ihr die heilige Weihegabe aussondern[15] zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt.21Und was übrig bleibt, soll dem Fürsten ⟨gehören: Das Gebiet⟩ auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[16] und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 ⟨Ellen⟩[17] bis zur Ostgrenze und nach Westen längs der 25 000 ⟨Ellen⟩ zur Westgrenze hin, ⟨soll⟩ entsprechend den ⟨Stammes⟩anteilen dem Fürsten ⟨gehören⟩. Und die heilige Weihegabe[18] und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.22Und von dem Grundbesitz der Leviten und von dem Grundbesitz der Stadt mitten zwischen dem, was dem Fürsten gehört, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin ⟨liegt⟩, soll dem Fürsten gehören.23Und der Rest der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein ⟨Anteil⟩. (Jos 18,11)24Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,1)25Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,17)26Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon ein ⟨Anteil⟩. (Jos 19,10)27Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad ein ⟨Anteil⟩. (Jos 13,24)28Und neben dem Gebiet von Gad, nach der Mittagseite hin, südwärts, da soll die Grenze von Tamar sein ⟨bis zum⟩ Wasser von Meribat-Kadesch[19], zum Bach ⟨Ägyptens⟩ hin, bis an das große Meer. (Hes 47,19)29Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht der Herr, HERR[20]. (1Mo 35,23; Jos 18,10; Hes 47,21; Hes 48,31)
Die Stadt, ihre Tore und ihr Name
30Und das sind die Ausgänge der Stadt: Von der Nordseite aus⟨, die⟩ 4 500 ⟨Ellen⟩ misst[21] –31die Tore der Stadt aber ⟨heißen⟩ nach den Namen der Stämme Israels –, drei Tore nach Norden zu: das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins. (Offb 21,12)32Und nach der Ostseite hin 4 500 ⟨Ellen⟩ und drei Tore: das Tor Josef eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.33Und an der Südseite 4 500 ⟨Ellen⟩ Maß und drei Tore: das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.34An der Westseite 4 500 ⟨Ellen⟩ drei Tore[22]: das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins.35Ringsherum 18 000 ⟨Ellen⟩. Und der Name der Stadt ⟨heißt⟩ von nun an: Hier ist der HERR[23]. (4Mo 23,21; 1Chr 23,25; Ps 46,6; Ps 87,3; Jes 12,6; Hes 35,10; Hes 37,26; Joe 4,21)
Hesekiel 48
Lutherbibel 2017
von Deutsche Bibelgesellschaft1Dies sind die Namen der Stämme: Von Norden vom Meer an auf dem Wege nach Hetlon bis dahin, wo es nach Hamat geht, und nach Hazar-Enan, sodass Damaskus nördlich liegen bleibt, gegen Hamat: Das soll Dan als seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. (Hes 47,15)2Neben Dan soll Asser seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.3Neben Asser soll Naftali seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.4Neben Naftali soll Manasse seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.5Neben Manasse soll Ephraim seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.6Neben Ephraim soll Ruben seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.7Neben Ruben soll Juda seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
Das Land für den heiligen Bezirk, die Stadt und den Fürsten
8Neben Juda aber sollt ihr einen Teil als Abgabe absondern von Osten bis nach Westen, der fünfundzwanzigtausend Ellen breit und so lang ist wie sonst ein Anteil von Osten bis nach Westen. Mitten darin soll das Heiligtum stehen. (Hes 45,1)9Das Land, das ihr als Abgabe dem HERRN absondern sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend Ellen breit sein.10Und diese Abgabe für das Heiligtum soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ellen lang an der Nordseite und an der Südseite und zehntausend Ellen breit an der Ostseite und an der Westseite. