3.Mose 5

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er den Bannfluch[1] am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich.2 Wenn jemand irgendetwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas eines unreinen Tiers, egal ob Wild, Haustier oder Kriechtier, wird er schuldig, sobald er es erkennt.3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt – egal wodurch sie verursacht wurde –, wird er schuldig, sobald er es erkennt.4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt.5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken.7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen.9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer.10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer einen Liter[2] Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer.“14 Jahwe sagte zu Mose:15 „Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Schekeln Silber im Gewicht des Heiligtums und nach deiner Schätzung.16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn er es nicht erkannte.18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden.19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden.“20 Jahwe sagte zu Mose:21 „Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet, oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste,22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt,23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten,24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es dem zurückgeben, dem es gehört.25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt.26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist.“

3.Mose 5

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: Er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich;2 oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber er ist unrein und ist schuldig; (3Mo 11,24)3 oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig; (3Mo 7,21; 3Mo 15,5)4 oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig in einem dieser Fälle -5 wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig ist, so soll er bekennen, wodurch er sich verfehlt hat. (3Mo 16,21)6 Als Schuldopfer für seine begangene Sünde soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den HERRN als Sündopfer bringen und der Priester soll für ihn von seiner Sünde Versöhnung erwirken.7 Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben vor den HERRN bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer.8 Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen;9 er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das.10 Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn von der Sünde, die er begangen hat, Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.11 Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.12 Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das.13 Der Priester soll für ihn so von der von ihm in einem dieser Fälle begangenen Sünde Versöhnung erwirken und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.14 Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 7,1)15 Wenn jemand ein Sakrileg begeht und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem HERRN heilig sind, soll er als sein Schuldopfer für den HERRN von seiner Herde einen fehlerlosen Widder für ein Schuldopfer bringen nach dem Richtwert in Silberschekeln nach dem Schekelgewicht des Heiligtums.16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll für ihn mit dem Schuldopferwidder Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.17 Wenn jemand sündigt und etwas tut, was der HERR verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann sich seiner Schuld bewusst wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen.18 Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.19 Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem HERRN schuldig gemacht.20 Der HERR sprach zu Mose:21 Wenn jemand sündigt und ein Sakrileg gegen den HERRN begeht, indem er einen Mitbürger über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt (2Mo 22,6)22 oder verlorenes Gut findet und es leugnet und er leistet einen Meineid hinsichtlich eines von all diesen Dingen, an denen sich ein Mensch versündigen kann, (2Mo 20,7; 3Mo 19,12; 5Mo 5,11)23 wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben24 oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag, an dem er sich seiner Schuld bewusst wurde, muss er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert zurückerstatten.25 Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert als sein Schuldopfer vor den HERRN zum Priester bringen26 und dieser soll für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, für die er sich seiner Schuld bewusst geworden ist.