von Karl-Heinz Vanheiden1Ein Mann darf nicht eine Frau seines Vaters heiraten, denn damit entehrt[1] er seinen Vater.
Wer zur Gemeinde Jahwes gehört
2Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist.3Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden.4Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation.5Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen.6Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb.7Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen.8Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt.9Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden.
Die Reinhaltung des Feldlagers
10Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen.11Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls[2] nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten.12Gegen Abend soll er sich dann in Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen.13Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst.14Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast.15Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde auszuliefern. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet.
Flüchtige Sklaven
16Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern.17Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken.
Sakrale Prostitution
18Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden.19Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld[3] bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas.
Zinsen
20Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann.21Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt.
Gelübde
22Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet.23Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet.24Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast.
Erlaubter Mundraub
25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln.26Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen.
1Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf das Bett seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)
Zutritt zur Versammlung des Herrn
2In die Versammlung des HERRN darf keiner kommen, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist.3In die Versammlung des HERRN darf kein Bastard kommen; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des HERRN kommen.4In die Versammlung des HERRN darf kein Ammoniter oder Moabiter kommen, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen; (Neh 13,1)5denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg entgegengegangen, als ihr aus Ägypten zogt, und Moab hat Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich gedungen, damit er dich verfluchte - (4Mo 22,1)6doch der HERR, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhören, und der HERR, dein Gott, hat für dich den Fluch in Segen verwandelt; denn der HERR, dein Gott, liebt dich. (5Mo 10,15)7Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit ihnen bemühen. (Esr 9,12)8Der Edomiter dagegen soll dir kein Gräuel sein; denn er ist dein Bruder. Der Ägypter soll dir kein Gräuel sein; denn du hast als Fremder in seinem Land gewohnt.9In der dritten Generation dürfen ihre leiblichen Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen.
Reinheit des Heerlagers
10Wenn du ins Feld ziehst und gegenüber deinen Feinden das Lager aufschlägst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hüten.11Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts etwas geschah, soll er in das Vorgelände des Lagers gehen und das Lager nicht betreten.12Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er in das Lager zurückkehren.13Du sollst im Vorgelände des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten kannst.14In deinem Gepäck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch und nachher deck deine Notdurft wieder zu!15Denn der HERR, dein Gott, hält sich in der Mitte deines Lagers auf, um dich der Gefahr zu entreißen und dir deine Feinde auszuliefern. Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich nicht von dir abwendet.
Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen
16Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern.17Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten. (2Mo 22,20; 3Mo 19,33)
Verbotene Heiligung von Personen
18Unter den Frauen Israels soll es keine Geheiligte geben und unter den Männern Israels soll es keinen Geheiligten geben.[1] (1Kön 14,24; 1Kön 15,12; 1Kön 22,47; 2Kön 23,7)
Verbotene Abgabe an den Tempel
19Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des HERRN, deines Gottes, bringen. Kein Gelübde kann dazu verpflichten; denn auch diese beiden Dinge sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
Zinsen
20Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36; 5Mo 15,3)21Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.
Gelübde
22Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde machst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; sonst wird es der HERR, dein Gott, von dir einfordern und die Strafe für diese Sünde wird über dich kommen. (4Mo 30,3; Pred 5,3; Mt 5,33)23Wenn du davon absiehst, Gelübde zu machen, wird auch die Strafe für diese Sünde nicht über dich kommen.24Was dir über die Lippen gekommen ist, darauf sollst du auch achten und du sollst es halten, da du dem HERRN, deinem Gott, ja aus freien Stücken gelobt hast, was dein Mund genannt hat.
Früchte am Weg
25Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun.26Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen. (Mt 12,1; Mk 2,23; Lk 6,1)