1Am Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose:2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll auch das Land einen Sabbat für Jahwe feiern.3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen.4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden.5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land.6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern.7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."
Das Jubeljahr
8"Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind.9Dann sollst du am 10. Oktober[1] den Schofar, das Signalhorn,[2] blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen.10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr[3] für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren.11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und das, was nachwächst, nicht ernten, auch die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht.12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen.13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft, damit keiner geschädigt wird.15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen.16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen.17Niemand soll seinen Nächsten ausnutzen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott!18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen.19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen.20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten',21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt.22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter.24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen.26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt,27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen.28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück.29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht – vom Zeitpunkt des Verkaufs an – ein volles Jahr bestehen.30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück.31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück.32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht.33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten.34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können.36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst.38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln,40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten.41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen.42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden.43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten.44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen.45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen.46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm so verarmt, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft,48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen.49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen.50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners.51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten.52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen.53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird.54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden.55Denn die Israeliten sind mein Eigentum, es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"
3.Mose 25
Gute Nachricht Bibel 2018
Sabbatjahr und Erlassjahr
1-2Der HERR sagte zu Mose auf dem Berg Sinai: »Richte den Leuten von Israel aus, was ich ihnen zu sagen habe: ›Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, müsst ihr dafür sorgen, dass das Land mir jedes siebte Jahr einen Sabbat feiert. (2Mo 23,10; 5Mo 15,1; Neh 10,32)3Sechs Jahre sollt ihr eure Felder bestellen, eure Weinstöcke beschneiden und den Ertrag einsammeln.4Aber jedes siebte Jahr muss das Land ruhen; es feiert einen Sabbat zu Ehren des HERRN. Ihr dürft in diesem Jahr kein Feld bestellen und keinen Weinberg pflegen.5Auch was sich selbst ausgesät hat, darf nicht abgeerntet werden und ungepflegt wachsende Weintrauben dürfen nicht abgelesen werden. Ihr müsst das Land unbedingt ruhen lassen.6Es wird aber während des Sabbatjahres genügend Nahrung für euch hervorbringen, auch für eure Sklaven und Sklavinnen, die Lohnarbeiter und Fremdarbeiter, für alle, die bei euch leben,7für euer Vieh und die wild lebenden Tiere. Ihr dürft alles von der Hand in den Mund essen, was von selbst wächst.8Wenn ihr das Sabbatjahr siebenmal gefeiert habt und also insgesamt 49 Jahre vergangen sind,9lasst ihr am 10. Tag des 7. Monats, dem Versöhnungstag, im ganzen Land das Widderhorn blasen.10Dies ist das Zeichen dafür, dass alle seine Bewohner wieder in ihre ursprünglichen Rechte eingesetzt werden. Das 50. Jahr[1] muss für euch als ein Jahr gelten, das mir gehört. Es ist das Erlassjahr, in dem eine allgemeine Wiederherstellung erfolgt. Jeder Israelit, der seinen erblichen Landbesitz verpfändet hat, bekommt ihn wieder zurück, und wer sich einem anderen Israeliten als Sklaven verkauft hat, darf