1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2»Noch ein weiteres Gesetz des HERRN sollt ihr beachten: Lasst euch von den Israeliten eine gesunde rotbraune Kuh bringen, die fehlerlos ist und der noch nie ein Joch aufgelegt wurde. (3Mo 22,20; 5Mo 21,3)3Übergebt sie dem Priester Eleasar. Danach soll man sie vor das Lager bringen und in seiner Gegenwart schlachten.4Eleasar soll seinen Finger in ihr Blut tauchen und es siebenmal in Richtung der Vorderseite des Zeltes Gottes sprengen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,14)5Anschließend soll die Kuh auf ihrem eigenen Mist vor den Augen Eleasars verbrannt werden: ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut.6Der Priester soll dann Zedernholz, Ysop und karmesinrote Wolle nehmen und alles in das Feuer werfen, in dem die Kuh verbrannt wird. (3Mo 14,4)7Daraufhin soll der Priester seine Kleider waschen und sich baden. Anschließend darf er ins Lager zurückkehren, er bleibt jedoch bis zum Abend unrein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,26)8Der Mann, der das Tier verbrannt hat, soll ebenfalls seine Kleider waschen und sich baden; auch er bleibt bis zum Abend unrein.9Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh nehmen und an einen reinen Ort außerhalb des Lagers bringen. Dort soll sie für die Gemeinschaft der Israeliten für die Herstellung des Reinigungswassers, das zur Entsündigung dient, aufbewahrt werden. (4Mo 8,7; 4Mo 19,13)10Der Mann, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. Diese Anordnung gilt für immer für die Israeliten und alle Ausländer, die bei ihnen leben. (4Mo 19,7)11Wer einen Toten berührt, bleibt sieben Tage lang unrein. (3Mo 21,1)12Am dritten und am siebten Tag soll er sich mit dem Reinigungswasser reinigen und ist dann wieder rein. Reinigt er sich jedoch nicht am dritten und am siebten Tag, so wird er nicht rein. (4Mo 19,17)13Wer einen Toten berührt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN und muss aus Israel ausgestoßen und getötet werden. Da er nicht mit dem Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt er unrein. (3Mo 7,20; 3Mo 15,31; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3)14Folgendes Gesetz gilt, wenn jemand in einem Zelt stirbt: Jeder, der das Zelt betritt oder sich im Zelt befindet, ist sieben Tage unrein.15Jedes Gefäß im Zelt, das nicht mit einem Deckel verschlossen war, ist ebenfalls unrein.16Jeder, der auf freiem Feld einen Toten[1], menschliche Knochen oder ein Grab berührt, ist ebenfalls sieben Tage unrein. (4Mo 19,11; 4Mo 31,19)17In diesem Fall soll man etwas von der Asche des als Sündopfer verbrannten Tieres in ein Gefäß füllen und lebendiges Wasser[2] darübergießen. (4Mo 19,9)18Dann soll ein reiner Mann ein Büschel Ysop nehmen, es in das Wasser tauchen und damit das Zelt, seine Einrichtungsgegenstände und alle Personen, die im Zelt waren oder mit einem Grab, menschlichen Knochen oder einem Toten in Berührung kamen, besprengen.19Am dritten und am siebten Tag soll der reine Mann die unreine Person besprengen und sie so am siebten Tag entsündigen. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, wird er am Abend wieder rein. (Hes 36,25; Hebr 10,22)20Jeder aber, der sich verunreinigt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, soll aus der Gemeinschaft ausgestoßen und getötet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Da er nicht mit dem Reinigungswasser[3] besprengt wurde, bleibt er unrein. (4Mo 19,13)21Diese Anordnung gilt für die Israeliten für immer. Wer das Reinigungswasser versprengt hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, ist bis zum Abend unrein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,26; 4Mo 19,7)22Alles, was die unreine Person berührt, wird unrein. Und jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein.« (3Mo 5,2; 3Mo 7,21)
1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:2Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israels, dass sie zu dir eine rote junge Kuh bringen, die makellos ist und kein Gebrechen an sich hat, und auf die noch kein Joch gekommen ist; (2Mo 12,5; 5Mo 21,3)3und ihr sollt sie dem Priester Eleasar geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie dort vor seinen Augen schächten. (3Mo 4,12; 3Mo 4,21; Hebr 13,11; 1Petr 1,2)4Danach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blut nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite der Stiftshütte sprengen, (3Mo 4,17; 3Mo 16,14; 3Mo 16,19; Hebr 9,13; Hebr 12,24)5und die junge Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. (2Mo 29,14; 3Mo 4,11)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in das Feuer werfen, in dem die junge Kuh verbrannt wird. (3Mo 14,4; 3Mo 14,6; 3Mo 14,49)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und danach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 11,40)8Ebenso soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden; und er soll unrein sein bis zum Abend.9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie dort für die Gemeinde der Kinder Israels aufbewahrt wird für das Reinigungswasser; denn es dient zur Entsündigung. (4Mo 19,13; 4Mo 19,19; 4Mo 31,23; Sach 13,1; Hebr 9,13)10Und der, welcher die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Und dies soll eine ewige Ordnung sein für die Kinder Israels und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen. (4Mo 19,7)11Wer einen Toten anrührt, irgendeinen Leichnam eines Menschen, der bleibt sieben Tage lang unrein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 9,6; Hag 2,13)12Ein solcher soll sich mit diesem [Reinigungswasser] am dritten und am siebten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber nicht am dritten und am siebten Tag entsündigt, so wird er nicht rein. (4Mo 31,19; 4Mo 31,24)13Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (Joh 3,36; Hebr 2,3)14Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Wer in das Zelt hineingeht, und jeder, der im Zelt ist, soll sieben Tage lang unrein sein. (4Mo 19,11; 4Mo 19,16; Hag 2,13)15Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein Deckel festgebunden ist, ist unrein. (3Mo 11,32; 4Mo 31,20)16Auch wer auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. (4Mo 19,11; 4Mo 31,19; Hes 39,11; Mt 23,27; Lk 11,44)17So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darübergießen in ein Gefäß. (1Mo 26,19; 4Mo 19,9; Hl 4,15; Joh 4,10; Joh 7,38; Offb 7,17)18Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Gefäße und alle Personen, die darin sind; so auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. (Ps 51,9; Hes 36,25)19Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebten Tag, und ihn so am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. (3Mo 14,9; 4Mo 19,12; 4Mo 31,19)20Wenn aber jemand unrein ist und sich nicht entsündigen will, so soll er aus der Mitte der Gemeinde ausgerottet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt; das Reinigungswasser ist nicht auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein. (4Mo 15,30; 4Mo 19,13; Offb 21,27; Offb 22,11)21Und das soll ihnen eine ewige Ordnung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 11,40)22Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und wer ihn anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend. (3Mo 7,19; 4Mo 19,7; 4Mo 19,19; Hag 2,13)