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin stehen.11Es soll den geweihten Priestern gehören, den Söhnen Zadok, die mir Dienst getan haben und nicht mit den Israeliten abgefallen sind, wie die Leviten abgefallen sind. (Hes 40,46)12Und diese besondere Abgabe von der Abgabe des Landes soll ihnen gehören und hochheilig sein, neben dem Gebiet der Leviten.13Die Leviten aber sollen neben dem Gebiet der Priester auch ein Gebiet von fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge und zehntausend Ellen in der Breite haben; denn im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend Ellen und die Breite zwanzigtausend Ellen sein.14Und sie dürfen nichts davon verkaufen oder vertauschen, damit dieser beste Teil des Landes nicht in andere Hände kommt; denn er ist dem HERRN geheiligt.15Aber die übrigen fünftausend Ellen in der Breite entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen sollen nicht heilig, sondern für die Stadt zum Wohnen und zur Weidetrift bestimmt sein, und die Stadt soll mitten darin stehen.16Und das sollen ihre Maße sein: viertausendfünfhundert Ellen an der Nordseite und an der Südseite, ebenso auch an der Ostseite und an der Westseite viertausendfünfhundert Ellen. (Offb 21,16)17Die Weidetrift der Stadt soll zweihundertfünfzig Ellen gegen Norden und gegen Süden messen, ebenso auch gegen Osten und gegen Westen zweihundertfünfzig Ellen.18Aber das übrige Gebiet entlang der Abgabe für das Heiligtum, nämlich zehntausend Ellen gegen Osten und zehntausend Ellen gegen Westen, das soll dem Unterhalt derer dienen, die in der Stadt arbeiten.19Und die in der Stadt arbeiten, aus allen Stämmen Israels, sollen es bebauen.20So soll die ganze Abgabe fünfundzwanzigtausend Ellen im Geviert sein. Ein Viereck soll die Abgabe für das Heiligtum sein mit dem, was Eigentum der Stadt ist.21Was aber noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, nämlich auf beiden Seiten neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen an der Ostseite und an der Westseite, so weit wie die Anteile der Stämme reichen; das soll dem Fürsten gehören. Die Abgabe für das Heiligtum und der Tempel sollen in der Mitte liegen. (Hes 45,7)22Abgesehen von dem Eigentum der Leviten und dem Eigentum der Stadt, das mitten im Gebiet des Fürsten liegt, soll das Land zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins dem Fürsten gehören.
Verteilung des Landes im Süden
23Danach sollen die übrigen Stämme kommen: Benjamin soll seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.24Neben dem Gebiet Benjamins soll Simeon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.25Neben dem Gebiet Simeons soll Issachar seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.26Neben dem Gebiet Issachars soll Sebulon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.27Neben dem Gebiet Sebulons soll Gad seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.28Neben dem Gebiet von Gad soll im Süden die Grenze von Tamar bis an das Haderwasser von Kadesch laufen und den Bach Ägyptens hinab bis an das große Meer. (Hes 47,19)29Das ist das Land, das ihr austeilen sollt als Erbteil unter die Stämme Israels, und das sollen ihre Erbteile sein, spricht Gott der HERR.
Die Tore und der Name der Stadt
30Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: an der Nordseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen (Offb 21,12)31drei Tore: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi; denn die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden.32So auch an der Ostseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen drei Tore: nämlich das erste Tor Josef, das zweite Benjamin, das dritte Dan.33An der Südseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Issachar, das dritte Sebulon.34So auch an der Westseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen drei Tore: das erste Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naftali.35So soll der ganze Umfang achtzehntausend Ellen sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden »Hier ist der HERR«. (Jes 60,14; Hes 43,7; Offb 21,3)
Hesekiel 48
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches Bibelwerk1Das sind die Namen der Stämme: Im Norden, entlang dem Weg von Hetlon nach Lebo-Hamat und nach Hazar-Enan - das Gebiet von Damaskus liegt dabei nördlich, seitlich von Hamat - gehört von Osten nach Westen Dan ein Anteil.2Neben dem Gebiet Dans von Osten nach Westen Ascher - ein Anteil;3neben dem Gebiet Aschers von Osten nach Westen Naftali - ein Anteil;4neben dem Gebiet Naftalis von Osten nach Westen Manasse - ein Anteil;5neben dem Gebiet Manasses von Osten nach Westen Efraim - ein Anteil;6neben dem Gebiet Efraims von Osten nach Westen Ruben - ein Anteil;7neben dem Gebiet Rubens von Osten nach Westen Juda - ein Anteil.8Neben dem Gebiet Judas von Osten nach Westen soll das Hebeopfer sein, das ihr entrichten sollt, 25 000 Ellen breit und genauso lang wie jeder andere Anteil von Osten nach Westen. In seiner Mitte liegt das Heiligtum. (Hes 48,1)9Das Hebeopfer, das ihr dem HERRN als Abgabe entrichtet, hat eine Länge von 25 000 Ellen und eine Breite von 20 000 Ellen.