1Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes2und sagten: „Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben.3Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören.4Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen.“5Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: „Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht.6Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört,7damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.8Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält.9Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben.“10Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte.11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten also ihre Cousins,12Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes.13Das sind die Gebote und Rechtsentscheide, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.
1Die Familienoberhäupter der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Sippen der Nachkommen Josefs, kamen zu Mose und den Anführern, den Familienhäuptern der Israeliten, um mit ihnen zu reden. (4Mo 27,1)2Sie sagten: Der HERR hat meinem Herrn geboten, das Land durch das Los als Erbbesitz an die Israeliten zu verteilen. Und meinem Herrn wurde durch den HERRN geboten, den Erbbesitz unseres Bruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben.3Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem durch das Los zugeteilten Erbbesitz verloren.4Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren. (3Mo 25,10)5Da gebot Mose den Israeliten auf Befehl des HERRN: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht.6Das ist es, was der HERR den Töchtern Zelofhads gebietet: Heiratet, wen ihr wollt, nur müsst ihr einen Mann aus einer Sippe eures väterlichen Stammes heiraten.7Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.8Jede Tochter, die Erbbesitz aus den israelitischen Stämmen besitzt, muss einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Väter erbt.9Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder israelitische Stamm soll an seinen Erbbesitz gebunden bleiben.10Die Töchter Zelofhads taten, was der HERR dem Mose geboten hatte.11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, heirateten Söhne ihrer Onkel;12sie heirateten Männer aus den Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. So blieb ihr Erbbesitz dem Stamm ihrer väterlichen Sippe erhalten.
Epilog
13Das sind die Gebote und Rechtsentscheide, die der HERR den Israeliten in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)