zu seiner Sippe zurückkehren. (Jes 61,2; Lk 4,19)11In diesem Jahr darf nicht gesät werden, und was ungesät nachwächst, darf nicht abgeerntet werden;12auch die von selbst wachsenden Weintrauben dürft ihr nicht ablesen. Das ganze Jahr soll ein heiliges Jahr sein, das mir gehört. Ihr dürft aber vom Feld weg essen, was darauf wächst.13Im Erlassjahr soll jeder seinen Besitz an Grund und Boden zurückerhalten.14Dies müsst ihr berücksichtigen, wenn ihr von einem anderen Israeliten Land kauft oder es ihm verkauft.15-16Der Preis richtet sich nach der Zeitspanne bis zum nächsten Erlassjahr. Sind es noch viele Jahre, so ist der Kaufpreis höher, sind es nur noch wenige, so ist er entsprechend niedriger. Gekauft wird nicht das Land, sondern die Anzahl der Ernten.17Darum soll keiner von euch einen anderen Israeliten übervorteilen. Nehmt meine Weisungen ernst, denn ich bin der HERR, euer Gott.18-19Gehorcht meinen Geboten und richtet euch nach meinen Weisungen, dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land leben können, und das Land wird so viel hervorbringen, dass ihr genug zu essen habt.20Ihr braucht euch nicht zu sorgen: Was werden wir im siebten Jahr essen, wenn wir nicht säen und nicht ernten können?21Ich, der HERR, werde das Land im sechsten Jahr so reich segnen, dass der Ertrag für zwei Jahre ausreicht.22Nachdem ihr im achten Jahr ausgesät habt, könnt ihr dann noch bis zur neuen Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres leben.‹
Das Land als Eigentum Gottes und Besitz der Menschen
23›Besitz an Grund und Boden darf nicht endgültig verkauft werden, weil das Land nicht euer, sondern mein Eigentum ist. Ihr lebt bei mir wie Fremde oder Gäste, denen das Land nur zur Nutzung überlassen ist. (Ps 39,13)24Bei jedem Landkauf müsst ihr ein Rückkaufsrecht einräumen.25Wenn dein Bruder, ein anderer Israelit, verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkaufen muss, soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das Veräußerte zurückkaufen.26Angenommen, es findet sich niemand, der dazu in der Lage ist, aber er selbst bringt später genug auf, um seinen Besitz zurückzukaufen,27dann muss er so viel dafür bezahlen, wie der Zeitspanne entspricht, die noch bis zum nächsten Erlassjahr verbleibt.28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, so bleibt sein Besitz bis zum Erlassjahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn, den ursprünglichen Besitzer, zurück.29Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer befestigten Stadt, so wird ihm das Rückkaufsrecht nur für ein Jahr eingeräumt.30Wenn es innerhalb dieser Frist nicht zurückgekauft wird, geht es unwiderruflich an den Käufer und seine Erben über und fällt auch im Erlassjahr nicht an den früheren Besitzer zurück.31Anders ist es, wenn das Haus zu einem Dorf ohne Schutzmauer gehört. Es wird dann genauso behandelt wie das freie Feld: Es kann unbefristet zurückgekauft werden und im Erlassjahr fällt es an den ursprünglichen Besitzer zurück.32Auch für die Häuser der Leviten in ihren Städten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht, (4Mo 35,2)33und wenn sie nicht vorher zurückgekauft wurden, fallen sie im Erlassjahr an ihren ersten Besitzer zurück.[2] Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten,34genauso wie das Weideland, das zu ihren Städten gehört. Das Weideland der Leviten darf jedoch überhaupt nicht verkauft werden; es ist ihr unveräußerlicher Besitz.‹
Ein Israelit darf nicht versklavt werden
35›Wenn dein Bruder, ein anderer Israelit neben dir, verarmt ist und seinen ganzen Besitz verloren hat, dann hilf ihm! Sorge dafür, dass er wie ein Fremder oder ein Fremdarbeiter unter euch sein Leben fristen kann. (5Mo 15,7)36-37Fordere keine Zinsen von ihm, wenn du ihm Geld leihst, und verlange die Nahrungsmittel, mit denen du ihm aushilfst, nicht mit einem Aufschlag zurück. Nehmt meine Weisungen ernst und sorgt dafür, dass euer Bruder neben euch leben kann. (2Mo 22,24)38Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. (3Mo 11,45)39Wenn dein Bruder neben dir so sehr verarmt, dass er sich selbst an dich verkaufen muss, dann behandle ihn nicht wie einen Sklaven, (2Mo 21,2; 5Mo 15,12)40sondern wie einen Lohnarbeiter oder Fremdarbeiter. Er muss bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten,41dann wird er samt seiner Familie wieder frei und kann zu seiner Sippe zurückkehren; auch seinen Erbbesitz erhält er wieder zurück.42Denn alle Israeliten sind mein Eigentum, weil ich sie aus Ägypten geführt habe. Sie dürfen nicht als Sklaven verkauft werden.43Nehmt meine Weisungen ernst und zwingt keinen Israeliten zur Sklavenarbeit.44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen.45Auch Fremdarbeiter, die bei euch wohnen, könnt ihr als Sklaven erwerben und ebenso ihre Nachkommen, die in eurem Land geboren sind. Ihr könnt sie für immer als euer Eigentum behalten46und auch euren Söhnen vererben; sie müssen nicht freigelassen werden. Aber eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht zu Sklaven machen.47Es kann sein, dass ein Fremder, der bei euch lebt, oder ein Fremdarbeiter zu Reichtum kommt, während euer Bruder, ein Israelit, in seiner Nähe verarmt und sich ihm oder seinen Nachkommen als Sklaven verkaufen muss.48-49Dann besteht für den Israeliten jederzeit das Recht auf Freikauf. Einer seiner leiblichen Brüder oder sein Onkel oder Vetter oder ein anderer naher Verwandter kann als Löser für ihn eintreten und ihn zurückkaufen oder er kann es selbst tun, wenn er die Mittel zusammenbringt.50Er überschlägt dann mit seinem Herrn, wie viele Jahre er ihm gedient hat und wie viele es noch bis zum nächsten Erlassjahr sind, und berechnet den Jahressatz nach dem Lohn für einen Arbeiter.51-52Die Summe für den Freikauf entspricht der Zahl der Jahre, die noch bis zum Erlassjahr fehlen.53Sein Herr soll ihn stets wie einen freien Mann behandeln, der für einen jährlichen Lohn bei ihm arbeitet; ihr dürft nicht zulassen, dass er ihn zum Sklaven macht.54Wenn ein Freikauf nicht möglich ist, muss er samt seiner Familie im nächsten Erlassjahr freigelassen werden.55Denn mir gehören alle Israeliten als Sklaven, sie sind mein Eigentum, weil ich sie aus Ägypten geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott!‹«
3.Mose 25
Elberfelder Bibel
Sabbat- und Jobeljahr
1Und der HERR redete auf dem Berg Sinai zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, dann soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern[1]. (3Mo 26,34)3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes[2] einsammeln.4Aber im siebten Jahr soll ein ganz feierlicher Sabbat[3] für das Land sein; ein Sabbat dem HERRN. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden,5den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier soll es für das Land sein.6Und der Sabbat⟨ertrag⟩ des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen[4], die sich bei dir aufhalten. (2Kön 19,29)7Auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. (2Mo 23,10)8Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49 Jahre ausmachen.9Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, ein Lärmhorn erschallen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land erschallen lassen. (3Mo 16,29; 4Mo 10,10; Ps 89,16)10Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen, und sollt im Land Freilassung für all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel⟨jahr⟩[5] soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren. (4Mo 36,4; Jer 34,14; Hes 46,17; Lk 4,18)11Ein Jobel⟨jahr⟩[6] soll dieses, das Jahr des fünfzigsten Jahres, für euch sein. Ihr dürft nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht abernten[7];12denn ein Jobel⟨jahr⟩[8] ist es: Es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.13In diesem Jahr des Jobels[9] sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. (3Mo 25,28; 3Mo 27,17; Jes 61,2; Hes 7,13)14Und wenn ihr etwas verkauft – ⟨sei es⟩ ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten –, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen. (3Mo 19,13; Jes 3,14)15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel⟨jahr⟩[10] sollst du von deinem Nächsten kaufen; nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.16Nach dem Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vergrößern, und nach dem Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. (3Mo 27,18)17Und so soll keiner von euch seinen Nächsten übervorteilen. Und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. (1Mo 42,18; 3Mo 19,13; 3Mo 19,14; 3Mo 25,36; Spr 16,6; Jes 3,14)18So führt meine Ordnungen aus und haltet meine Rechtsbestimmungen[11] und tut sie, dann werdet ihr in eurem Land sicher wohnen! (3Mo 19,19; 3Mo 26,6; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5; Spr 1,33)19Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in ihm wohnen. (3Mo 26,4; 3Mo 26,6; 5Mo 12,10; 1Kön 5,5; Spr 1,33; Jes 1,19; Jes 30,23)20Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? – siehe, wir säen nicht, und unsern Ertrag sammeln wir nicht ein –:21Ich werde im sechsten Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringt. (2Mo 16,29)22Und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr ⟨noch⟩ altes ⟨Getreide⟩ vom Ertrag ⟨des sechsten Jahres⟩ essen. Bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes ⟨Getreide⟩ essen. (2Mo 16,5; 3Mo 26,10)23Und das Land soll nicht endgültig[12] verkauft werden, denn mir gehört das Land; denn Fremde und Beisassen[13] seid ihr bei mir. (Ps 39,13; Hos 9,3)24Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr für das Land Loskauf[14] gestatten.25Wenn dein Bruder verarmt und ⟨etwas⟩ von seinem Eigentum[15] verkauft, dann soll als sein Löser sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einlösen[16]. (3Mo 25,47; Rut 4,4; Jer 32,7)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht[17],27dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darüber