[1]10Das heilige Hebeopfer soll, wie folgt, eingeteilt werden: Den Priestern soll ein Stück gehören, das im Norden 25 000 Ellen lang ist, im Westen 10 000 Ellen breit, im Osten 10 000 Ellen breit und im Süden auch 25 000 Ellen lang. Das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte liegen.11Den geweihten Priestern aus den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht abgeirrt sind, als die Israeliten ebenso in die Irre gingen wie die Leviten,12ihnen soll als Hebeopfer ein Stück von dem Land gehören, das als Hebeopfer entrichtet wurde; es ist hochheilig und liegt neben dem Gebiet der Leviten.13Den Leviten soll wie den Priestern ein Gebiet von 25 000 Ellen Länge und 10 000 Ellen Breite gehören. Das Ganze hat also eine Länge von 25 000 Ellen und eine Breite von 20 000 Ellen. (3Mo 25,32)14Man darf nichts davon verkaufen oder zum Tausch anbieten noch darf man dieses beste Stück des Landes auf andere übertragen; denn es ist dem HERRN heilig.15Die 5 000 Ellen, die längs der 25 000 Ellen in der Breite noch übrig bleiben, sind nicht heilig, sondern gehören der Stadt als Wohngebiet und Weidefläche. Die Stadt soll mitten darin liegen. (Offb 21,12)16Ihre Maße sollen im Norden 4500 Ellen und im Süden 4 500 Ellen betragen, ebenso 4 500 Ellen im Osten und 4 500 Ellen im Westen.17Die Weidefläche der Stadt erstreckt sich 250 Ellen nach Norden, 250 Ellen nach Süden, 250 Ellen nach Osten und 250 Ellen nach Westen.18Was dann der Länge nach noch übrig ist längs des heiligen Hebeopfers, sind 10 000 Ellen nach Osten und 10 000 Ellen nach Westen. Es liegt längs der heiligen Hebeopfer und von seinen Erträgen sollen sich die Arbeiter der Stadt ernähren.19Die Arbeiter der Stadt, die dieses Stück bebauen, sollen aus allen Stämmen Israels sein.20Das ganze Hebeopfer soll 25 000 mal 25 000 Ellen betragen. Als Quadrat einschließlich des Eigentums der Stadt sollt ihr das heilige Hebeopfer entrichten.21Was zu beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Besitzes der Stadt übrig bleibt, soll dem Fürsten gehören: Von den 25 000 Ellen des Hebeopfers bis zur Ostgrenze und von den 25 000 Ellen der Westseite bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen, sollen dem Fürsten gehören. Das heilige Hebeopfer und das Tempelheiligtum liegen mitten darin.22Abgesehen vom Besitz der Leviten und abgesehen vom Besitz der Stadt, die mitten in dem Gebiet liegen, das dem Fürsten gehört, soll das Gebiet zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins dem Fürsten gehören.23Die übrigen Stämme: Von Osten nach Westen Benjamin - ein Anteil;24neben dem Gebiet Benjamins von Osten nach Westen Simeon - ein Anteil;25neben dem Gebiet Simeons von Osten nach Westen Issachar - ein Anteil;26neben dem Gebiet Issachars von Osten nach Westen Sebulon - ein Anteil;27neben dem Gebiet Sebulons von Osten nach Westen Gad - ein Anteil.28Neben dem Gebiet Gads verläuft im Negeb die Südgrenze; sie führt von Tamar zu den Quellen von Meribat-Kadesch und zu dem Bach, der ins große Meer fließt.29Das ist das Land, das ihr als Erbbesitz an die Stämme Israels verlosen sollt, und das sind ihre Anteile - Spruch GOTTES, des Herrn.
Tore und Name der Stadt
30Das sind die Ausgänge der Stadt: auf der Nordseite, 4 500 Maß, drei Tore:31- die Stadttore aber sind nach den Stämmen Israels benannt -: drei Tore im Norden: das Tor Ruben ist eines, das Tor Juda ist eines, das Tor Levi ist eines; (Offb 21,12)32auf der Ostseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Josef ist eines, das Tor Benjamin ist eines, das Tor Dan ist eines;33auf der Südseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Simeon ist eines, das Tor Issachar ist eines, das Tor Sebulon ist eines;34die Westseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Gad ist eines, das Tor Ascher ist eines, das Tor Naftali ist eines.35Der Umfang beträgt 18 000. Und der Name der Stadt ist von heute an: Hier ist der HERR. (Offb 3,12; Offb 21,3)