von Genfer Bibelgesellschaft1Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; (Hi 24,16)2ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. (2Mo 21,37; Jes 40,2; Jer 16,18; Offb 18,6)4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. (2Mo 21,34)5Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. (2Sam 14,30)6Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. (Spr 6,30)7Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. (2Mo 22,10)8Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. (4Mo 5,6; 1Kön 8,31; Mt 18,15)9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,10so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. (Hebr 6,16)11Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;12wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. (1Mo 31,39)13Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; (5Mo 15,2; Neh 5,4; Ps 37,21)14ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.
Sittengesetze
15Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. (5Mo 22,28)16Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 5Mo 10,19)21Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, (5Mo 15,9; Ps 146,9)23und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! (Ps 18,27; Kla 5,3)24Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,35; Spr 28,8)25Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; (5Mo 24,10)26denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,23; Ps 34,7; Lk 6,36)
Gebote der Gottesfurcht
27Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (3Mo 24,15; Apg 23,2; 1Petr 2,17; Jud 1,8)28Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![1] (2Mo 13,2; 2Mo 13,11; 2Mo 23,19; 4Mo 18,30; 4Mo 18,32)29Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen. (3Mo 11,44; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Apg 10,14; 1Petr 1,15)
2.Mose 22
Elberfelder Bibel
von SCM Verlag1Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, sodass er stirbt, so ist es ihm[1] keine Blutschuld. (Jer 2,34)2Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[2] Blutschuld. Er[3] muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den ⟨Wert des⟩ von ihm Gestohlenen verkauft werden.3Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[4]. (2Mo 21,34; Jes 40,2)4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[5] und seinem Vieh ⟨dabei⟩ freien Lauf lässt, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[6].5Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, sodass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat. (3Mo 5,20)6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[7].7Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, ⟨damit man erfährt,⟩ ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.8Bei jedem Fall von Veruntreuung[8] an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[9] sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[10].9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder wird weggeführt, ⟨und⟩ niemand sieht es,10dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein[11], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[12] es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[13]. (Hebr 6,16)11Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.12Falls es ⟨aber⟩ zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[14]. (1Mo 31,39)13Wenn jemand von seinem Nächsten ⟨ein Stück Vieh⟩ leiht, und es bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder stirbt – falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[15];14falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[16]. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[17].15Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[18] ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)16Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.
20Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. (2Mo 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5)21Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken. (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; Hi 6,27; Ps 146,9; Jes 1,17; Sach 7,10)22Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien ⟨muss⟩, ihr Geschrei gewiss erhören, (5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Jak 5,4)23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. – (Spr 22,23; Kla 5,3)24Falls du ⟨einem aus⟩ meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[20]; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. – (3Mo 25,35; 5Mo 23,21; Neh 5,7)25Falls du wirklich den Mantel[21] deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; (Hes 18,7)26denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er ⟨sonst⟩ liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. – (5Mo 24,10; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Am 2,8)
Pflege der Gottesgemeinschaft
27Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (2Sam 16,5; 1Kön 2,8; Pred 10,20; Apg 23,5)28Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[22] sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. (2Mo 23,16)29Ebenso sollst du es mit deinem Rind ⟨und⟩ deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. – (2Mo 13,2; 3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (3Mo 7,24; 3Mo 11,44; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)
2.Mose 22
King James Version
1If a man shall steal an ox, or a sheep, and kill it, or sell it; he shall restore five oxen for an ox, and four sheep for a sheep.2If a thief be found breaking up, and be smitten that he die, there shall no blood be shed for him.3If the sun be risen upon him, there shall be blood shed for him; for he should make full restitution; if he have nothing, then he shall be sold for his theft.4If the theft be certainly found in his hand alive, whether it be ox, or ass, or sheep; he shall restore double.5If a man shall cause a field or vineyard to be eaten, and shall put in his beast, and shall feed in another man' field; of the best of his own field, and of the best of his own vineyard, shall he make restitution.6If fire break out, and catch in thorns, so that the stacks of corn, or the standing corn, or the field, be consumed therewith ; he that kindled the fire shall surely make restitution.7If a man shall deliver unto his neighbour money or stuff to keep, and it be stolen out of the man' house; if the thief be found, let him pay double.8If the thief be not found, then the master of the house shall be brought unto the judges, to see whether he have put his hand unto his neighbour's goods.9For all manner of trespass, whether it be for ox, for ass, for sheep, for raiment, or for any manner of lost thing, which another challengeth to be his, the cause of both parties shall come before the judges; and whom the judges shall condemn, he shall pay double unto his neighbour.10If a man deliver unto his neighbour an ass, or an ox, or a sheep, or any beast, to keep; and it die, or be hurt, or driven away, no man seeing it :11Then shall an oath of the LORD be between them both, that he hath not put his hand unto his neighbour's goods; and the owner of it shall accept thereof , and he shall not make it good.12And if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.13If it be torn in pieces, then let him bring it for witness, and he shall not make good that which was torn.14And if a man borrow ought of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof being not with it, he shall surely make it good.15But if the owner thereof be with it, he shall not make it good: if it be an hired thing , it came for his hire.16And if a man entice a maid that is not betrothed, and lie with her, he shall surely endow her to be his wife.17If her father utterly refuse to give her unto him, he shall pay money according to the dowry of virgins.18Thou shalt not suffer a witch to live.19Whosoever lieth with a beast shall surely be put to death.20He that sacrificeth unto any god, save unto the LORD only, he shall be utterly destroyed.21Thou shalt neither vex a stranger, nor oppress him: for ye were strangers in the land of Egypt.22Ye shall not afflict any widow, or fatherless child.23If thou afflict them in any wise, and they cry at all unto me, I will surely hear their cry;24And my wrath shall wax hot, and I will kill you with the sword; and your wives shall be widows, and your children fatherless.25If thou lend money to any of my people that is poor by thee, thou shalt not be to him as an usurer, neither shalt thou lay upon him usury.26If thou at all take thy neighbour's raiment to pledge, thou shalt deliver it unto him by that the sun goeth down:27For that is his covering only, it is his raiment for his skin: wherein shall he sleep? and it shall come to pass, when he crieth unto me, that I will hear; for I am gracious.28Thou shalt not revile the gods, nor curse the ruler of thy people.29Thou shalt not delay to offer the first of thy ripe fruits, and of thy liquors: the firstborn of thy sons shalt thou give unto me.30Likewise shalt thou do with thine oxen, and with thy sheep: seven days it shall be with his dam; on the eighth day thou shalt give it me.31And ye shall be holy men unto me: neither shall ye eat any flesh that is torn of beasts in the field; ye shall cast it to the dogs.