hinausgeht, dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.28Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurückzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr[18]; und im Jobel⟨jahr⟩ soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. (3Mo 27,24)29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, soll sein Lösungsrecht[19] bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs;[20] eine bestimmte Zeit[21] soll sein Lösungsrecht bestehen.30Wenn es aber nicht gelöst wird[22], bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, dann soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, endgültig[23] dem, der es kaufte, verbleiben für seine Generationen; es soll im Jobel⟨jahr⟩[24] nicht frei ausgehen.31Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es soll Lösungsrecht[25] für ein solches ⟨Haus⟩ bestehen, und im Jobel⟨jahr⟩[26] wird es frei ausgehen.32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht[27] für die Leviten geben, (4Mo 35,2)33und zwar so: ⟨Einer⟩ von den Leviten mag es einlösen[28], oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel⟨jahr⟩[29] frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel.34Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. (2Chr 31,19; Hes 48,13)35Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand[30] neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstützen ⟨wie⟩ den Fremden[31] und Beisassen[32], damit er neben dir leben kann. (5Mo 10,18; 5Mo 15,7; Hi 31,16; Spr 14,31; Gal 2,10; 1Joh 3,17)36Du sollst nicht Zins von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,17; Neh 5,3)37Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben. (Hes 22,12; Lk 6,35)38Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. (2Mo 20,2; 3Mo 11,45)39Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen. (2Mo 21,2; 1Kön 9,22; 2Kön 4,1)40Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse[33] soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr[34] soll er bei dir dienen. (5Mo 15,12)41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man einen Sklaven verkauft. (2Mo 20,2; 3Mo 26,13)43Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3Mo 25,17; 2Chr 28,10; Hi 31,13; Kol 4,1)44Was aber deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, die du haben wirst; von den Nationen, die rings um euch her ⟨leben⟩, von ihnen mögt ihr Sklave und Sklavin kaufen. (Jes 14,2)45Und auch von den Kindern der Beisassen[35], die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,46und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr für ewig dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israel, sollt ihr nicht einer über den andern mit Gewalt[36] herrschen.47Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen[37] neben dir etwas erreicht[38] und ⟨wenn⟩ dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Sippe des Fremden,48dann soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht[39] für ihn bestehen. Einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen[40]. (Neh 5,8)49Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen[41], oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand ⟨es wieder⟩ aufbringen[42], dann soll er sich selbst einlösen. (3Mo 25,26)50Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr[43]. Und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen[44]; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein[45].51Wenn es noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhältnis seinen Loskauf von seinem Kaufgeld zurückzahlen.52Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr[46], dann soll er es ihm berechnen: Nach dem Verhältnis seiner Jahre soll er seinen Loskauf zurückzahlen.53Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt über ihn herrschen.54Und wenn er nicht in dieser Weise eingelöst[47] wird, dann soll er im Jobeljahr[48] frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.55Denn mir gehören die Söhne Israel als Sklaven. Meine Sklaven sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott. (2Mo 20,2)
3.Mose 25
Neue Genfer Übersetzung
Das Sabbatjahr
1Auf dem Berg Sinai sagte der HERR zu Mose:2»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, soll das Land jedes siebte Jahr zu Ehren des HERRN Sabbat feiern.3Sechs Jahre könnt ihr eure Felder bestellen, eure Weinberge beschneiden und die Ernte einbringen.4Im siebten Jahr jedoch soll das Land ein Ruhejahr[1] halten, ein Sabbatjahr zu Ehren des HERRN. Ihr dürft eure Felder nicht bestellen und eure Weinberge nicht beschneiden.5Was nach der Ernte vom Vorjahr noch nachwächst, sollt ihr nicht abernten, und an den unbeschnittenen Weinstöcken sollt ihr keine Weinlese halten. Das Land soll ein Ruhejahr haben.6Was es in dieser Ruhezeit von selbst hervorbringt, deckt euren Bedarf:[2] Jeder soll so viel einsammeln, wie er gerade braucht – ihr, eure Sklaven und Sklavinnen sowie die israelitischen und die ausländischen Lohnarbeiter, die sich bei euch niedergelassen haben.[3]7Auch euer Vieh und die wilden Tiere in eurem Land finden genug zu essen.
Das Erlassjahr
8Wenn sieben Sabbatjahre ins Land gegangen sind, also siebenmal sieben – das sind neunundvierzig – Jahre vergangen sind,9lasst ihr am zehnten Tag des siebten Monats, dem Versöhnungstag, im ganzen Land das Widderhorn blasen.10Dies ist das Zeichen dafür, dass das fünfzigste Jahr ein besonderes, Gott geweihtes Jahr ist.[4] Ruft im ganzen Land die Freilassung aus für alle, die verschuldet waren und darum zu Sklaven wurden. Es ist ein Erlassjahr[5], in dem jeder den Grundbesitz zurückerhält, den er verpfänden musste, und als freier Mensch zu seiner Sippe zurückkehren kann.11Jedes fünfzigste Jahr soll bei euch ein Erlassjahr sein. In diesem Jahr dürft ihr nicht säen und keine Ernte einbringen. Auch das, was seit der letzten Ernte nachgewachsen ist, dürft ihr nicht abernten. Ihr müsst eure Weinstöcke unbeschnitten lassen und dürft keine Weinlese halten.12Denn das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Nur was ohne Aussaat auf den Feldern wächst, dürft ihr essen.13Im Erlassjahr soll jeder seinen ererbten Grundbesitz zurückbekommen.14Wenn ihr von einem anderen Israeliten Land kauft oder es ihm verkauft, dann übervorteilt ihn nicht.15Der Kaufpreis sinkt mit der Zahl der Jahre, die seit dem letzten Erlassjahr vergangen sind. Der Verkäufer berechnet die Erntejahre,16die bis zum nächsten Erlassjahr verbleiben. Sind es noch viele, dann fällt der Kaufpreis höher aus. Verbleiben nur noch wenige Ertragsjahre, dann ist der Preis entsprechend niedriger. Denn verkauft wird letztlich nicht das Land, sondern die Anzahl der Ernten.17Übervorteilt einander also nicht. Habt Ehrfurcht vor mir[6], denn ich bin der HERR, euer Gott.18Haltet euch an meine Ordnungen. Richtet euch nach meinen Rechtsbestimmungen und lebt nach ihnen. Dann werdet ihr sicher in eurem Land wohnen.19Es wird reichen Ertrag bringen, ihr werdet genug zu essen haben und sicher darin leben.20Wenn ihr euch fragt: ›Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nichts säen und keine Ernte einbringen dürfen?‹,21dann versichere ich euch: Ich werde euch im sechsten Jahr meinen besonders reichen Segen schenken, sodass der Ernteertrag für drei Jahre ausreicht.22Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr noch von der Ernte des sechsten Jahres leben können. Bis ihr im neunten Jahr die neue Ernte einbringt, könnt ihr euch noch vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren[7].
Verkauf und Rückkauf von Grundbesitz
23Grund und Boden dürft ihr nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört mir. Ihr seid auf meinem Besitz nur Gäste oder Fremde, die das Land lediglich bearbeiten dürfen.24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.25Wenn ein Israelit[8] verarmt und einen Teil seines Grundbesitzes verkaufen muss, dann soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das Grundstück zurückkaufen.26Hat er keinen Verwandten, der das Grundstück zurückkaufen könnte, bringt aber selbst irgendwann die erforderliche Summe auf,27dann soll er die Jahre, die seit dem Verkauf vergangen sind, vom Kaufpreis abziehen und dem Käufer den Restwert auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz.28Kann er jedoch die Summe für den Rückkauf nicht aufbringen, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann fällt es wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück.29Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer befestigten Stadt, dann hat er für ein Jahr das Recht auf Rückkauf. Nur innerhalb dieser Frist kann er sein Haus wieder erwerben.30Kauft er es innerhalb dieses Jahres nicht zurück, geht es endgültig in den Besitz des Käufers und seiner Nachkommen über. Auch im Erlassjahr fällt es nicht an seinen ursprünglichen Besitzer zurück.31Häuser in Dörfern ohne Stadtmauer sollen rechtlich wie Grundstücke behandelt werden. Solche Häuser können jederzeit zurückgekauft werden, und im Erlassjahr fallen sie an den ursprünglichen Besitzer zurück.32Auch für die Häuser in den Levitenstädten besteht jederzeit ein Rückkaufsrecht.33Kann ein Levit sein Haus nicht zurückkaufen, dann fällt es im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser in den Levitenstädten sind der einzige Besitz, den die Leviten in Israel haben.34Das Weideland um die Städte der Leviten darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.
Rechtsschutz für verarmte Israeliten
35Wenn ein Israelit verarmt und nicht mehr für sich selbst sorgen kann[9], dann hilf ihm. Unterstütze ihn, damit er wenigstens wie ein Gast oder ein Fremder unter euch leben kann.36Wenn du ihm etwas leihst, dann verlang von ihm keine Zinsen oder Aufschläge. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf deinem Mitmenschen, dass er weiterhin unter euch leben kann.37Leih ihm Geld, ohne Zinsen zu nehmen, und fordere die Nahrungsmittel, mit denen du ihm aushilfst, nicht mit einem Aufschlag zurück.38Ich bin der HERR, euer Gott. Ich habe euch aus Ägypten geführt, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein.
Rückkaufsrecht für israelitische Sklaven
39Wenn jemand aus deinem Volk[10] verarmt und sich an dich als Sklave verkauft, dann lass ihn keine Sklavenarbeit verrichten.40Er soll bei dir leben wie ein einheimischer oder ausländischer Lohnarbeiter und darf nur bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten.41Dann wird er mitsamt seinen Kindern wieder frei. Er darf zu seiner Sippe zurückkehren und erhält den Besitz seiner Vorfahren zurück.42Die Israeliten gehören mir[11], ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. Ist ein Israelit dein Sklave geworden, dann darfst du ihn nicht verkaufen.43Du sollst ihn nicht schlecht behandeln und ihm keine Gewalt antun. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott.44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, dann kauft sie von euren Nachbarvölkern.45Auch die ausländischen Lohnarbeiter, die bei euch leben, könnt ihr als Sklaven erwerben, ebenso ihre Nachkommen, die in eurem Land geboren wurden. Sie sind dann euer Eigentum,46und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Aber Israeliten – Menschen aus eurem Volk – dürft ihr nicht zum Sklavendienst zwingen.47Wenn ein Ausländer, der bei euch Zuflucht sucht oder sich niedergelassen hat, zu Reichtum kommt, und ein Israelit verarmt so, dass er sich ihm oder seinen Nachkommen als Sklave verkauft,48dann besteht für den israelitischen Sklaven jederzeit das Recht auf Rückkauf. Einer seiner Brüder kann als Löser für ihn eintreten,49ebenso sein Onkel, sein Neffe oder ein anderer naher Verwandter. Ist der Versklavte irgendwann in der Lage, den benötigten Betrag selbst aufzubringen, kann er sich auch selbst wieder freikaufen.50Wenn sich ein Israelit als Sklave verkaufen muss, soll er den Preis zusammen mit seinem Käufer nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Kauf und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Jahressatz soll dem entsprechen, was ein Lohnarbeiter in dieser Zeit bekommen würde.51Wenn der Versklavte sich wieder loskaufen will und es verbleiben noch viele Jahre bis zum Erlassjahr, muss er einen entsprechend großen Teil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzahlen.52Ist die Zeit bis dorthin jedoch nur noch kurz, muss er eine entsprechend geringere Summe zahlen.53Solange der Israelit bei seinem Herrn ist, soll dieser ihn wie einen freien Mann behandeln, der als Lohnarbeiter bei ihm lebt.[12] Lasst nicht zu, dass er wie ein Sklave gehalten wird.54Wenn ein Rückkauf nicht möglich ist, muss der israelitische Sklave mit seinen Kindern im nächsten Erlassjahr wieder freigelassen werden.55Denn ihr Israeliten seid allein mein Eigentum, ihr seid meine Diener[13], die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.